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Aufruf zum Rechtsbruch?

Mit Vollgas in den Wilden Westen.

Oliver Zihlmann, einmal losgelassen, lässt nichts aus. Neben zwei Kampagnen-Artikeln, in denen drittklassige «Experten» dafür herhalten mussten, der Schweiz Saures zu geben, greift er nun zum Äussersten: dem Kommentar.

Unter der neuen Leitung wuchert eine Sittenverluderung ohnegleichen im «Tages-Anzeiger». Eigentlich wäre es die Aufgabe der Chefredaktion, reputationsschädigende Texte vor Publikation abzufangen. Denn wenn Zihlmann das Wort ergreift, spricht er nicht nur für sich, lädiert er nicht nur den Ruf des sogenannten Recherchedecks – er beschädigt auch die Restreputation der einstmals angesehenen Tageszeitung. Erschwerend kommt noch hinzu, dass sein Gewäffel durch ein rundes Dutzend Kopfblätter multipliziert wird.

Schon der erste Satz stammt aus Absurdistan: «Warum kritisierten die Botschafter der G-7 und der EU den Bundesrat in einem harschen Brief für die nachlässige Umsetzung der Russland-Sanktionen?» Erstens gibt es dafür naheliegende Gründe, auf die Zihlmann aber trotz scharfen Nachdenkens nicht kommt. Zweitens unterstellt er hier, die Schweiz sei nachlässig. Wofür es – ausser haltlosen Behauptungen – keinerlei Beleg gibt.

Nicht mal in einem Kommentar, nicht mal im Tagi sollte erlaubt sein, ausnahmslos anonyme Zeugen für wilde Behauptungen aufzuführen: «In einem Universum leben jene, die in Russlands Angriffskrieg einen Zivilisationsbruch sehen, gegen den man ankämpfen muss, und zwar mit allem, was menschenmöglich ist. In den Gesprächen spürt man eine grosse Entschlossenheit. Sie wollen ermitteln, jeden Schlupfwinkel aufspüren, um die Umgehung der Sanktionen zu verhindern. Rechtliche und bürokratische Hürden gilt es zu beachten, aber wo immer möglich zu überwinden, um letztlich dieses grössere Ziel zu erreichen. Diese Haltung findet man bei vielen Diplomaten aus anderen westlichen Staaten.»

Rechtliche und bürokratische «Hürden» überwinden, für das «grössere Ziel». Das ist der Sprech von Antidemokraten, von Verächtern des Rechtsstaats. Kein Wunder, wollen diese «vielen Diplomaten» anonym bleiben, sie wissen um die Fragwürdigkeit solcher Aussagen. Zihlmann kennt diese Hemmung allerdings nicht.

Hier haben wir also die Guten, die Anhänger einer Wildwest-Justiz, wo das Recht nur eine Hürde ist, die man zu überwinden habe. Auf der anderen Seite die Schnarchsäcke aus dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco: «Dort heisst es, man sei keine Polizei, man gehe zwar Hinweisen nach, aber grundsätzlich sei doch davon auszugehen, dass sich alle im Land an die Gesetze hielten. Die Grundannahme ist also erst einmal, dass alles in Ordnung sei.»

Es gilt die Unschuldsvermutung, im Zweifel für den Angeklagten, es braucht einen Anfangsverdacht, es gibt keinen Generalverdacht, es gibt keine angebräunte Stigmatisierung «Russe – Geld – suspekt», unglaublich, meint Zihlmann. «Wenn man mit Vertretern des ersten Universums über das Seco redet, dann spürt man sehr viel Ärger über die defensive Haltung der Schweiz

Das Einhalten von rechtsstaatlichen Regeln, das Bestehen darauf, dass in der Schweiz Schweizer Verfahren und Gesetze gelten; statt sich da dummdreiste Anrempeleien aus dem Ausland zu verbitten, behauptet Zihlmann: «Es geht um das mörderische Regime von Putin und seiner Entourage. «Wir können leider nichts machen» ist die falsche Haltung dazu

Falsch, Zihlmann. Wir werfen deswegen unseren Rechtsstaat mitsamt seinen fundamentalen Prinzipien über Bord, das ist die kreuzfalsche Haltung dazu. Dass eine solche Wildwest-Meinung ungefiltert, ohne korrigiert zu werden einem Millionenpublikum serviert werden darf, ist eine mehr als bedenkliche Sittenverluderung im Hause Tx. Wenn es um seinen eigenen Ruf geht, bemüht Big Boss Pietro Supino schnell einmal die Gerichte. Geht es um den Ruf seines Hauses, bleibt er untätig.

Macht das SECO Abstimmungspropaganda?

Eine Medienmitteilung rühmt Freihandelsabkommen als Steuersparinstrument. Drei Wochen vor der Abstimmung über das umstrittene Abkommen mit Indonesien.

Zufälle gibt’s. Gestern verschickte das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO eine leicht euphorische Medienmitteilung. Thema: «KMU sparen dank Freihandelsabkommen am meisten Zölle». Nicht wenige Zeitungen und online-Portale übernahmen die Story 1:1. So etwa die Luzerner Zeitung: «Tiefere Zölle: Firmen sparen dank Freihandel viel Geld. Dank Freihandelsabkommen haben Schweizer Firmen 2019 mehr als zwei Milliarden Franken an Zöllen gespart. Am stärksten profitieren dabei KMU.» Dem Leser bleibt: Freihandelsabkommen sind etwas Gutes, da kann man viel Geld sparen.

Eigenartig: in drei Wochen findet die umstrittene nationale Abstimmung über ein Freihandelsabkommen mit Indonesien statt. Hauptkritikpunkt: Die Palmölproduktion, die gemäss den Gegnern der Vorlage Regenwald gefährde. Ein Nein helfe dem Klima und den indigenen Völkern in Indonesien ebenso wie den Schweizer Produzenten von Raps- und Sonnenblumenöl. Also nicht unbedingt die Geschichte vom Geldsparen dank Freihandelsabkommen.

Riecht die Medienmitteilung nicht nach staatlicher Abstimmungspropaganda?

Auf Anfrage will Mediensprecherin Livia Willi nichts davon wissen und auch nichts von einem «Zufall».  Für sie ist klar: «Die Arbeiten zur Nutzung von Freihandelsabkommen (FHA) gehen auf eine Empfehlung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) zurück. Die Resultate der Studie wurden im August 2020 veröffentlicht.»

Daraus hätten sich Fragestellungen ergeben, «die einer vertiefenden Analyse bedurften. Die Resultate der vertieften Auswertungen wurden zu Jahresbeginn 2021 finalisiert und heute publiziert». Die heutige Publikation sei demnach nicht dem Zufall zu verdanken, sondern dem gesetzlichen Auftrag des SECO, über die Tätigkeiten des Amtes zu informieren. Ein Schelm, wer sich dabei etwas Böses denkt.

Wenn der Staat Recherchen killen will

Recht haben ist gut. Aber teuer. Musste die WoZ erfahren.

Die Wochenzeitung (WoZ) musste dem Bund 5458 Franken zahlen, obwohl ihr die Unterlagen gemäss Öffentlichkeitsgesetz zustanden. Damit bremst die Verwaltung ungeliebte Nachforschungen.

In einer jüngeren Ausgabe der Wochenzeitung (WoZ) wird der Abwehrreflex des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) kritisiert. Das Seco, das zum Departement von Bundesrat Guy Parmelin (SVP) gehört, rückte die verlangten Unterlagen nur nach langem Gerichtsverfahren und unter Verrechnung von 5458 Franken Gebühren heraus. Lang bedeutet fünf Jahre und den ultimativen Entscheid im Sinne der WoZ durch das Bundesgericht. Für die WoZ war die Gebühr zahlbar, für freie Journalisten und kleine Verlage sind solche Beträge aber ein Grund, auf die Recherche zu verzichten. Genau das, was Ämter offensichtlich damit bezwecken wollen.

«Wohltuende Deutlichkeit»

Konkret ging es bei der umfangreichen Recherche der WoZ um Dokumente verschiedener Schweizer Waffenexporteure. Die WoZ klopfte dafür beim Seco an und verlangte die Namen sämtlicher Rüstungsexporteure. Die WoZ berief sich auf das Öffentlichkeitsgesetz. Dank dieses Gesetzes sollen alle Informationen und Dokumente der Bundesverwaltung öffentlich zugänglich sein. So zumindest die Theorie. Doch laut Regula Bähler, der Hausanwältin der WoZ, weigerte sich das Seco, die Daten herauszugeben. Doch erst nach dem Bundesgerichtsentscheid von 2019 «musste das Seco nachholen, was es von allem Anfang hätte tun sollen». Abklären, ob die betroffenen Firmen an den herausverlangten Dokumenten überhaupt ein Geheimhaltungsinteresse geltend machen. Dazu komme eine Güterabwägung. «Die involvierten Gerichte haben je in wohltuender Deutlichkeit entschieden, dass dabei das Interesse an einer Veröffentlichung schwerer zu gewichten ist», so Regula Bähler in der WoZ. Wie willkürlich, ja sauer das Seco auf das Bundesgerichtsurteil reagiert hat, zeigt die «Verrechnung von 28 Arbeitsstunden für die Auswertung von Fragebogen», wie Bähler im von Susan Boos geführten WoZ-Interview sagt.

Tipps für freie Journalisten

Journalistin Boos erkundigt sich, was freie Journalistinnen und Journalisten machen sollen, die sich weder Gebühren noch Anwaltskosten leisten können. Ein Gesuch um Gebührenerlass sei möglich, erklärte Bähler, Hausanwältin der WoZ. Wenn das nicht klappe, bleibe nur die Möglichkeit, eine Redaktion zu suchen, welche die Kosten übernimmt, Geldgeber suchen also – oder auf diesen Teil der Recherche zu verzichten.

Geschäft kommt erst 2021 in den Nationalrat

Regula Bähler fordert im Artikel, dass das Öffentlichkeitsgesetz nachgebessert werden solle: «Auf jeden Fall wäre verbindlich festzulegen, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten grundsätzlich keine Kosten erhoben werden.» Eine parlamentarische Initiative von Edith Graf-Litscher (SP), eingereicht 2016, verlangt dies. Die Staatspolitische Kommission des National- und Ständerats ist mit der Idee einverstanden. Das Geschäft muss aber erst bis in der Frühjahrssession 2021 im Nationalrat behandelt werden. Berns Politmühlen mahlen langsam.

Verwaltung soll umdenken

Für Regula Bähler ist dieser langwierige Polit-Prozess aber nicht das Hauptproblem. «Die Mitarbeitenden der Verwaltung oder von öffentlichen Institutionen sollen mit einer anderen Grundhaltung auf Zugangsgesuche reagieren. Gesuchsteller haben nicht einfach Böses im Sinn. Es braucht das Bewusstsein, dass Transparenz in einem Rechtsstaat etwas Selbstverständliches ist», so Bähler.

Ach ja, und wer sind nun diese Rüstungsfirmen, über die das Seco nicht Auskunft geben wollte? Neben den üblichen Verdächtigen wie Rheinmetall Air Defence AG in Zürich Oerlikon und der SIG Sauer AG in Schaffhausen auch Firmen wie Nammo MTH AG im Wallis und die Sauter Bachmann AG in Netstal, Glarus. Alles nachzulesen (ohne Bezahlschranke) im Rüstungsreport der Wochenzeitung.