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Jolanda Spiess-Hegglin: Sie klagt mal wieder

Dieser Artikel ist zuerst auf «Die Ostschweiz» erschienen. Nach haltlosen Behauptungen von RA Zulauf wurde er dort gelöscht – aus Angst vor «Androhung einer Klage». ZACKBUM ist gespannt …

«Im Oktober habe ich sie gebeten, zu einem Fragenkatalog Stellung zu nehmen.» Das ist ein Satz in Michèle Binswangers Buch über die Zuger Landammannfeier, bei der es zu einer intimen Begegnung zwischen zwei Politikern kam.

Der Laie könnte nun meinen, dass an diesem Satz nicht viel zu rütteln ist, vorausgesetzt, die in ihm enthaltene Tatsachenbehauptung ist richtig. Da täuscht sich aber der Laie. Denn dieser Satz muss laut der Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin (JSH) verboten werden.

Zusammen mit weiteren 195 Buchpassagen. Das fordert Anwältin Rena Zulauf in einer 88 Seiten umfassenden Klageschrift, plus Anhang von 34 Seiten. Plus jede Menge Beilagen.

Die Sache mit der Intimsphäre

Das Buch umfasst 219 Seiten und erschien nach einem jahrelangen Rechtsstreit, mit dem Spiess-Hegglin versuchte, juristisches Neuland zu betreten und ein ganzes Manuskript, dessen Inhalt ihr nicht bekannt war, präventiv zu verbieten. Das prozessierte JSH bis ans Bundesgericht hoch, erhob dort sogar noch Einsprache gegen das Bundesgerichtsurteil, dass das Buch selbstverständlich publiziert werden dürfe.

Als ob das nicht schräg genug wäre, ist nach dieser Kaskade von krachenden Niederlagen nun noch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Schweiz in dieser Sache hängig.

Nun könnte man meinen, dass eine Person, die seit fast zehn Jahren behauptet, ihr wichtigstes Anliegen sei, dass ihre Intimsphäre aus der Öffentlichkeit verschwindet, es dann mal gut sein lässt.

Aber offensichtlich ist diese Intimsphäre nach Ansicht von JSH ungefähr drei Meter breit, fünf Meter lang und drei Kilometer hoch.

Dass den Juristen, die angesichts der Klagefreudigkeit von JSH das Buchmanuskript von «Die Zuger Landammann-Affäre. Eine Recherche» sorgfältig studierten, tatsächlich 196 Passagen, also faktisch auf jeder Seite eine, entgangen sein sollten, die Beanstandenswertes enthalten, ist abwegig.

20’000 Franken «Genugtuung»

Durch viele Niederlagen in dieser Sache unbelehrt, behauptet Zulauf nichts weniger, als dass die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandantin 196-mal verletzt worden seien, also sozusagen zerfetzt. Zudem fordert sie den Gewinn aus dem Buchverkauf, samt fünf Prozent Zinsen. Zur genaueren Beurteilung soll die Buchautorin ihre Steuererklärung offenlegen. Zudem seien 20’000 Franken «Genugtuung» fällig, natürlich soll die Autorin die Verfahrenskosten und eine Entschädigung für die Bemühungen der Anwältin übernehmen.

Das würde sich läppern. In Anwaltskreisen geht man davon aus, dass die Erstellung einer Seite Klageschrift mit allem Drum und Dran mindestens eine Stunde in Anspruch nimmt. Bei einem gehobenen Stundenansatz von Fr. 600.- (konservativ geschätzt) wären wir bei 88 Seiten schon mal bei über 50’000 Franken.

Wie es so ihre Art ist, mäandert sich Zulauf mit nicht sachdienlichen rhetorischen Verirrungen durch die Seiten: «Die Aggressorin, die Beklagte, lässt jegliche Selbstreflexion missen.» Das könnte sich Zulauf an den Spiegel heften. Toll ist auch: «Die Beklagte nutzt Allgemeinplätze und abstrakte Einordnungen, die dazu dienen, die Klägerin in einem ungünstigen und herabsetzenden Licht darzustellen.» Genau das hat sich Zulauf vorgenommen. Den Höhepunkt an Nonsens erreicht die Anwältin aber hier: «Abermals wird auf Sokrates verwiesen: Wir wissen, dass wir nichts wissen.»

Schrotschussverfahren

Es ist nun tatsächlich die Frage, ob es reine Fürsorgepflicht nicht geböte, JSH von einer solchen Geldverschwendung abzuhalten. Denn es ist mehr als offensichtlich, dass hier einfach per Schrotschussverfahren losgeballert wird, in der Hoffnung, dass vielleicht eine oder zwei Schrotkörner treffen, was dann als grosser Sieg verkauft werden könnte.

Was ist dann das Motiv von JSH? Motivforschung ist in solchen Fällen sehr schwierig. Dass sich jemand, der eigentlich in Ruhe gelassen werden will, dermassen penetrant in die Öffentlichkeit drängt, ist widersprüchlich. Offensichtlich will JSH die Deutungshoheit über die Ereignisse an dieser Feier zurückgewinnen. Nur, was ihr akzeptabel erscheint, soll darüber veröffentlicht werden können.

Erschwerend kommt hinzu, dass JSH bislang gegen Ringier nur erreicht hat, dass die Ringier-Organe ihre Persönlichkeitsrechte verletzt haben. Es bleibt nur noch die Forderung nach Gewinnherausgabe gegenüber Ringier, wobei hier die Vorstellung von Millionenprofiten von JSH und ihrem Irrwisch-Berater Hansi Voigt ins Reich der Fantasie gehören.

Viele Mitkämpfer, darunter sogar mehrere Vereinspräsidentinnen, haben sich von ihr abgewandt. Die Veröffentlichung interner Mails hat gezeigt, dass die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet selbst eine üble Kampagne gegen die ihr unliebsame Journalistin und Buchautorin befeuerte: Das Ziel müsse sein, dass sie auswandere, verkündete JSH die Marschrichtung.

In welchem Zustand sich die Vereinsfinanzen befinden, wie korrekt JSH die Einnahmen aus ihren diversen Spendenaufrufen verbucht hat, wer eigentlich die horrenden Gerichtskosten in eigener Sache zahlt, das alles sind offene Fragen. Zudem wurde ein Mitarbeiter auf die ruppige Art entlassen, Dienstleistungen wurden eingestellt. Überhaupt sind JSH und «Netzcourage» weitgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden.

Opfer journalistischer Nachstellungen

Das muss nun also ein verzweifelter Versuch sein, viele Schneebälle von Anschuldigungen zu werfen, in der Hoffnung, dass sich daraus eine Lawine entwickelt. Was passieren wird, ist ein weiterer, recht sinnloser juristischer Schlagabtausch, mit dem absehbaren Resultat: ausser Spesen nichts gewesen.

JSH sieht sich als ewiges Opfer journalistischer Nachstellungen. Diesen Opferstatus will sie dafür missbrauchen, dass über sie nur so geschrieben werden darf, wie es ihrer Selbstwahrnehmung entspricht. Das ist verstörend, und für das Opfer ihrer masslosen juristischen Attacke bedeutet das weitere Geld- und Zeitverschwendung.

Ein Opfer ihrer selbst

War es ein taumelnder Moment der Hemmungslosigkeit?

Wie fremdknutschen zum Geschäftsmodell umfunktioniert wurde. Und eine hasserfüllte Kämpferin gegen Hass zum Opfer ihrer selbst.

Lang ist’s her, seit der Zuger Landammann-Feier im Jahre 2014. Dort begegneten sich zwei Politiker, kamen sich näher, becherten, knutschten öffentlich, wurden zum Thema des Abends – und verschwanden für ein Weilchen in einen Nebenraum. Am Abend wurden sie fotografiert. Beschwingt, nah, sie schmachtet ihn an, mit einem Weinglas in der Hand.

Was verborgen in der «Captain’s Lounge» geschah – oder nicht – ist die Keimzelle einer Affäre, die bis heute nicht aufgearbeitet oder beerdigt ist. Für beide Beteiligten hatte sie dramatische Folgen. Der eine sah sich zu Unrecht der Schändung beschuldigt und stand unter dem Verdacht, seine Abendbegleitung mit k.o.-Tropfen gefügig gemacht zu haben.

Damit war seine politische Karriere erledigt, der mediale Sturm liess ihn beschädigt zurück; er versuchte vergeblich, aus der Öffentlichkeit zu verschwinden. Wie viele Laien reagierte er aufrecht, aber ungeschickt. Der üble Verdacht, Täter zu sein, blieb trotz eindeutiger Unschuld an ihm kleben; dass er das Opfer der Affäre ist, hat sich nicht als Erkenntnis durchgesetzt.

Die andere Beteiligte hingegen machte aus dem Vorfall ein Geschäftsmodell. Sie brachte es fertig, sich als Opfer zu inszenieren – obwohl es keinen identifizierbaren Täter gibt. Den müsste es aber geben, sollte sie tatsächlich geschändet oder gar vergewaltigt worden sein, wie sie immer wieder insinuiert.

Damit ein intimes Geschehen zwischen zwei Erwachsenen zur Affäre, gar zum Skandal wird, braucht es einige Ingredienzien. Zwei unterschiedliche Auffassungen darüber, was sich abgespielt habe. Massenmedien, die davon Wind bekommen. Und ein Publikum, das voyeuristisch Anteil nimmt, Partei ergreift, jedes noch so unappetitliche Detail begierig aufsaugt – und gleichzeitig seinen Abscheu darüber bekundet.

Ein Mann wurde zu Unrecht beschuldigt

Bei solchen «er sagt – sie sagt»-Storys gibt es immer lebhafte Parteinahme. Der Mann, das Schwein, der Täter. Die Frau, das Opfer, das schuldig gesprochen werden soll. Oder umgekehrt, der Mann, das unschuldige Opfer eines Rufmords. Die Frau, die bösartig einen angetüterten Seitensprung weglügen will.

Dieses Thema –  hat er sie gegen ihren Willen oder war sie willig, bereute aber im Nachhinein – ist (Stichwort #metoo) dermassen aufgeladen mit gesellschaftlichen Konflikten bis hin zum Rollenverständnis von Mann und Frau, dass es kaum möglich ist, den Einzelfall als solchen zu betrachten. Schnell geht es um das grosse Ganze, um Sexismus, Unterdrückung der Frau, Männerherrschaft.

Auch ohne dass einer der Beteiligten aus einer intimen Annäherung ein Geschäftsmodell macht, ist es in der Öffentlichkeit kaum möglich, banale rechtsstaatliche Grundsätze in Erinnerung zu rufen. Die lauten hier: ein Mann wurde zu Unrecht der Schändung beschuldigt, zu Unrecht verdächtigt, er solle dafür k.o.-Tropfen benützt haben. Die Strafuntersuchung gegen den Mann wurde nach umfangreichen Ermittlungen, inkl. einer Nacht in U-Haft, eingestellt. Aber das ist blosse Theorie, schon während der medialen Aufarbeitung der Affäre war «es gilt die Unschuldsvermutung» nur eine leere Floskel.

Ein weiteres rechtsstaatliches Prinzip ist die Verwendung und Bewertung von Indizien, von Zeugenaussagen, von Umständen. Beide Beteiligten sagen bis heute, dass sie ab einem gewissen Zeitpunkt des Abends einen Filmriss gehabt hätten, sich an nichts mehr erinnern könnten, bis sie dann in ihrem jeweiligen Daheim aufgewacht seien.

Die Heisenbergsche Unschärferelation

Abgesehen von der Zeit, die die beiden unbeobachtet zusammen verbrachten und wo es zweifellos zu sexuellen Kontakten kam, gibt es aber genügend Zeugenaussagen über ihr Verhalten. Übereinstimmend wird von zunehmender Nähe berichtet, davon, dass die beiden sogar zur Ordnung gerufen wurden, weil sie ungeniert geknutscht hätten und man das im konservativen Zug zwischen zwei anderweitig verheirateten Menschen nicht gerne sah.

Die Beteiligte soll sogar kurz geflüchtet sein und gesagt haben, dass sie beide es nun verbockt hätten, alle hätten es gesehen und wüssten es nun. Es gibt ebenfalls Zeugenaussagen, dass die beiden gegen ein Uhr nachts gemeinsam ein Taxi bestiegen hätten, wobei keiner einen angeschlagenen, unkontrollierten oder betäubten Eindruck gemacht hätte.

Es ist völlig ungeklärt, was in den zwei Stunden zwischen der Abfahrt vom Fest und der vom Ehemann bezeugten Ankunft der Beteiligten geschehen ist. Normalweise dauert eine solche Taxifahrt nicht mehr als zehn, höchstens zwanzig Minuten.

Das ist bekannt, damit hätte es auch sein Bewenden haben können. Aber die Beteiligte – was ihr gutes Recht ist – setzte sich gegen die Berichterstattung zur Wehr und propagierte offensiv und aus eigenem Antrieb ihre Version des Ablaufs, bis hin zur Beschreibung intimster Details ihres Geschlechtslebens.

Durch das Granulieren des Ereignisses, durch unendliche Verästelungen in alles hinein, den Nachweis von Drogen, Alkohol, Geschlechtsverkehr, willig oder wehrlos, durch das unermüdliche Mahlen des Realitätssubstrats entstand das gleiche Phänomen wie in ähnlich gelagerten Fällen. Erinnert sei an die Affäre Kachelmann, wo sich das, was sich wirklich abgespielt haben mochte, wie in einer Heisenbergschen Unschärferelation verlor und auflöste. Oder der berüchtigte Toast Hawaii, wo das Herumbengeln auf einem einzelnen Glied einer Indizienkette sogar einen Mörder freischrieb.

Auch beim Vorfall während dieser Feier haben sich alle Indizien, Herleitungen, hat sich das Logisch-Plausible aufgelöst. Zwei Erwachsene kommen sich – wie genügend Zeugen bestätigen – an einem feuchtfröhlichen Fest näher, können nicht voneinander lassen. Knutschen ungeniert, ziehen sich zurück, tauchen wieder auf, wirken in keinem Moment derangiert, ausser Kontrolle, verhalten sich nicht wie ein Täter und sein Opfer, fahren gemeinsam im Taxi weg, verbringen nochmals Zeit miteinander. War der unbestreitbar stattgefundene sexuelle Kontakt einvernehmlich oder eine Schändung, eine Vergewaltigung gar? Kann es eine Tat ohne Täter geben? Gesunder Menschenverstand und Logik sagen das eine, die Beteiligte sagt das andere.

Mehr als das, sie gründete eine Organisation, die sich für Opfer von Belästigungen im Internet einsetzen will. Sie scharte einen Kreis von Fans und Anhängern um sich, die – oftmals aufgepeitscht von ihr – alle Kritiker ihrer Version des Geschehens wie ein hasserfüllter Mob verfolgten und beschimpften. Es entstand schnell einmal der typische Sektengroove: wer nicht für uns ist und unsere Heldin bewundert, ist gegen uns und böse.

Buchpublikation ausdauernd behindert

Die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger wurde zum Lieblingshassobjekt, seit sie angekündigt hatte, die damaligen Ereignisse mit einem Buch aufzuarbeiten und darin insbesondere dem männlichen Opfer der Affäre Gelegenheit zur Erklärung zu geben.

Die Beteiligte setzte alle möglichen Hebel in Bewegung, um die Veröffentlichung dieses Buchs zu verhindern. Dabei geriet sie in die Fänge einer Anwältin, deren Selbstbewusstsein umgekehrt proportional zu ihren Fähigkeiten steht. Deren Honorarnoten exorbitant, ihre Erfolge für ihre Mandantin aber sehr überschaubar sind.

So gelang es ihr zwar, die Publikation des Buchs «Die Zuger Landammann-Affäre. Eine Recherche» um gut zwei Jahre zu verzögern, aber nicht zu verhindern. Auf sehr wackeligen Füssen steht auch ihre Klage nach Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag. Hier lehnte die Beteiligte ein Angebot zur Güte – 150’000 Franken Entschädigung, Entschuldigung plus zweiseitiges Interview mitsamt Werbung für ihre Organisation – ab. Schlecht beraten von einem Irrwisch, der behauptet, der Verlag habe mit seinen Artikeln über die Affäre einen Gewinn von rund einer Million Franken gemacht. Oder einen Umsatz, was für den Finanzlaien das Gleiche ist.

Zurechnungsfähige Berechnungen gehen von vielleicht 10’000 Franken aus. An diesem Beispiel zeigt sich, wie die Beteiligte immer mehr in einen von ihr nicht mehr kontrollierbaren Strudel von Folgewirkungen geraten ist. Der Verein und ihre rechtlichen Auseinandersetzungen brauchen Geld, dafür wurden immer wieder Spendenaktionen losgetreten. Die Buchhaltung des Vereins und das erratische und herrschsüchtige Verhalten der Beteiligten führte zum sofortigen Rücktritt zweier Vereinspräsidentinnen – und ihrer Nachfolgerin.

Inzwischen ist die Recherche von Binswanger erschienen, so mehr oder weniger. Es ist eine faktengetreue Darstellung all dessen geworden, was über die Affäre bekannt ist oder recherchiert werden kann. Das Buch wertet nicht, aber sein Inhalt macht sehr verständlich, dass die Beteiligte alle Hebel in Bewegung setzen will, seine Publikation zu verhindern. Laut der Autorin wird inzwischen auch ihr deutscher Verlag vom berüchtigten Medienanwalt Ralf Höcker bedroht. Da der genau wie die Schweizer Anwältin der Beteiligten für seine barocken Honorarnoten bekannt ist, erhebt sich wieder einmal die Frage, woher sie eigentlich all das Geld für diese Interventionen und Prozesse hat.

Hasserfüllte Kämpferin gegen Hass

Denn durch ihre Unbeherrschtheit und eigene Unfähigkeit verspielte sie sich sogar staatliche Subventionen, was angesichts der Sympathie amtlicher Stellen für ihre Anliegen erstaunlich ist. Kritiker daran, darunter sogar eine Ex-Präsidentin, wurden öffentlich diskreditiert und aus dem Verein ausgeschlossen – ein bei sektenähnlichen Gebilden typisches Vorgehen. Abgesehen von der Anerkennung einer Persönlichkeitsverletzung haben die Beteiligte und ihre Anwältin bislang alle Prozesse krachend verloren.

Um die Publikation dieses Buchs zu verbieten, rekurrierte die Anwältin sogar gegen eine peinliche Niederlage vor dem Bundesgericht – gegen das Bundesgericht beim Bundesgericht. Um unweigerlich eine weitere Klatsche abzuholen. Hier greift zunehmender Realitätsverlust um sich, ein klares Alarmsignal.

Während das männliche Opfer weitgehend aus der Öffentlichkeit verschwunden ist und wohl auch durch diese Publikation nicht nochmal in den Fokus gerät, hält die Beteiligte mit der Behauptung, sie wolle eigentlich nur in Ruhe gelassen werden, mit ihren unermüdlichen Kampagnen auf den sozialen Plattformen und polemischen Stellungnahmen gegen alle ihre Kritiker sich selbst im Gespräch.

Auch wenn in der Öffentlichkeit zunehmend Ermüdungserscheinungen sichtbar werden; das hasserfüllte Verhalten der Kämpferin gegen Hass im Internet, ihre beratungsresistente Selbstgewissheit, die keinerlei Selbstkritik zulässt, stösst zunehmend ab.

Auf der anderen Seite hat sie diese Tätigkeit zu ihrem Lebensinhalt gemacht und ist auch finanziell davon abhängig. Also kann sie gar nicht aufhören, ist geradezu süchtig nach medialer Aufmerksamkeit.

Es bleiben nur Opfer zurück

Was auch immer in dieser Nacht in Zug geschah: es blieben zwei Opfer zurück. Eines wurde zuerst als Täter verdächtigt, dann von jedem Verdacht entlastet. Blieb zurück als beschädigtes Opfer ohne grosses Selbstverschulden. Die andere bezeichnete sich von Anfang an als Opfer, insinuierte zunächst, dass sie Opfer des namentlich bekannten männlichen Beteiligten sei. Als sich das nicht mehr halten liess, mutierte sie zum Opfer ohne Täter.

Sie glaubt dabei an Karma. In einer ihrer dunkelsten Stunden behauptete die Beteiligte vor laufender Kamera, dass zahlreichen ihrer Gegenspieler Übles widerfahren sei, Karma eben. Ein sie verleumdender Wirt habe einen schweren Unfall erlitten, ein gegnerischer Anwalt, «ein ganz, ganz böser Mensch, der ist sogar erschossen worden».

Sie spielte damit auf den «Weltwoche»-Anwalt an, der vor Gericht gegen sie angetreten war. Der wurde vor den Augen seiner Kinder als alleinerziehender Vater von einem Nachbarn getötet, worauf sich der Schütze das Leben nahm.

Solche Ausrutscher weisen darauf hin, dass sich die Beteiligte weitgehend in einer eigenen Welt verloren hat. Unabhängig davon, ob sie vor inzwischen 8 Jahren zum Opfer wurde oder nicht: seit vielen Jahren ist sie nun Opfer.

Opfer ihrer selbst.

Das Private und das Öffentliche

Wie aus einem Filmriss ein Geschäftsmodell entsteht.

Was während der Landammannfeier am 20. Dezember 2014 in Zug geschah, hat nichts Skandalöses, es wurden keine Straftaten verübt. Es wurde geschwatzt, getrunken, geknutscht. Was halt alles an einem nicht gerade für Antialkoholiker gedachten Fest so im Verlauf einer Nacht stattfindet.

Das änderte sich erst am Montag, 22. Dezember 2014, um 12.05 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt meldete die gynäkologische Abteilung des Zuger Kantonsspitals der Einsatzzentrale der Zuger Polizei, «dass am Wochenende eine Patientin mit Verdacht auf K.o.-Tropfen eingegangen sei».

Es sei das «Sexualkit gemacht» worden, zudem Haarproben entnommen. «Erst mit dieser Meldung war klar, dass das Kantonsspital eine Vergewaltigung meldete.» Daraus entstand die Geschäfts-Nr. 20141222.0030. Daraus entstand die Strafanzeige «Schändung (Verdacht)». Als möglicher Tatort wurde das Restaurant Schiff angegeben, «vermutlich in der Captains-Lounge». Die Tatzeit liege «zwischen Samstag, 20. Dezember 2014, 23.50 Uhr bis Sonntag, 21. Dezember 2014, 02.15 Uhr.» Es gab eine Geschädigte und zwei Verdächtige.

Zeugenaussagen und ein Plausibilitätsgutachten

Was gibt es noch zu berichten, ohne die Privatsphäre der Beteiligten zu verletzen? Eine Zeugin* sagte aus, dass sie die beiden, also den mutmasslichen Schänder P.K.* und Jolanda Spiess-Hegglin, an diesem Abend dabei beobachtet habe, wie sie sich küssten. «Sie habe interveniert und gesagt, das gehe doch nicht.» Daraufhin sei Spiess-Hegglin einen Stock weiter nach oben gerannt, P.K. hinterher. Auch die Zeugin sei den beiden gefolgt und habe ihnen «eine Moralpredigt gehalten».

Ein Plausibilitätsgutachten, das beim Institut für Rechtsmedizin St. Gallen in Auftrag gegeben wurde, sollte klären, ob das von Spiess-Hegglin und Zeugen beschriebene Verhalten zu einer «allfälligen Applikation von GHB», als K.-o.-Tropfen bekannt, passe. Der Gutachter kam zum Schluss, dass alle Beschreibungen «nicht dem typischen Wirkungsprofil von GHB entsprechen». Zudem sei es «aufgrund des bitterlichen Geschmacks von GHB nicht ohne Weiteres vorstellbar, «dass eine wirksame Menge davon im Rotwein durch Jolanda Spiess gänzlich unbemerkt aufgenommen werden konnte».

Verheerende vorläufige Schadenbilanz

Spiess-Hegglin in ihrer Eigenschaft als Privatklägerin forderte dann die Erstellung eines neuen toxikologischen Gutachtens, weil nur nach GHB gesucht worden sei. Nach Rücksprache mit dem Institut für Rechtsmedizin wurde dieser Antrag zurückgewiesen; es seien bereits alle Substanzen ergebnislos getestet worden.

Vorläufige Schadensbilanz: Ruf und Reputation von P.K. zerstört, von einem zweiten Beschuldigten* zumindest angeknackst. P.K. machte geltend, dass er mit rund 95’000 Franken für seine Verteidigungs- und Kommunikationskosten zu entschädigen sei, als die Strafuntersuchung gegen ihn eingestellt wurde. Das stutzte die Staatsanwaltschaft auf 21’500 Franken zusammen. Zudem erhielt er Fr. 500 für den Polizeiverhaft und eine Genugtuung von 5000 Franken «infolge der schweren Beeinträchtigung seines persönlichen, beruflichen und auch politischen Ansehens».

Das Thema des Abends fand den Weg in die Medien

Der Steuerzahler beteiligte sich mit weiteren 21’300 Franken am Verfahren, diese Kosten wurden ebenfalls auf die Staatskasse genommen. Wir haben also einen P.K., schwer beschädigt, zudem blieb er auf 68’000 Franken Schulden sitzen, die er dafür ausgab, um wieder so unschuldig wie zuvor zu sein. Theoretisch. Seither hat er sich völlig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, seine politische Karriere ist beendet.

Allerdings war das Verhalten der beiden offenbar Gesprächsthema an diesem Abend, einer der anfänglich Beschuldigten ist Journalist, also fand die Story sehr schnell ihren Weg in die Medien. Zuerst zu zentralplus.ch, und dann legte der «Blick» nach, der offenbar Wind von der Verhaftung von P.K. bekommen hatte. Also brachte er unter der Schlagzeile «Hat er sie geschändet?» die beiden Beteiligten mit Foto und voller Namensnennung. Was er gemäss Kantons- und Obergericht Zug nicht hätte tun dürfen.

*Namen der Redaktion bekannt.

Fortsetzung folgt.