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Professor Unrat zum Covid-Gesetz

René Rhinow, der Ombudsmann von CH Media, kommentiert  das Covid-Gesetz. Peinlich für einen ehemaligen Professor für Öffentliches Recht, dass er das mit der Freiheit nicht kapiert hat.

René Rhinow lebt. Das ist immer noch eine gute Nachricht, denn mit Jahrgang 1942 befindet er sich voll in der einzigen Risikogruppe bezüglich der Pandemie. Von seinen vielen Ämtern und Funktionen aus der Vergangenheit ist ihm noch die Stellung als Ombudsmann von CH Media geblieben. Das ist eine schlechte Nachricht.

In dieser Funktion schmettert er Beschwerden ab: «So ehrenwert das Engagement für medienethische Grundsätze in der Praxis auch erscheint, so dient das Verfahren vor der Ombudsstelle dazu, persönlich berührten Lesern und Leserinnen unkomplizierte und informelle Beanstandungsmöglichkeiten zu verschaffen.»

Ich fühlte mich durchaus persönlich davon berührt, dass die journalistische Leiter nach unten Pascal Hollenstein eine gerichtliche Sperrfrist für die Bekanntgabe eines Urteils gebrochen hatte, um als Erster berichten zu können. Oder dass die CH Media Kolumnistin Simone Meier geschmacklos davon schrieb, dass «unter Hitler Juden gecancelt» worden seien.  Hollensteins Fehlverhalten, diese Beschreibung des Holocaust hätten in jedem anständigen Medienhaus Konsequenzen gehabt.

Aber Rhinow konnte – ich bin weder Richter noch Jude – mangels persönlicher Betroffenheit auf meine Beanstandungen «nicht eintreten». Je nun.

Rhinow denkt scharf nach

Jetzt aber kommentiert der ehrenwerte «Träger des Grossen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich» die anstehende Abstimmung über das verschärfte Corona-Gesetz. Staatstragender Titel:

«Freiheit – aber wo bleibt die Verantwortung?» Ja, wo bleibt sie denn nur?

Da muss der emeritierte Professor kurz ganz streng werden: «Wer Freiheit für sich reklamiert, muss zur Kenntnis nehmen, dass Andere auch Ansprüche auf ihre Freiheit besitzen. Massnahmengegner müssen dies akzeptieren.»

Das ist wahr. Allerdings müssten das auch Massnahmenbefürworter akzeptieren, nicht wahr? Freiheiten kann man auch strapazieren, so wie hier die Meinungsfreiheit. Aber natürlich wollen wir Rhinow nicht den Mund verbieten, so wie er es gerne bei den «Massnahmengegnern» täte.

«Wer wahrnehmen muss, was gewisse Coronagegner oder Skeptiker unter Freiheit und Verfassung verstehen, der muss vermuten, dass diese die Verfassung gar nie gelesen, geschweige denn verstanden haben.» Wir würden einem ehemaligen Professor für Öffentliches Recht nie unterstellen, dass er die Verfassung zwar gelesen und auch mal verstanden hatte, aber vielleicht mit fortschreitendem Alter unter Vergesslichkeit leidet.

«Gastbeitrag» des eigenen Ombudsmanns beim «Tagblatt».

Er zählt nun ein paar Freiheitsrechte auf, die in «einer Pandemie» auch denjenigen zustünden, die «in der Öffentlichkeit von ihrer Freiheit Gebrauch machen wollen und deshalb eine Ansteckung zu vermeiden trachten oder sich das Ende der Pandemie herbeisehnen. Oder die wegen Ungeimpften, welche Spitalbetten belegen, auf ihre Operation warten müssen».

Hier bleibt der Professor etwas dunkel, welche Freiheitsrechte er hier genau meint. Beispielsweise die Freiheit, wegen Ungeimpften NICHT auf eine Operation warten zu müssen? Aber er hat’s glücklicherweise noch etwas konkreter:

«Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass mit dem Zertifikat die Freiheit im Kern ausgehebelt werden soll. Ein Vergleich mit undemokratischen Systemen weltweit würde die Relationen wiederherstellen. Das weissrussische Volk beispielsweise hat andere Vorstellung von Freiheit …»

Mit Verlaub interessieren in der Schweiz die Freiheitsvorstellungen des weissrussischen Volkes eher weniger. Da eigentlich niemand behauptet, mit dem Zertifikat würde die «Freiheit im Kern ausgehebelt», kann das der Professor auch gar nicht verstehen.

Lernen und staunen: Freiheit hat mit Verantwortung zu tun

Nun arbeitet sich Rhinow zum «Junktim von Freiheit und Verantwortung» vor. Auch dazu hat er eine originelle Übertragung auf die Seuche: «In einer Pandemie gilt das erst recht: die persönliche Verantwortung verlangt Sorge und Vorsorge, dass Viren nicht auf Andere übertragen werden.»

Das ist unbestreitbar richtig; wer absichtlich oder fahrlässig Viren auf andere überträgt, nimmt seine freiheitliche Verantwortung nicht wahr. Das sollten sich mal alle hinter die Maske schreiben, die auch in nicht pandemischen Zeiten zum Beispiel ungehemmt niessen oder eine feuchte Aussprache haben. Damit übertragen sie nämlich Viren im Multipack auf andere.

Aber den Höhepunkt hat sich Rhinow natürlich für den Schluss aufgespart: «Doch kennt Selbstverantwortung ihre Grenzen in der Verantwortungsunmöglichkeit: Ich kann nicht selbst darüber entscheiden, ob ich allenfalls angesteckt bin und damit Andere anstecke, weil ich es unter Umständen schlicht nicht wissen kann. Die Mitverantwortung gebietet, dass Jede und Jeder dazu beiträgt, das Risiko einer Virenübertragung zu minimieren und so die Freiheit Anderer zu schützen. Wo gebotene Verantwortung nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann, sind Regulierungen im Interesse der Komplexität von Freiheitsbedürfnissen gerechtfertigt.»

Nein, der geschätzte Leser muss nicht befürchten, dass man ihm ins Hirn geniesst hat, wenn er das nicht versteht. Diese «Komplexität von Freiheitsbedürfnissen» ist einfach zu komplex für durchschnittliche Köpfe. Entweder das, oder es ist schlichtweg tautologischer Unsinn. Oder ein pleonastischer. Oder ein verantwortungsunmöglicher.

Leider hat Rhinow etwas Apodiktisches in seiner Rechthaberei. Das steht ihm aber schlecht, da er mit seiner absonderlichen Auslegung von Freiheit in Bezug auf das Covid-Gesetz von amtierenden Verfassungsrechtlern kräftig in den Senkel gestellt wird.

Andere Verfassungsrechtler sehen das entschieden anders als Rhinow

«Die Änderung des Covid-19-Gesetzes ist ein weiterhin verfassungswidriges Vorhaben.» Schreibt Andreas Kley in der NZZ. Der Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich bemängelt, dass das Covid-Gesetz dem Bundesrat ein «Kompetenzgeschenk» mache: «Es will lediglich gesetzliche Grundlagen für schon bestehende (Not-)Verordnungen schaffen.»

Dieses «undemokratische Vorhaben» übergehe «den Verfassungsgeber und damit Volk und Stände». Die Schlussfolgerung des Rechtsprofessors:

«Das demokratisch gewählte höchste Organ des Bundes hat mit dem Covid-19-Gesetz und seinen Änderungen zwei wichtige Artikel der Bundesverfassung missachtet und die schweizerische Demokratie grob beschädigt.»

Natürlich muss Professor Kley mit seiner Ansicht nicht recht haben. Aber seine fundierte Kritik verweist das Gefuchtel von Rhinow doch in den Bereich von altersstarrsinniger Rechthaberei. Zudem mag der Hinweis genügen, dass auch der Präsident der Rechtskommission des Ständerats der Auffassung ist, dass das Gesetz ein «Missgriff» sei.

Im Gegensatz zu Rhinow meint Ständerat Beat Rieder, wir «bewegen uns eigentlich immer mehr in Richtung der Verletzung elementarster Grundrechte in der Schweiz».

Das sind nun zwei Stimmen, denen man keinesfalls unterstellen kann, dass sie die Verfassung nicht gelesen oder nicht verstanden hätten.

Unverständlich bleibt höchstens, wie Rhinow mit solchen unqualifizierten Kommentaren die letzten Reste seiner Reputation aufs Spiel setzt. Vielleicht sollte er stattdessen einfach mal wieder die Bundesverfassung lesen – und zu verstehen versuchen.

René Rhinow lebt

Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Er ist Ombudsmann von CH Media.

Der «Träger des Grossen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich», der ehemalige Präsident des Roten Kreuzes, der Alt-Ständerat zählt auch schon 77 Jahre. Also voll in der Hochrisikogruppe der Pandemie.

Das hindert ihn natürlich nicht, seinem Amt als Ombudsmann von CH Media nachzugehen. Eines der vielen Abklingbecken für Ehemalige, die immer noch gerne mal wieder mit «Prof. René Rhinow» unterschreiben wollen.

In diesem Fall tat er das nach rund einem Monat auf eine Beschwerde von mir. Ich hatte zwei Dinge zu meckern gehabt:

 

«1. Der «publizistische Leiter» von CH Media hat eingestandenermassen die Sperrfrist des Zuger Obergerichts zur Bekanntgabe seines Urteils in Sachen Spiess-Hegglin gegen Ringier nicht eingehalten. Wie lässt sich dieses Verhalten Ihrer Meinung nach mit dieser Position vereinbaren? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für einen solchen groben Verstoss gegen fundamentale Anstandsregeln vorgesehen?

2. Die Hauskolumnistin Simone Meier schreibt in einer ihrer letzten Kolumnen: «Unter Hitler wurden Juden, Menschen mit einer Behinderung, Fahrende, Kommunisten und Homosexuelle gecancelt.»

Halten Sie es nicht für angemessen, dass sich Frau Meier für diese unglaubliche Geschmacklosigkeit öffentlich entschuldigen sollte? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für solche haarsträubenden Verniedlichungen eines millionenfachen Massenmords vorgesehen?»

 

Soll ich behaupten, dass ich von Rhinows Antwort überrascht war? Nein, denn das wäre gelogen. Und das tut man nicht. Oder doch?

Gar kein Fall für den Ombudsmann?

Nun, der publizistische Leiter Pascal Hollenstein hat sich vernehmen lassen. Zunächst behauptet er im pluralis majestatis, «wir stellen uns auf den Standpunkt», dass das gar kein Fall für den Ombudsmann sei.

Dann lässt Hollenstein aufblitzen, dass er sich für seine Antwort auch rechtliche Unterstützung besorgt hat: «Eventualiter» äussert er sich «materiell» zum Vorfall. Der Artikel sei aufgrund einer «Fehlmanipulation» zu früh publiziert worden. Sobald man das bemerkt habe, sei er sofort wieder gelöscht worden. Aber, dumm gelaufen, dann sei er schon vom Medienarchiv SMD «abgegriffen» worden, und das habe man ja auch nicht ahnen können.

Auf jeden Fall: keine Absicht, und Hollenstein war’s nicht, wusste nichts. Das mag ja alles so sein, aber: Ist es nicht eine Verkettung merkwürdiger Umstände, dass ich rund 4 Tage vor Ablauf der Sperrfrist am Montag, also an einem Donnerstag, bezüglich Urteilsverkündung in Sachen Spiess-Hegglin – wie es sich im seriösen Journalismus gehört – ihr und ihrem Mediensprecher ein paar Fragen zur Stellungnahme schickte?

Bei Anfrage Publikation

Ich gab bis Freitag Frist für eine Antwort. Stattdessen erschien dann am Donnerstagnachmittag holterdipolter sein Artikel, indem er das Urteil als Erster publizierte, mitsamt Stellungnahme von Spiess-Hegglin. Auf meine Anfrage reagierten weder er noch sie. Könnte es unter Umständen, allenfalls, man denkt sich nur so, etwa sein, dass Hollenstein aufgrund meiner Anfrage plötzlich Schiss kriegte, dass er nicht der Erste sein könnte, der das Urteil publiziert? Aber nein, das könnte nicht sein, denn wenn es so wäre, hätte er das sicher eingeräumt.

Aber gut, im Zweifel für den Angeschuldigten. Wie windet sich Rhinow nun aus dieser Lage? Na, wozu hat man Juristerei studiert. Geht ganz einfach:

«Im vorliegenden Fall rügen Sie die (offenbar unbeabsichtigte und kurzfristige) Nicht-Einhaltung einer Sperrfrist des Zuger Obergerichts sowie die „Geschmacklosigkeit» einer Kolumne von Frau Meier. Aus Ihrer Beanstandung geht nicht hervor, ob und inwiefern Sie durch diesen Umstand resp. die Publikation unmittelbar negativ betroffen sind. So ehrenwert das Engagement für medienethische Grundsätze in der Praxis auch erscheint, so dient das Verfahren vor der Ombudsstelle dazu, persönlich berührten Lesern und Leserinnen unkomplizierte und informelle Beanstandungsmöglichkeiten zu verschaffen.»

Da ich in beiden Fällen keine persönliche Betroffenheit geltend machen könne, kann Rhinow deshalb «auf Ihre Beanstandung nicht eintreten».

Wer ist denn dann persönlich berührt?

Dazu möchte ich im Rahmen meines Engagements für medienethische Grundsätze bemerken: Nach dieser Logik hätte sich nur das Gericht oder Spiess-Hegglin bei Hollenstein beschweren dürfen. Alle Journalisten, die sich – wie ich – an die Sperrfrist gehalten haben, sind von diesem Praecox-Artikel nicht betroffen? Selten so gelacht.

Ich gebe zu, ich kein Jude, auch nicht behindert, kein Fahrender und ebenso wenig homosexuell. Müsste ich eines davon wirklich sein, um «persönliche Betroffenheit» geltend machen zu können, wenn eine geschichtsvergessene, geschmacklose, uneinsichtige Kolumnistin den industriellen Massenmord des Nazi-Regimes so bezeichnet, dass die unter Hitler «gecancelt» wurden? So wie man einen Flug, eine Reservierung, eine Reise cancelt?

Mit Verlaub, offenbar sind davon weder der publizistische Leiter, noch der Ombudsmann, noch die dumme Autorin betroffen. Ich hingegen schon; ich finde das etwas vom Übelsten, was ich letzthin zum Thema Massenmord durch die Nazis gelesen habe.