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Im Namen des Guten: Geld her!

Wird der Staat zum gemeinen Dieb?

Es gibt nur eine dünne rote Linie zwischen einigermassen zivilisiertem Zusammenleben und Willkür in der Barbarei. Die wird markiert durch die beiden Begriffe Rechtsstaat und Eigentumsgarantie.

Das ist so trivial und fundamental, dass es einem den Atem verschlägt, wenn man erleben muss, mit welcher Nonchalance darüber laut nachgedacht wird, diese rote Linie forsch zu überschreiten.

Flachdenker, Antidemokraten, fahrlässige Brandstifter und ungefestigte Schlawiner toben sich zurzeit auf zwei Gebieten aus. Zum einen befürworten sie lauthals Waffenlieferungen an die Ukraine. Von Schutzhelmen ist Deutschland bereits bei der Lieferung von Kampfpanzern angelangt. Dass seine Waffenexportgesetze das genauso klar untersagen – auch via Drittländer – wie die entsprechenden Bestimmungen in der Schweiz – scheiss drauf. Das sagen grüne Kriegsgurgeln und auch immer mehr Sozialdemokraten. Wie in der Schweiz.

Das Russland völkerrechtswidrig und unter Bruch internationaler Verträge über die Unantastbarkeit des ukrainischen Territoriums dort einmarschiert ist, Kriegsverbrechen begeht und Leid und Schäden ungeheuerlichen Ausmasses anrichtet, ist unbestritten.

Dass Russland – so wenig wie die Ukraine – kein Rechtsstaat ist, ist ebenfalls unbestritten. Darf das nun ein Grund für die EU, für Deutschland, für die Schweiz sein, ihre eigene Rechtsstaatlichkeit in die Tonne zu treten? Fraglos nein.

Darf man einen barbarischen Mörder ohne ordentlichen Prozess, bei dem er nicht seine Unschuld zu beweisen hat, barbarisch hinrichten? Fraglos nein. Darf man ihn ohne Beweise verurteilen, nur weil er angeblich zu einer Mörderbande gehört? Fraglos nein.

Darf man im Rahmen der Sanktionsgesetzgebung die Eigentumsgarantie aufheben? Da das gesetzlich vorgesehen ist, fraglos ja. Darf das ohne Nachweis in jedem individuellen Fall, dass diese Vermögen unrechtmässig erworben wurden, geschehen? Leider ja.

Bereits das ist die Wiedereinführung der Sippenhaft durch die Hintertür. Du gehörst der Ethnie der Juden oder Araber an. Man kann dich unter dem Begriff reicher russischer Oligarch subsumieren. Damit verlierst du deine rechtsstaatliche Garantie, dass man dir zuerst individuell schuldhaftes Tun über jeden vernünftigen Zweifel erhaben und rechtsgültig nachweisen muss.

Alleine das ist stossend. Nun geht es im Rahmen der Sanktionsgesetzgebung bislang nur soweit, dass solche Vermögenswerte in der Schweiz beschlagnahmt werden können, also der Verfügungsgewalt des Besitzers entzogen werden. Das ist nach allgemeinen Berechnungen bei rund 7,5 Milliarden Franken und 15 Liegenschaften zurzeit der Fall.

Damit ist die Eigentumsgarantie nur geritzt, nicht schwer beschädigt. Denn der betroffene russische Reiche ist zwar ohne individuellen Schuldnachweis in Sippenhaft genommen worden, er kann sich dagegen auch nicht auf dem Rechtsweg zur Wehr setzen. Aber man hat ihm sein Eigentum (noch) nicht gestohlen.

Nun gibt es aber in der EU, in Deutschland und in der Schweiz Bestrebungen, genau das zu tun. «Wer Schäden anrichtet, sollte auch dafür aufkommen», erklärte Aussenminister Ignazio Cassis am Mittwoch am Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos. Derzeit fehle in der Schweiz zwar der rechtliche Rahmen, um die eingefrorenen Gelder zu beschlagnahmen. Aber dieser sei veränderbar, so Cassis.

Das berichten übereinstimmend Schweizer Medien. Es wird zwar allgemein darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Hürden für das Einziehen dieser Vermögenswerte hoch seien. Aber nur die NZZ wagt es, ganz klar Stellung zu beziehen: «Russische Gelder für die Ukraine: Unrecht nicht mit Unrecht vergelten.»

Brandgefährlich ist hingegen der politische Eiertanz, der aufgeführt wird. Von einem klaren Nein wird bereits zu einer «Prüfung der Frage» geschritten, werden die «rechtlichen Voraussetzungen» ventiliert, juristische Haarspaltereien bemüht. Und sollte das alles nicht ausreichen, die Moralkeule geschwungen. Wie formulierte das Dumpfbacke Frank A. Meyer: «Wer der Ukraine militärisch nicht zu Hilfe eilt, obwohl er es könnte, der eilt Putin zu Hilfe: Wer die Ukraine schwächt, stärkt Russland.»

Neutralität, Gesetze, Rechtsstaat, überprüfbares Handeln, wogegen jederzeit Rechtsmittel ergriffen werden können? Der berüchtigte übergesetzliche Notstand als Rechtfertigung für rechtswidriges, aber angeblich gutes Tun? Scheiss drauf, sagt Meyer. Scheiss drauf sagen alle Befürworter des Diebstahls von russischem Vermögen in der Schweiz. Der Zweck heiligt die Mittel, die Mittel sind heilig.

Aber damit des Irrsinns noch nicht genug. Wenn der Staat konfisziert, was nachweisbar illegal erworben wurde – wie im Fall von Diktatorengeldern –, beginnt anschliessend der schwierige Prozess der Rückgabe an den rechtmässigen Besitzer. Was im Fall von Unrechts- und Elendsstaaten in der Dritten Welt nicht einfach ist. Aber niemand käme hier auf die Idee, diese Gelder zur Heilung durch das besitzberechtigte Land begangener Gräueltaten in anderen Ländern zu verwenden.

Nehmen wir an, theoretisch, das Geld eines nigerianischen Diktators wird beschlagnahmt. Um es Nigeria zurückzugeben. Aber wohl nicht, um durch Nigeria begangene Kriegsverbrechen in Biafra zu kompensieren.

Aber genau das soll mit den beschlagnahmten Russengeldern geschehen. Sie sollen nicht nur weggenommen werden, sondern der Ukraine zur Verfügung gestellt. Nebenbei dem korruptesten Land Europas.

Wer einen Dieb bestiehlt, ist selbst ein Dieb. Moralisch lautere Motive mögen strafmildernd wirken, aber am Diebstahl ändert das nichts. Wer mit der vermeintlich guten Absicht, ein schreiendes Unrecht zu heilen, die Grundpfeiler unseres zivilisieren Zusammenlebens ansägen, zertrümmern will, ist schlimmer als ein Dieb. Schlimmer als ein Verbrecher. Er will ohne Not das allerwichtigste Gut unserer Gesellschaft beschädigen. Wer in der Schweiz rechtsstaatliche Grundsätze so misshandeln will wie Putin das tut, tut nichts Gutes, auch wenn er das behauptet. Wer das tun will, stellt eine Bedrohung für den Schweizer Rechtsstaat dar.

Genau wie Putin.

Es ist eine Sauerei

Übertretungen müssen bestraft werden. Aber so?

Als unverbrüchlicher Anhänger des Rechtsstaats ist ZACKBUM selbstverständlich der sicheren Auffassungen, dass sich alle an alle gültigen Regeln und Gesetze zu halten haben.

Nun ist es dem Redaktor widerfahren, dass er eine 30er-Zone für eine 50er-Zone hielt. Dass das daraus entstandene Vergehen bestraft werden muss: keine Widerrede. Auch die Höhe der Busse von Fr. 410.- ist zwar beeindruckend, aber akzeptabel.

Was eine verdammte Schweinerei darstellt: Die Ausfertigung dieses Strafbefehls hat wohlwollend geschätzt 20 Sekunden gedauert, vorausgesetzt, das Stadtrichteramt der Stadt Zürich ist IT-mässig einigermassen à jour.

Dann werden nämlich die erhobenen Daten automatisch übertragen, des Ganze kriegt eine Nummer, wird ausgedruckt und per Gerichtsurkunde auf den Postweg gebracht. Der kostet Fr. 10.60. Nehmen wir an, dass an Stromkosten weitere 10 Rappen anfallen. 10.70. Nehmen wir weiter an, dass ein Beamter gelegentlich neben der Maschine steht, die diesen Strafbefehl eintütet. Kostet, inklusive Couvert, weitere 10 Rappen pro Strafbefehl. 10.80.

Nehmen wir schliesslich an, dass irgend ein Sesselfurzer stichprobenartig checkt, ob auch alles seinen ordentlichen Gang geht. Der Strafbefehl ist mit «Fachbearbeitung Recht» unterzeichnet, wo eine Unterschriftenmaschine ein Gekrakel und einen Namen draufgespuckt hat. Nehmen wir an, dass diese gesamte Mühewaltung mit Pensionsanspruch, 13. Monatslohn, Gefahrenzulage und überhaupt weitere Fr. 10.80 pro Strafbefehl kostet. Dann wären wir also bei Kosten und Gebühren von Fr. 21.60.

Falls das Stadtrichteramt keine komplizierten Zahlen mag, könnte man diese Summe grosszügig auf Fr. 30.- aufrunden.

Das sieht aber das Stadtrichteramt entschieden anders. Es rundet auch auf, stellt aber vor diese 30 Franken noch eine 4. Dadurch entsteht eine «Kosten- und Gebührenpauschale», die sogar noch höher als die Busse selbst ist. Nämlich exorbitante 430 Franken.

Lassen wir mal den Hinweis beiseite, dass bei einer «schuldhaften» Nichtbezahlung «eine unbedingte Ersatzfreiheitsstrafe von 5 Tagen» droht. Mit dieser kann man zwar die Busse absitzen, aber nicht die Kosten. Hingegen ist es möglich, sowohl Busse wie Kosten abzuarbeiten.

Nun könnte der Beschuldigte Einsprache erheben. Präventiv wird ihm aber mitgeteilt: «Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig

Wer also gegen diese überrissene, willkürliche, exorbitante, durch nichts zu rechtfertigende Pauschale vorgehen möchte, hat gleich zwei weitere Probleme. Das kostet noch mehr, und die Erfolgsaussichten sind mehr als unsicher.

Denn kann man hoffen, dass ein Gericht in der Stadt Zürich die hochwohllöbliche Entscheidung eines Zürcher Stadtrichteramts in Frage stellen würde? Kann man nicht.

Ist das Gequengel in eigener Sache, verursacht durch eine selbstverschuldete Übertretung? Nein. Denn die Ausfällung einer Busse – auch in dieser Höhe – wird nicht kritisiert oder gar bestritten.

Die horrende Geldmacherei durch eine völlig überrissene «Kosten- und Gebührenpauschale» hingegen schon. Insbesondere, weil hier jede Gegenwehr sinnlos ist. Obwohl es sonnenklar ist, dass das Ausfertigen, Ausdrucken und Auf-den-Weg-Bringen eines A4-Blatts mit angehängtem Einzahlungsschein selbst bei wohlwollender Betrachtung keine Kosten und Gebühren von mehr als 30 Franken verursacht.

Nun steckt sich das Stadtrichteramt diesen Betrag natürlich nicht in die eigene Tasche. Wenn man aber bedenkt, wie viele solcher Strafbefehle jährlich ausgestellt werden, läppert sich hier eine Summe zusammen, mit der man das Beamtenklo vergolden könnte. Da man diese Gebührenschneiderei nur kritisieren, aber nicht ernsthaft bestreiten kann, handelt es sich zudem um reine Willkür. Eines Rechtsstaats unwürdig.

Immerhin gibt das Stadtrichteramt rasant und ausführlich Antwort auf die Frage, wie dieser Betrag gerechtfertigt werden könnte: «Für den Kanton Zürich hat der Regierungsrat die Verfahrenskosten in der Verordnung über die Gebühren, Auslagen und Entschädigungen der Strafverfolgungsbehörden (GebV StrV) verbindlich festgesetzt.»

Dazu habe die Justizdirektion «separate Richtlinien und Pauschalgebühren erlassen. Hiernach werden der beschuldigten Person, die mit einer Busse zwischen 400 und 600 Franken bestraft wird, die Verfahrenskosten in der Höhe von pauschal 430 Franken auferlegt. Das Stadtrichteramt Zürich ist an die in der Verordnung und in den Richtlinien vorgesehenen Gebühren gebunden.»

Also mit anderen Worten: wir können nix dafür, wenden Sie sich doch ans Justizdepartement oder besser gleich an den Regierungsrat des Kantons Zürich.

Das lassen wir bleiben, aber auch diese Auskunft ist nicht ohne: «Im Jahr 2021 hat das Stadtrichteramt Zürich in rund 62’000 geführten Verfahren Gebühren von insgesamt 8.3 Mio Franken in Rechnung gestellt.» Das wären dann vergleichsweise schlappe 134 Franken im Schnitt. Offenbar ist also nicht der Aufwand, sondern die Höhe der Busse entscheidend. Macht Sinn. Oder?

Willkür, Wildwest und Rechtsstaat

Es existiert eine klare rote Linie zwischen Willkür und unserer Bastion gegen Barbarei.

Aus gegebenem Anlass und für Compliance-Mitarbeiter der Postfinance (aber nicht nur dort) zum Mitschreiben. In einem funktionierenden Rechtsstaat gibt es einfache Mechanismen und Regeln, deren Befolgung allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt.

Wer in die Rechte oder den Besitz eines anderen eingreift, hat sich dabei an wenige, banale Regeln zu halten.

  • Der Eingriff hat mit einer Begründung zu erfolgen. Diese Begründung sollte einen Verweis auf die rechtlichen Grundlagen für den Eingriff enthalten.
  • Diese Begründung hat zeitgleich mit dem Eingriff zu erfolgen. Zudem muss aufgeführt sein, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff durchführt.
  • In der Begründung muss obligatorisch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Es muss erklärt werden, innert welcher Frist der Betroffene wo dagegen Beschwerde einlegen kann.
  • Bei schwerwiegenderen Eingriffen braucht es eine anfechtbare Verfügung. Es muss etwas Schriftliches vorliegen, gegen das auf dem ordentlichen Rechtsweg, also vor Gericht, vorgegangen werden kann.
  • Bei solchen Eingriffen muss der Betroffene angehört werden, er muss die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.

Das sind ein paar leicht verständliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit sich ein Eingriff in die Rechte eines Individuums (oder einer Firma) im rechtsstaatlichen Rahmen abspielt.

Im geschilderten Fall wurde von der Postfinance kein einziges dieser Kriterien erfüllt.

  • Der Auftrag, eine überwiesene Geldsumme dem Konto des Empfängers gutzuschreiben, wurde nicht ausgeführt. Begründungslos.
  • Dem so um sein Eigentum geprellten Empfänger wurde dieser Eingriff nicht mitgeteilt, ebenso wenig dem Absender. Dem Empfänger wurde 10 Tage lang wahrheitswidrig gesagt, dass keinerlei Überweisung wie von ihm angegeben und belegt, eingetroffen sei. Obwohl sich die Postfinance seit Tagen im Besitz dieser Überweisung befand, stritt sie das ab.
  • Nachdem sich die Postfinance nach 10 Tagen dazu bequemte, den Eingang der Überweisung vor zehn Tagen einzuräumen, schob sie zunächst eine weitere unwahre Begründung vor, wieso der Betrag dem Kunden nicht gutgeschrieben werde.
  • Es wurde keine Erklärung geliefert, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff ins Eigentum eines anderen vorgenommen hatte. Es wurde lediglich schlussendlich behauptet, die Compliance der Postfinance habe eine «Sanktionsproblematik» entdeckt.
  • Diese Auskunft wurde nur mündlich erteilt, schon die Herausgabe einer sachdienlichen E-Mail-Adresse, um den Vorgang zu verschriftlichen, wurde verweigert.
  • Dieser vagen Begründung fehlte ein Verweis auf die zugrunde liegenden Vorschriften, ebenso erfolgte keine Rechtsmittelbelehrung. Auf die Frage nach einer Beschwerdemöglichkeit wurde geantwortet, dass man sich an das «Beschwerdemanagement» der Postfinance oder gleich an ihren CEO wenden solle. Auch hier wurden keine sachdienlichen Adressangaben gemacht. Anscheinend wurde dem «Beschwerdemanagement» eine an die Medienstelle gerichtete Anfrage des Journalisten und Empfängers weitergeleitet, ohne dass eine Reaktion erfolgte.
  • Da keinerlei schriftliche Bestätigung dieses Vorgangs vorliegt, ist es auch nicht möglich, dagegen Rechtsmittel wie eine Anfechtung vor einem ordentlichen Gericht zu ergreifen.
  • Da die Beschlagnahme ohne Wissen des Absenders oder des Empfängers der Überweisung erfolgte, hatte keiner der Besitzer die Möglichkeit, zu diesem Vorgang Stellung zu nehmen.
  • Worin diese angebliche «Sanktionsproblematik» bestehe, wurde nicht erklärt. Es wurde nur mündlich darauf verwiesen, dass eine nicht identifizierte staatliche Behörde nun überprüfe, ob dieser Betrag dem Empfänger gutgeschrieben werden könne oder nicht. Wie lange diese Überprüfung dauert, von wem genau sie ausgeführt werde – keine Angaben.
  • Seit bald einmal zwei Wochen sitzt die Postfinance auf einem nicht ihr gehörenden Geldbetrag und weigert sich, ihrer Verpflichtung als Dienstleister nachzugehen, ihn auftragsgemäss einem Kunden gutzuschreiben. Das Geld ist also sowohl für den Absender wie für den Empfänger blockiert. Der Absender wurde darüber nicht informiert, der Empfänger erst nach mehrfachem Insistieren und der Veröffentlichung des Vorgangs.
  • Die einzige Kontaktperson der Postfinance besteht auf Mündlichkeit, will keine Adresse für schriftliche Eingaben herausrücken und weist zudem darauf hin, dass diese «Überprüfung» wegen angeblicher Überlastung der Behörde dauern könne und man von täglichen Anrufen absehen solle.
  • Wieso eine «Sanktionsproblematik» existieren könnte, obwohl weder der Absender der Überweisung, noch die darin involvierte Bank des Absenders, noch die Korrespondenzbank, noch der Empfänger auf einer Sanktionsliste stehen, vermochte bei Postfinance niemand zu beantworten.

Man sieht an diesem ausführlich geschilderten Verhalten der Postfinance, was passiert, wenn das Einhalten rechtsstaatlicher Vorschriften, Regeln, Abläufe ausser Kraft gesetzt wird. Und durch Willkür, selbstherrliches Handeln unter dem Schutz der Anonymität  in einem rechtsstaatfreien Raum ohne Haftbarkeit oder Verantwortlichkeit ersetzt wird.

Es greifen Sitten wie im Wilden Westen um sich, inklusive Faustrecht. Denn die Postfinance missbraucht den Geldbetrag dieser Überweisung einfach mal als Faustpfand. Ohne jegliche Legitimation ausser der Tatsache, dass er sich in ihrem Einflussbereich befindet. Ob und wann und wie sie ihn wieder hergibt, ist offenbar reiner Willkür überlassen, da es keine Handhabe gibt, die Postfinance in den Bereich der Rechtsstaatlichkeit zurückzuzwingen.

Ein Einzelfall? Wohl eher nicht, Auf jeden Fall ein Skandal, ein ungeheuerlicher Vorgang, der dringlich das Eingreifen staatlicher Aufsichtsbehörden erforderlich macht. Sie sind darüber orientiert. Werden sie auch entsprechenden handeln?

Rechtsausübung in Wildwestmanier: «give him a fair trial – then hang him.»

Willkür bei der Postfinance

Der gelbe Riese ist ausser Rand und Band.

Natürlich ist es ein Einzelfall. Natürlich ist der Schreibende persönlich betroffen. Aber wenn ein Einzelfall jedem passieren kann, wird er zur nötigen Mitteilung. Obwohl das Thema für einmal nicht direkt mit Medien zu tun hat.

Indirekt aber schon, denn selbst Riesen fürchten Reputationsschäden. Das Problem ist schnell erzählt. Am 5. August überwies eine Firma aus den USA einen Geldbetrag an die Postfinance, mit dem Auftrag, es dem Konto des ZACKBUM-Redaktors gutzuschreiben. Als am 11. August immer noch keine Gutschrift erfolgt war, begann eine kleine Odyssee.

Die grosse Postfinance bietet ihren immerhin 2,7 Millionen Kunden nur eine einzige Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an. Deshalb verröchelt man dort gerne einmal in der Warteschlaufe und gibt auf. Ein Besuch in der Postfinance-Filiale in Zürich ergab, dass man dort auch nichts Genaues weiss, keine Überweisung da, nix. Der Kunde wurde darauf verwiesen, es doch telefonisch zu probieren. Und nein, hier habe man auch keine andere Nummer, hätte ein Postfinance-Schalterangestellter eine Frage, müsse er die gleiche Nummer wie der Kunde wählen.

Unfassbar, aber halt Postfinance. Der Kunde versuchte auf allen Kanälen, eine Auskunft zu erhalten, wo denn die Kohle abgeblieben sei. Vergeblich. Es wurde ihm einzig immer wieder empfohlen, doch beim Absender nachzufassen vielleicht klemme es ja dort. Der Absender hatte aber längst alle Beweise erbracht, dass das Geld bei der Postfinance liegen müsse. Dazu gibt es einen Tracking-Code UETR, der wie bei einem Paket ermöglicht, den genauen Standort einer Überweisung zu checken. Und der war bei der Postfinance.

Am 15. August dann die Wende. Nach zehn Tagen brandschwarzen Lügens teilte die Bank plötzlich mit: doch, es ist am 5. 8. eine entsprechende Überweisung bei uns eingegangen. Aber Compliance, die interne Kontrolle, habe da ein paar Fragen, weshalb ein Fragen-Katalog an die sendende US-Bank übermittelt worden sei. Man rechne morgen mit einer Antwort.

Darauf reichte es dem Kunden und er publizierte auf «Inside Paradeplatz» eine Beschreibung des Trauerspiels. Das brachte ihm dann einen Anruf einer Mitarbeiterin von Compliance ein; das erste aktive Lebenszeichen der staatsnahen Bank.

Sie habe den Artikel auf IP gelesen, gab die Dame bekannt, aber das Problem sei ein anderes. Also nochmal April, April, kein zu beantwortender Fragenkatalog. Nein, es handle sich um eine «Sanktionsproblematik». Wie das? Nun, das werde zurzeit von der zuständigen staatlichen Behörde abgeklärt, und das dauere halt ein Weilchen. Der Kunde solle daher von täglichen Anrufen Abstand nehmen. Das wäre allerdings die einzige Kontaktmöglichkeit, da sich die Dame weigerte, eine E-Mail-Adresse anzugeben («das machen wir nicht»). Typisches Verhalten in einer Dunkelkammer.

Die Dame wollte nicht von tagelangem Lügen sprechen, vielleicht sei es da zu einer «Fehlinformation» gekommen. Eher schmallippig wurde sie, als der Kunde sie fragte, worin genau denn diese «Sanktionsproblematik» bestünde. Denn die überweisende Firma, international tätig, seriös und völlig legal, steht auf keiner Sanktionsliste. Ebenso wenig der Empfänger. Das müsse halt noch genauer abgeklärt werden, sagte die Compliance-Frau.

Compliance steht eigentlich für die Einhaltung von Regeln. Hier herrscht aber regellose Willkür. Einem Algorithmus oder einem Mitarbeiter passt eine Überweisung nicht. Obwohl es keinen stichhaltigen Grund dafür gibt, beschlagnahmt er sie einfach mal. Das wird aber dem Betroffenen nicht mitgeteilt, der wird Mal ums Mal auf die Piste geschickt, er solle doch in den USA nachforschen, hier sei nix angekommen.

Das war aber gelogen. Dann wurde das durch die nächste Unwahrheit abgelöst, man warte auf die Beantwortung eines Fragenkatalogs durch die überweisende US-Bank. Stimmte auch nicht, aber wozu auch dem Kunden die Wahrheit sagen.

Das ist ein Skandal. Eine selbstherrliche Kontrollstelle, haftungsfrei und verantwortungslos, erfindet eine «Sanktionsproblematik». Als ob es nicht glasklar und einfach wäre: entweder steht eine Firma oder eine Person auf einer Sanktionsliste, in der Schweiz auf der öffentlich einsehbaren schweizerischen – oder nicht. In diesem Fall gilt zweimal «oder nicht».

Mit ihrem Verhalten verstösst die systemrelevante Bank mit Millionen von Kunden gleich mehrfach gegen Regeln und Vorschriften. Sie hebelt mal kurz das Auftragsrecht aus. Denn sie hat den Auftrag bekommen, einen überwiesenen Geldbetrag einem ihrer Kunden gutzuschreiben. Tut sie aber nicht. Sie setzt sich über die Vertragsfreiheit hinweg. Jedem Postfinance-Kunden ist es freigestellt, mit jedem beliebigen legalen und unbescholtenen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen zu treten. Das geht die Postfinance überhaupt nichts an.

Und schliesslich verstösst sie gegen Treu und Glauben. Starker Tobak im Finanzbereich. Die FINMA, die Bankenaufsicht, ist orientiert. Hier sollte es mindestens eine Rüge absetzen, wenn nicht die Gewähr, also die Lizenz zum Banking, einigen nassforschen Mitarbeitern der Postfinance entzogen werden müsste.

Statt den Kunden tagelang anzulügen, wäre es auch ein Gebot des Anstands gewesen, ihn sofort über diese angebliche «Sanktionsproblematik» zu informieren. Das hätte aber die Postfinance dazu gezwungen, eine Begründung zu geben, worin die denn bestünde. Und es hätte dem Kunden die Möglichkeit gegeben, sofort entsprechende Schritte einzuleiten.

Stattdessen wird hier selbstherrlich, haftungsfrei und unverantwortlich über das Geld anderer verfügt. Ob der Kunde auf diese Einnahme angewiesen ist? Ist doch sein Problem. Dass der Kunde keinerlei Möglichkeit hat, sich gegen diese Willkür zu wehren («wenden Sie sich doch an unser Beschwerde-Management, das hustet ihnen dann irgendwann irgendwas»), ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Es gibt genügend klare Regeln, Vorschriften, es gibt das Prinzip der Eigentumsgarantie, es muss gegenüber jeder Entscheidung die Möglichkeit einer sofortigen rechtlichen Überprüfung geben. Es kann nicht sein, dass selbstherrliche Mitarbeiter neue Kriterien wie «Sanktionsproblematik» erfinden. Wird das zugelassen, sind wir unterwegs in den Wilden Westen der Willkür und Verantwortungslosigkeit.

Oligarch Blocher

Kleines Gedankenspiel als Anstoss für Recherchen.

Tamedia hat ein Recherchedesk. Die «Republik» fällt immer wieder mit Recherchestücken auf. Auch NZZ und CH Media, sogar die «Blick»-Gruppe tun gelegentlich das, was neben der Reportage zur Königsdisziplin im Journalismus gehört. Man wühlt sich durch Dokumente, geht Spuren nach, interviewt Auskunftspersonen, verlangt Einblicke und Zugang zu staatlichen Unterlagen.

Man leuchtet in Dunkelkammern, die vornehmste und wichtigste Aufgabe des Journalismus. Hier ist er noch vierte Gewalt. Hier kann er noch einen Unterschied zu autoritären Regimen mit Zensur machen. Also einen Unterschied zu Russland und der Ukraine, zum Beispiel. Allerdings wirft sich vor allem Tamedia, im Verbund mit vielen anderen Medien, häufig darauf, aus unbekannter Quelle zugespielte gestohlene Geschäftsunterlagen auszuwerten. Um dann Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person zu spielen.

Leaks und Papers und andere trübe Quellen

Das sind die üblen Aspekte des falsch verstandenen Recherchierjournalismus. Oder aber, Spezialität der «Republik», man stapelt Aussagen anonymer, ehemaliger Mitarbeiter einer Firma aufeinander, unterlässt, der betroffenen Bude ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – und kräht Skandal. Bläst eine Mücke zum Elefanten auf, der dann schneller als ein angestochener Luftballon wieder zusammenschnurrt. So geschehen beim angeblichen Riesenskandal «Globe Garden». Und nicht nur dort.

Einen neuen Tiefpunkt erreichte diese Art von «Recherchierjournalismus» in einem Gewaltsriemen über eine Verschwörung angeblicher «Info-Krieger». Da gäbe es auch in der Schweiz ein «Netzwerk» rechter Medien und Publizisten, die gemeinsam Lügen, Verschwörungstheorien und Fake News produzierten. Über 30 angebliche Mitverschwörer wurden namentlich von der «Republik» aufgezählt, dazu ein rundes Dutzend Organe, die ebenfalls in dieses Kartell der dunklen Macht eingebunden seien. Allerdings: niemandem wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Keinem einzigen der namentlich erwähnten Personen oder Organe. Und lediglich mit einem einzigen angeblichen Vertreter dieser dunklen Mächte wurde gesprochen. Das ist wohl der Tiefpunkt des «Republik»-Journalismus, und wir warten gespannt, mit welchen Anstrengungen der noch unterboten werden könnte.

Gedankenspiel als Anstoss für Recherchen

Aber ZACKBUM will nicht nur kritisieren. Wir hätten auch einen konstruktiven Vorschlag. Aktuell, spannend, interessant. Machen wir dazu ein kleines Gedankenspiel. Dem alt Bundesrat, SVP-Granden und Milliardär Christoph Blocher fehlt nur eine Eigenschaft, um als Oligarch bezeichnet zu werden. Er gehört zweifellos ins Lager der Putin-Versteher, hat nichts dagegen, dass seine Tochter mit Russland geschäftet und die Aufnahme von Verhandlungen zwecks Beendigung des Ukrainekriegs fordert. Dazu ist er sagenhaft reich. Lediglich das Fehlen eines russischen Nachnamens bewahrt ihn wohl davor, auf eine Sanktionsliste der EU oder der USA zu geraten.

Nehmen wir aber mal an, sein Name stünde plötzlich auf einer solchen Liste. Wie die Namen von inzwischen Hunderten von Personen und Firmen. Das wäre doch Anlass genug, mit einer Recherche zwei banalen Fragen nachzugehen:

  1. Wie kommt man auf diese Sanktionslisten?

  2. Wie kann man sich dagegen wehren?

Ein paar kleine Hinweise. Es ist zum Beispiel bekannt, dass die US-Behörden sich auf Listen der reichsten Menschen der Welt umtun, wie sie beispielsweise vom Magazin «Forbes» geführt werden. Wer da vorkommt und einen russisch tönenden Nachnamen hat, hat eine gute Chance, sich plötzlich auf einer Sanktionsliste wiederzufinden. Das reicht als Begründung aus.

Es ist bekannt, dass in diesem Fall viele Regierungen dazu neigen, Immobilien oder Jachten als Symbol unverschämten Reichtums zu beschlagnahmen. Auch wenn die Besitzverhältnisse nicht wirklich geklärt sind. So reicht beispielsweise der Verdacht, dass eine Superjacht dem Kreml-Herrscher Putin gehören könnte, um sie zu requirieren.

Was machen Staaten mit beschlagnahmten Gütern?

Nun sind Staaten nicht dafür geeignet, ein Sammelsurium von Besitztümern zu verwalten. Alleine der Unterhalt einer grossen Jacht oder eines luxuriösen Anwesens kostet. Was soll also damit geschehen? Forderungen werden laut, dass diese Werte versteigert, verkauft werden sollen, damit man den Erlös dafür verwenden könne, den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen.

Da wäre die Recherche sinnvoll, wie sich solche Aktionen mit der Eigentumsgarantie und der Rechtsstaatlichkeit von zivilisierten Ländern vereinen lassen. Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage wird hier gehandelt? Wodurch wird sichergestellt, dass es sich nicht um willkürliche Aktionen handelt? Wie wird sichergestellt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt? Denn es gibt Oligarchen, die sämtliche dieser Kriterien erfüllen – aber nicht sanktioniert werden. Wobei der Verdacht naheliegt, dass sie eine wichtige Rolle bei der anhaltenden Versorgung westlicher Staaten mit Rohstoffen aus Russland spielen.

Schliesslich: Wie bei von den USA geführten Listen angeblicher Unterstützer des Terrorismus erhebt sich hier die Frage, wie ein Betroffener sich rechtlich dagegen wehren kann. Denn es gehört zu den eisernen Prinzipien unseres Rechtsverständnisses, dass man sich immer gegen eine Sanktion zur Wehr setzen kann. Jede Massnahme, jede Verfügung muss eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Selbst eine banale Parkbusse kommt mit dem Hinweis, innert welcher Frist man sich wie bei einer zuständigen Stelle gegen die Bezahlung wehren könne.

Der Rechtsweg als Garant gegen Willkür und Barbarei

Indem man den sogenannten Rechtsweg beschreitet. Also eine unabhängige gerichtliche Überprüfung verlangt. Das kann dauern und kostet Geld. Aber ohne diese Möglichkeit wären Willkür und staatlicher Macht keine Grenzen gesetzt. Innerhalb des Rechtsstaats ist vor allem die Möglichkeit, gegen staatliche Zwangsmaßnahmen Einsprache zu erheben, der fundamentale Unterschied zu Willkür und Barbarei.

Wo und wie ein Betroffener sich gegen den Entscheid wehren kann, ihn auf eine solche Sanktionsliste zu setzen, ist nicht bekannt. Es ist nicht bekannt, welches Gericht für eine Einsprache zuständig wäre. Das ist besonders im Fall des Rechtsstaats Schweiz beunruhigend. Denn die Schweiz führt bekanntlich keine eigenen Untersuchungen oder Überprüfungen durch, sondern übernimmt fraglos Sanktionslisten, die von der EU beschlossen wurden. Ohne Einblick in die Gründe, ohne Kenntnis der Motive. Ohne Hinterfragen, Analysieren, Abklären. Obwohl diese Sanktionen dramatische Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Ihre Eigentumsgarantie wird aufgehoben. Sie verlieren schlagartig den Zugang zu Besitztümern, Vermögenswerten und Anlagen. Sind sie Besitzer von Firmen, verlieren sie die Kontrolle darüber.

Wer als Firmenbesitzer gegen Gesetze verstösst – oder zumindest in diesen Verdacht gerät –, hat ein ganzes Arsenal von Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Damit kann er sogar Sanktionen oder Bussen jahrelang hinauszögern, was sicherlich ein Ärgernis darstellt. Häufig ist es auch ungemein schwierig, persönliche Verantwortlichkeiten für grobe Fehler nachzuweisen. Deshalb ist – mit einer einzigen Ausnahme – noch nie ein Schweizer Banker persönlich haftbar gemacht worden. Obwohl hier schuldhaft Abermillionen und Milliarden verröstet wurden.

Individuell schuldhaftes Verhalten nachweisen

Aber schuldhaftes Verhalten individuell nachzuweisen, Haftbarkeit zu erstellen, das ist ungemein schwierig. Im Fall des Groundings der Swissair überschrieben einzelne der damaligen Verwaltungsräte ihre Besitztümer an Ehepartner oder Familienmitglieder. Nur für den Fall. Aber alle Versuche, persönliche Schuld nachzuweisen, Schadenersatz einzutreiben, endeten Jahre später mit Freisprüchen vor Gericht. Obwohl es offenkundig war, dass die Swissair auch mit gröbsten Managerfehlern in Grund und Boden gewirtschaftet wurde.

Aber reich, Russe, geschäftet irgendwie mit Russland, zahlt dort gar Steuern, da braucht es nur noch ein Foto, auf dem der Betroffene im gleichen Raum mit Gottseibeiuns Putin abgebildet wurde – und schon ist die Eigentumsgarantie aufgehoben, erfolgt Sanktion auf Verdacht. Rechtliches Gehör, Möglichkeit zur Gegenwehr gegenüber solch drakonischer Massnahmen? Unmöglich.

Das wäre doch ein Thema, das geradezu danach schreit, mit der geballten Recherchierkraft Schweizer Medien untersucht zu werden. Aber dieser Schrei verhallt offenbar ungehört. Kä Luscht, sagen da die Recherchegenies auf den Redaktionen. Passt nicht in unsere Narrative. Könnte Ärger geben und staatliche Behörden muff machen. In einem solch jämmerlichen Zustand befinden sich die Schweizer Medien. Sie üben Selbstzensur, da ist staatliche Zensur gar nicht nötig.

Mulmiger Sonntag

Verdampfen die Hirne in der Hitze?

Niemand mag eine Kassandra. Das war bei der mythischen Figur so, das ist heute so. Der Sommer ist fast da, das Wetter lockt zum Bade, es darf endlich grilliert werden, die Ferienreise ist gebucht, die Maske weg, die nächste Corona-Welle auch. Also wollen wir uns doch nicht die gute Laune verderben lassen.

Gute Laune ist gut und nötig, ein sehr mulmiges Gefühl in der Magengrube aber auch.

Dieses Gefühl hat seine Ursache nicht in schlechter Verdauung, sondern in guter Analyse. Und die ergibt zwangsläufig, dass wir uns mal wieder einem perfekten Sturm nähern. Mal schauen, ob wir auch so seelenvoll wie George Clooney schauen werden, wenn das Boot untergeht.

Wieso sollte denn das geschehen? Worin besteht denn der perfekte Sturm? Und könnte auch die Schweiz absaufen, denn alles andere interessiert uns – Hand aufs Herz – doch nicht so wirklich?

Bitte, die Bestandteile des perfekten Sturms. Über Jahre hinweg wurde Neugeld geschöpft wie verrückt und wie noch nie zuvor in der Geschichte der Menschheit. Rekordhalter ist unsere Schweizerische Nationalbank (SNB) mit einem Bilanzvolumen von einer runden Billion (1000 Milliarden). Mehr als unser BIP. Diese Geldmenge muss man sich ungefähr so vorstellen:

Denn bislang, seit der Finanzkrise eins von 2008, segelten wir locker über dieses Geldmeer, ohne dass stattfand, was laut angeblichem Sachverstand hätte passieren müssen: Inflation. Rieseninflation. Keine weitere Krise hat das ausgelöst. Aber die Pandemie und die Ukraine haben es nun geschafft: wir haben Inflation.

So über den Daumen gepeilt 8 Prozent, Tendenz steigend. Tendenz rasch steigend. Teil eins des perfekten Sturms.

Normalerweise bekämpft der Staat eine ins Galoppieren geratende Inflation mit ein, zwei bewährten Mitteln. Er wird knausrig, kauft keine Anleihen mehr auf, gibt weniger Geld aus und schraubt vor allem den Leitzins nach oben. Steil nach oben. Anfang 80er-Jahre überschritt der US-Leitzins sogar mal 20 Prozent. Brutal, aber damit kam eine Inflationsrate von über 15 Prozent wieder runter. Das geht heute aber nicht. Teil zwei des perfekten Sturms.

Das geht deswegen nicht, weil vor 40 Jahren die Staatsverschuldung noch eine Kleinigkeit war im Vergleich zu heute. Damals hatten die USA eine läppische Billion Staatsschulden, heute sind es über 20 Billionen, mehr als das BIP der grössten Volkswirtschaft der Welt. Daher profitieren die Staaten von den Nullzinsen und haben sich weiter bis über die Haarspitzen verschuldet. Würde nun der Leitzins entsprechend der Inflation hochgesetzt, also auf mindestens 10 Prozent, würden viele EU-Staaten vor dem Konkursrichter Schlange stehen.

Wenn die Zinsen hochgehen, gehen die Börsen runter – und der Immobilienmarkt knirscht und kracht. Denn viele stolze Hausbesitzer sind das, auch in der Schweiz, nur deswegen, weil die Zinsen nahe null liegen. Natürlich gibt es theoretisch Belastungsregeln und Blabla. Aber im harten Konkurrenzkampf um die Vergabe der Hypotheken wurde das links, rechts, oben und unten umgangen. Teil drei des perfekten Sturms.

Hier türmen sich folgende Wellen aufeinander. Steigt der Zins deutlich, müssen die Hypotheken angepasst werden. Werden sie das, können viele Hausbesitzer das nicht mehr stemmen. Zwangsversteigerung, Welle eins. Dadurch geraten die Immobilienpreise ganz allgemein unter Druck. Nun verlangt die Bank aber Nachschuss, wenn der Hypokredit nicht mehr durch den Verkehrswert der Hütte gedeckt ist. Das können viele Häuslebesitzer nicht, Zwangsversteigerung. Welle zwei. Trotz allem Bemühen bleiben Banken auf faulen Hypotheken sitzen – und geraten selber in Schieflage. Denn eine Bank darf kein negatives Eigenkapital haben. Ist sie in den roten Zahlen, muss sie die Bücher deponieren. Welle drei, Teil vier des perfekten Sturms.

Das hat verheerende Auswirkungen auf alle Schuldner, die Hypotheken bei dieser Bank haben. Sie müssen sich andere Geldinstitute suchen, und die verlangen natürlich ganz andere Eintrittspreise für eine Hypothek. Teil fünf.

Immer noch munter und optimistisch? Na, wir haben noch gar nicht davon geredet, was passieren könnte, wenn die Inflation ausser Kontrolle gerät. Also so galoppiert, dass kein Zaumzeug mehr etwas bewirkt. Wenn der Preis für ein Abendessen am Anfang und am Ende verschieden ist. Wenn Banknoten gleich zum Heizen verwendet werden; das ist billiger, als damit zuerst Kohle zu kaufen. Wenn auf die Banknoten immer längere Reihen von Nullen draufgestempelt werden.

Kann sich der inflationsverschonte Schweizer nur schwer vorstellen? Da sollte er mal einen etwas älteren Deutschen (oder Italiener oder Franzosen oder Spanier) fragen, wie sich das anfühlt.

War’s das? Fast. Gibt es also einen Weltuntergang?

Nein, einen Weltuntergang gibt es ausserhalb der Bibel eigentlich nicht. Ausser, es gibt einen Atomkrieg, aber das ist ein anderes Thema. Was passiert also, wenn die Inflation so richtig in Galoppieren gerät? Da versucht der Staat, so lange wie möglich zuzuschauen und Optimismus zu versprühen. Etwa so:

Aber dann, im psychologisch richtigen Moment, wird der Staat sagen: liebe Gläubiger, liebe Sparer, liebe Rentner, liebe Anwärter von Sozialleistungen wie Pensionen. Es gibt nun leider nur noch zwei Möglichkeiten. Entweder, Euer Geld ist ganz futsch. Währungsreform, Neustart, Schulden weg, Guthaben weg. Kann heilsam sein, für Griechenland wäre es sicher die beste Lösung gewesen.

Oder aber, fährt der Staat fort, wir machen eine sanftere Währungsreform. Wir tauschen im Verhältnis von zwei zu eins in Neugeld um. Wer also 1000 Franken hatte, hat nun noch 500. Ist doch immer noch besser als nix, oder?

Schlimme Aussichten? Aber nein, das ist die bestmögliche aller Lösungen; ein geordneter Schuldenschnitt. Ohne Aufruhr, ohne Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung, ohne das Auftauchen eines begabten Rattenfängers, der klar Schuldige benennt und einfache Lösungen anbietet. Oder den Ersatz von Rechtsstaat und Ordnung durch Willkür und Faustrecht.

Denn das, daher das mulmige Gefühl, ist durchaus möglich.

Moderne lettres de cachet

Absolutismus. Verhaftungen und Verbote als reine Willkür. Heute heisst das Superprovisorische.

Die französischen Könige pflegten die Tradition der «lettres royales», der königlichen Briefe. Die waren entweder halbwegs offen und öffentlich, oder aber eben versiegelt und geheim. Mit ihnen konnten missliebige Personen verhaftet, ins Exil getrieben oder zumindest mundtot gemacht werden.

Eine Verhaftungs-Lettre von Ludwig XV aus dem Jahre 1759.

Diese Willkür endete mit der Französischen Revolution 1789 und wurde von Napoleon 1811 wiederbelebt. Die Besonderheit bestand darin, dass es dem Belieben des Herrschers überlassen war, welche Entscheidung er hier treffen wollte. Dagegen gab es keine Möglichkeit eines Rechtswegs, die blosse Existenz eines solchen Briefes durfte nicht erwähnt werden, wenn sich beispielsweise ein Kritiker des Systems «freiwillig» entschloss, ins Exil zu gehen und zu verstummen.

Alte Willkür und moderne Willkür

Längst vergangene, dunkle Zeiten der Despotie und Willkür. Könnte man meinen. Im modernen Rechtssystem der Schweiz gilt der eiserne Grundsatz, dass gegen jede Anordnung und Verfügung der Betroffene das Recht zur Anhörung hat, das Recht, mit allen legalen Mitteln dagegen vorzugehen. Das Recht, ein öffentliches Geschrei darüber anzustimmen.

Zudem gilt das Recht der freien Meinungsäusserung möglichst unbegrenzt, wenn auch nicht schrankenlos. Dazu heisst es in der Bundesverfassung lakonisch:

«Zensur ist verboten.»

Aber keine Freiheit kann unbeschränkt sein, dann schlägt auch sie wieder in Willkür um. Also gibt es eine einzige Ausnahme zu diesem Rechtsgrundsatz des Rechts auf Anhörung und des Verbots, präventiv etwas zu verbieten, was Zensur schlichtweg bedeutet.

In den letzten Jahren häufen sich die Beispiele, wie in den Medien ein eigentlicher Fertigmacher-Journalismus betrieben wird, das beispielsweise gestohlene Daten, veredelt zu Leaks oder Papers, dazu benützt werden, Personen namentlich an den Pranger der öffentlichen Vorverurteilung zu stellen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Vorwürfe haltlos, falsch, unbelegt waren – wie bspw. im Fall des verstorbenen deutschen Multimillionärs Gunter Sachs – dann wird halt ein kleines «Korrigendum» eingerückt. Der Ruf hingegen, auch postum, ist natürlich beschädigt bis ruiniert.

Vor- und Nachteile einer Begrenzung durch den Rechtsstaat

Um das möglichst zu verhindern, gibt es auch den Artikel 266 der Zivilprozessordnung (ZPO). Er regelt zusammen mit Art. 265 die Anwendung einer superprovisorischen Massnahme. Superprovisorisch heisst, dass zur Abwendung eines Schadens gerichtlich etwas verfügt wird, ohne dass die betroffene Partei vorab Gelegenheit hätte, sich dagegen zu wehren. Ein rechtlicher Spezialfall.

  • Art. 266 lautet: Gegen periodisch erscheinende Medien darf das Gericht eine vorsorgliche Massnahme nur anordnen, wenn:
  • die drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann;
  • offensichtlich kein Rechtfertigungsgrund vorliegt;
  • und die Massnahme nicht unverhältnismässig erscheint.

Das heisst, dass es möglich ist, einen geplanten Bericht, von dem ein Betroffener Kenntnis erhalten hat, verbieten zu lassen. Da es sich um einen gravierenden und präventiven Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit handelt, sind die Hürden recht hoch gelegt. Natürlich unterliegt auch die Anwendung dieses Artikels der gerichtlichen Auslegung im Einzelfall.

Jolanda Spiess-Hegglin operierte damit, um superprovisorisch die geplante Publikation eines Buchs über sie zu verhindern. Vor allem reiche und einflussreiche Personen, Firmen, Unternehmen benützen diese Superprovisorische, um potenziell unangenehme Berichterstattung zu verhindern.

Im Gegensatz zu den lettres de cachet gibt es natürlich nach dieser Superprovisorischen ein ordentliches Verfahren, in dem der Betroffene alle rechtlichen Möglichkeiten hat, sich dagegen zu wehren. Nur: das dauert und kostet. Wenn dann frühestens nach einem Jahr, durch alle Instanzen prozessiert nach drei Jahren, ein rechtsgültiges Urteil gefällt, die Superprovisorische aufgehoben wird, ist der umstrittene Bericht längst vergilbt, veraltet, uninteressant geworden.

Gerade hat der Ständerat beschlossen, das Wörtchen «besonders» aus dem Artikel zu streichen, womit die Hürde niedriger gelegt wird, es noch einfacher wird, eine Superprovisorische zu erlangen.

Keinesfalls darf es noch einfacher werden mit der Superprovisorischen

ZACKBUM hat als eines der ersten Medienorgane auf diese gefährliche Entwicklung hingewiesen und davor gewarnt.

Nun sind wir selbst Opfer einer solchen modernen lettre de cachet. Uns ist es damit untersagt, uns zu einem bestimmten Thema zu äussern. Weder zukünftig, noch in der Vergangenheit. Uns ist es sogar untersagt, zu erklären, wieso wir das nicht tun. Unterschied zu den Zeiten des Absolutismus, der Willkür und der Despotie: wir müssen nicht ins Exil und auch nicht um Leib und Leben fürchten.

Aber um unsere irdischen Güter schon. Denn es gehört auch zu den Besonderheiten des modernen lettre de cachet, dass die Begründung, mit der er von einem Gericht erlangt wurde, nicht enthüllt wird. Erst bei einem ordentlichen Prozess weiss der mit einem Maulkorb Ausgestattete, welche Gründe angeführt wurden, um ihm den zu verpassen.

Im Gegensatz zu königlichen Erlassen kann man sich gegen eine Superprovisorische zur Wehr setzen. So wie das auch im Fall Spiess-Hegglin getan wird. Aber diesen finanziellen Atem haben nur noch ganz wenige Medienkonzerne in der Schweiz, und auch sie versuchen das – aus Kostengründen – so weit wie möglich zu vermeiden.

ZACKBUM kann in einem solchen Fall nichts anderes tun, als die weisse Flagge zu hissen. Und mit Nachdruck zu fordern, dass der Nationalrat dem falschen Weg des Ständerats nicht folgt – und die Hürde zur Erlangung einer Superprovisorischen nicht noch weiter absenkt.

Wildwest im Internet

Eine Errungenschaft der Zivilisation war, das Faustrecht abzuschaffen. Die private Rechtsprechung. Nun ist sie wieder da.

Es dauerte im Wilden Westen, aber irgendwann setzte sich auch dort durch, dass der Cowboy nicht einfach das Recht – oder was er dafür hält – in die eigenen Hände nehmen darf. Sondern dass er Entscheidung und Urteil dem Staat zu überlassen hat.

Manchmal schlägt die Geschichte wirklich merkwürdige Purzelbäume. So wie sich vor 200 Jahren Grossgrundbesitzer oder die Halter von Riesenherden, später dann Ölbarone aufführten, inklusive Rechtsprechung, so ist das heute auch wieder.

Von vielen Kurzdenkern bejubelt, haben diverse soziale Plattformen bekanntlich dem Ex-Präsidenten Donald Trump den Stecker gezogen. Nachdem sie fast vier Jahre lang zusahen, was er alles so twitterte, auf Facebook stellte oder auf YouTube, entdeckten sie plötzlich kurz vor der Amtsübergabe ihre soziale, politische und sonstwas Verantwortung.

Statt Trump entscheiden nun Zuckerberg, Dorsey, Page?

Man tritt Mark Zuckerberg nicht zu nahe, wenn man ihn als leicht schrullig bezeichnet. Bösartiger könnte man von Autismus sprechen, auch das hässliche Wort Soziopath in die Runde werfen.

Man tritt auch Jack Dorsey nicht zu nahe, wenn man ihn als leicht abgedreht bezeichnet. Er ist, zusammen mit einem Hedgefonds, arabischen und russischen Investoren als Mitgründer einer der grössten Einzelaktionäre von Twitter. Man tritt auch Larry Page nicht zu nahe, dem Mitentwickler von Google (Marktmacht 92 Prozent) und damit Mitbesitzer von YouTube, wenn man ihn als grossen Heuchler (don’t be evil) bezeichnet.

Nun sind diese Herren daran beteiligt, wenn einem Nutzer ihrer Plattformen der Stecker gezogen wird. Deutschland, wovon auch Schweizer Betreiber von Webseiten betroffen sind, hat die Absurdität und staatliche Bankrotterklärung auf die Spitze getrieben. Mit dem nicht nur sprachlichen Monster «Netzwerkdurchsetzungsgesetz». Wer sich mal ein schönes Stück deutsche Wertarbeit anschauen will, bitte sehr.

Eine gute Absicht verkehrt sich ins Gegenteil

Kurz gefasst macht dieses Gesetz auch den Betreiber einer sozialen Plattform haftbar, wenn der Hassposts, rassistische Schmierereien, Aufrufe zur Gewalt und so weiter nicht zackig säubert. Wer entscheidet, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und wo der strafbare Raum beginnt? Nun, der Betreiber natürlich. Erst in nächster Instanz der Gesetzgeber, wenn er Fehlverhalten mit strammen Bussen bestraft.

Wie so oft verkehrt sich hier eine gute Absicht, eine Schranke gegen Hass und Hetze im Internet hinzustellen, ins Gegenteil. Zunächst brauchte der deutsche Gesetzgeber bis Herbst 2017, um dieses Gesetz zu verabschieden. Der absolute Sündenfall besteht darin, dass damit ganz offiziell privaten Firmen die Autorität übergeben wird, Zensur ausüben zu dürfen.

Die Wurzel des Übels liegt – wie meist – in den USA. Dort schafften es die grossen Plattformen mit geschickter Lobbyarbeit, sich vor einer Verantwortung zu drücken, die sonst jeder im Netz hat. Wenn ein Amok eindeutig gesetzwidrige Botschaften postet oder als Kommentar abschickt, dann haftet natürlich er selbst dafür. Aber auch die Plattform, die sich als Multiplikator missbrauchen lässt. Deshalb werden inzwischen von allen solchen Plattformen Kommentare moderiert oder gleich ganz abgeschafft. Ausser bei Facebook, Twitter & Co.

Nackte Brust schwierig, brauner Kommentar kein Problem

Die haben sich nämlich eine Ausnahmebewilligung gemischelt, dass sie eben keine Newsplattformen sind, sondern nur dem sozusagen privaten Meinungsaustausch ihrer Nutzer dienen. Ausdruck typisch amerikanischer Verklemmtheit ist dabei, dass es sehr schwierig ist, eine nackte Brust, selbst von einem Kunstwerk, hochzuladen. Rassismus, Hetzreden, absurde Verschwörungstheorien, Geschwafel über eine jüdische Weltverschwörung, das ist hingegen kaum ein Problem.

Ausser im deutschen Sprachraum. Das ist die vermeintlich gute Seite. Die rechtsstaatlich mehr als bedenkliche ist, dass es dem Belieben und der Willkür der Kontrolleure von Privatfirmen überlassen bleibt, ob eine Mitteilung im Netz bleibt oder gelöscht wird. Oder gleich der Account gesperrt wird.

Genau wie bei vielen grauen und schwarzen Listen herrscht hier völliger Wildwest. Wer als Person gesperrt wird oder gar auf eine Blacklist kommt, hat keinerlei rechtsstaatliche Möglichkeiten, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wer’s nicht glaubt und sehr viel Geld hat, kann gerne versuchen, eine dieser Plattformen haftbar zu machen oder zur Streichung seines Namens aufzufordern.

Chancen zur Gegenwehr: faktisch null

Alle Dummköpfe, die das Verstummen von Trump auf den sozialen Netzwerken bejubelt haben, sind sich offenbar nicht darüber im Klaren, dass sie Willkür und Faustrecht applaudieren. Was sich nicht zuletzt darin manifestiert, dass fast vier Jahre lang alle diese Plattformen x-fach an Trump verdienten. Durch Gratis-Werbung in Form von Nennung in allen Newskanälen, und in Form von volumenabhängiger normaler Werbung auf dem Gleitmittel Trump.

Das Gesetz in Deutschland, die hilflosen Aufrufe zur Beseitigung rechtsfreier Räume im Internet bewirken bis heute nur eins: Wildwest wird durch reine Willkür ersetzt. Jedem kann begründungslos oder mit windiger Begründung der Stecker gezogen werden. Rechtsmittel dagegen: null. Willkommen in der schönen, neuen Welt.