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Folie à deux

Ob bei den Rechtsstreitigkeiten von Jolanda Spiess-Hegglin ihre Anwältin nur Rechtsschriften und Honorarnoten schreibt?

Zwei grosse Medienkonzerne, Ringier und Tamedia, sollen es gemeinsam auf Spiess-Hegglin abgesehen haben. Der eine hat ihre Persönlichkeit durch die Artikel über eine weinselige Zuger Feier verletzt, der andere will einer Redaktorin erlauben, in ihrer Freizeit ein Buch über diesen Fall und seine bis heute andauernde mediale Nachwirkung zu schreiben.

Dabei ist es der Anwältin von Spiess-Hegglin gelungen, einen Zuger Richter zu einem superprovisorischen Verbot dieser Absicht zu bewegen. Mit dem erstaunlichen Argument, dass die Autorin voreingenommen und kritisch gegenüber Spiess-Hegglin eingestellt und daher eine weitere mögliche Persönlichkeitsverletzung zu befürchten sei.

Wohlgemerkt, ohne dass bislang auch nur eine Zeile des Manuskripts öffentlich bekannt wurde. In diesem Zusammenhang ist zurzeit eine zweite juristische Schlacht im Gange. Die erste dreht sich um die Forderung nach Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag, nachdem Spiess-Hegglin und ihre Anwältin mit ihrer Berufung gegen das erstinstanzliche Zuger Urteil bezüglich Persönlichkeitsverletzung auf ganzer Linie abgeklatscht wurden.

Auch ZACKBUM.ch ist als Feind erkannt

Mit umso mehr Energie hat sich nun die Anwältin in den Fall gegen Tamedia verbissen. Da sie tief Luft holen muss, um die Voreingenommenheit und die Gefahr einer neuerlichen Persönlichkeitsverletzung durch dieses Buch argumentativ zu begründen, kommt hier ZACKBUM.ch ins Spiel.

Denn als medienkritische Plattform haben wir uns natürlich auch zu diesem medialen Fall mehrfach geäussert. Allerdings in erster Linie aus der Perspektive der Medienethik, nicht in juristischen Zusammenhängen.

Das hindert Rena Zulauf allerdings nicht daran, auch uns einen ganzen Absatz in ihrer vielseitigen Eingabe zu widmen. Zum Vorverständnis: Die Gesuchsstellerin (für das präventive Verbot des Buchs) ist Spiess-Hegglin, die Gesuchsgegnerin ist Autorin Michèle Binswanger, vertreten durch einen Anwalt von Tamedia.

Herabsetzend, diffamierend, hetzend, sexistisch

Aber zur Erwähnung von uns:

«Seit Mitte August 2020 gibt es einen neuen Blog, der unter ZACKBUM.ch abrufbar ist. In der kurzen Zeit von Mitte August bis Ende September 2020 haben die Autoren von ZACKBUM.ch bereits 22 Beiträge verfasst, die sich mit der Gesuchsstellerin – in herabsetzender und diffamierender Art – befassen. Der Blog hetzt gegen die Gesuchsstellerin. Das Narrativ ist sexistisch und es wird der Gesuchsstellerin unterstellt, sie sei eine Lügnerin. Die Gesuchsgegnerin arbeitet mutmasslich auch eng mit ZACKBUM.ch zusammen. Sie äussert sich auf den Kommentarspalten zum Thema und vertwittert die Beiträge von ZACKBUM.ch gegen die Gesuchsstellerin. Auch dieses Verhalten zeigt die Voreingenommenheit der Gesuchgegnerin auf.»

Unsere Plattform, darauf legen wir Wert, gibt es bereits seit dem 25. Juli. Nach unserer Zählung haben wir seither lediglich 9 Beiträge plus eine dreiteilige Serie zu diesem Thema verfasst. Von insgesamt 245. Dabei ging es unter anderem um die Funktion des Medienbüttels von Spiess-Hegglin und die merkwürdige Rolle von Hansi Voigt. Alles Aspekte, die aus medialer Sicht unbedingt beleuchtet werden müssen.

Aber selbst, wenn es 22 wären: kein einziger hat «gehetzt». Schon gar nicht in «herabsetzender und diffamierender Art». Das «Narrativ» ist weder «sexistisch», noch wird Spiess-Hegglin unterstellt, sie sei «eine Lügnerin». Im Gegenteil, jeder Beitrag ist argumentativ untermauert. Alle Betroffene hatten jederzeit die Möglichkeit zur Stellungnahme, wurden sogar dazu eingeladen.

Unverschämte Unterstellungen ohne Belege

Aber weder den Betroffenen noch der Anwältin fällt auch nur ein einziges, ein winziges Beispiel ein, um diese unverschämten Anwürfe zu untermauern. Gerade eine Anwältin müsste wissen, dass sie sich da mitten in der Gefahrenzone von übler Nachrede, Ehrverletzung oder dem UWG befindet. Aber uns ist es ehrlich gesagt zu blöd, darauf mit rechtlichen Schritten zu antworten.

So militant, wie Spiess-Hegglin normalerweise ihre Persönlichkeitsrechte verteidigt: wäre ZACKBUM.ch nicht schon längst mit Rechtsschriften zugeschüttet worden, wenn auch nur eine dieser Beleidigungen zutreffen würde?

Inhaltlich können wir nichts dazu sagen, da kein einziges Wort als Beleg aufgeführt wird. Also reine Luftbäckerei. Aber das ist nur die Hälfte des Anwurfs.

Was Binswanger für ZACKBUM.ch tun könnte

Nicht nur, dass Ringier und Tamedia es auf Spiess-Hegglin abgesehen haben, nein, die Tagi-Redaktorin arbeite doch «mutmasslich eng» mit uns zusammen. Auch das zeige «ihre Voreingenommenheit», behauptet die Anwältin mangels Belegen.

Diese Mutmassung können und müssen wir richtigstellen: Michèle Binswanger arbeitet weder eng, noch weit mit ZACKBUM.ch zusammen. Das bedauern wir sehr, denn so müssen wir uns bei unseren Redaktionssitzungen weiterhin den Kaffee selber machen.