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René Rhinow lebt

Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Er ist Ombudsmann von CH Media.

Der «Träger des Grossen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich», der ehemalige Präsident des Roten Kreuzes, der Alt-Ständerat zählt auch schon 77 Jahre. Also voll in der Hochrisikogruppe der Pandemie.

Das hindert ihn natürlich nicht, seinem Amt als Ombudsmann von CH Media nachzugehen. Eines der vielen Abklingbecken für Ehemalige, die immer noch gerne mal wieder mit «Prof. René Rhinow» unterschreiben wollen.

In diesem Fall tat er das nach rund einem Monat auf eine Beschwerde von mir. Ich hatte zwei Dinge zu meckern gehabt:

 

«1. Der «publizistische Leiter» von CH Media hat eingestandenermassen die Sperrfrist des Zuger Obergerichts zur Bekanntgabe seines Urteils in Sachen Spiess-Hegglin gegen Ringier nicht eingehalten. Wie lässt sich dieses Verhalten Ihrer Meinung nach mit dieser Position vereinbaren? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für einen solchen groben Verstoss gegen fundamentale Anstandsregeln vorgesehen?

2. Die Hauskolumnistin Simone Meier schreibt in einer ihrer letzten Kolumnen: «Unter Hitler wurden Juden, Menschen mit einer Behinderung, Fahrende, Kommunisten und Homosexuelle gecancelt.»

Halten Sie es nicht für angemessen, dass sich Frau Meier für diese unglaubliche Geschmacklosigkeit öffentlich entschuldigen sollte? Welche Sanktionen sind im Hause CH Media für solche haarsträubenden Verniedlichungen eines millionenfachen Massenmords vorgesehen?»

 

Soll ich behaupten, dass ich von Rhinows Antwort überrascht war? Nein, denn das wäre gelogen. Und das tut man nicht. Oder doch?

Gar kein Fall für den Ombudsmann?

Nun, der publizistische Leiter Pascal Hollenstein hat sich vernehmen lassen. Zunächst behauptet er im pluralis majestatis, «wir stellen uns auf den Standpunkt», dass das gar kein Fall für den Ombudsmann sei.

Dann lässt Hollenstein aufblitzen, dass er sich für seine Antwort auch rechtliche Unterstützung besorgt hat: «Eventualiter» äussert er sich «materiell» zum Vorfall. Der Artikel sei aufgrund einer «Fehlmanipulation» zu früh publiziert worden. Sobald man das bemerkt habe, sei er sofort wieder gelöscht worden. Aber, dumm gelaufen, dann sei er schon vom Medienarchiv SMD «abgegriffen» worden, und das habe man ja auch nicht ahnen können.

Auf jeden Fall: keine Absicht, und Hollenstein war’s nicht, wusste nichts. Das mag ja alles so sein, aber: Ist es nicht eine Verkettung merkwürdiger Umstände, dass ich rund 4 Tage vor Ablauf der Sperrfrist am Montag, also an einem Donnerstag, bezüglich Urteilsverkündung in Sachen Spiess-Hegglin – wie es sich im seriösen Journalismus gehört – ihr und ihrem Mediensprecher ein paar Fragen zur Stellungnahme schickte?

Bei Anfrage Publikation

Ich gab bis Freitag Frist für eine Antwort. Stattdessen erschien dann am Donnerstagnachmittag holterdipolter sein Artikel, indem er das Urteil als Erster publizierte, mitsamt Stellungnahme von Spiess-Hegglin. Auf meine Anfrage reagierten weder er noch sie. Könnte es unter Umständen, allenfalls, man denkt sich nur so, etwa sein, dass Hollenstein aufgrund meiner Anfrage plötzlich Schiss kriegte, dass er nicht der Erste sein könnte, der das Urteil publiziert? Aber nein, das könnte nicht sein, denn wenn es so wäre, hätte er das sicher eingeräumt.

Aber gut, im Zweifel für den Angeschuldigten. Wie windet sich Rhinow nun aus dieser Lage? Na, wozu hat man Juristerei studiert. Geht ganz einfach:

«Im vorliegenden Fall rügen Sie die (offenbar unbeabsichtigte und kurzfristige) Nicht-Einhaltung einer Sperrfrist des Zuger Obergerichts sowie die „Geschmacklosigkeit» einer Kolumne von Frau Meier. Aus Ihrer Beanstandung geht nicht hervor, ob und inwiefern Sie durch diesen Umstand resp. die Publikation unmittelbar negativ betroffen sind. So ehrenwert das Engagement für medienethische Grundsätze in der Praxis auch erscheint, so dient das Verfahren vor der Ombudsstelle dazu, persönlich berührten Lesern und Leserinnen unkomplizierte und informelle Beanstandungsmöglichkeiten zu verschaffen.»

Da ich in beiden Fällen keine persönliche Betroffenheit geltend machen könne, kann Rhinow deshalb «auf Ihre Beanstandung nicht eintreten».

Wer ist denn dann persönlich berührt?

Dazu möchte ich im Rahmen meines Engagements für medienethische Grundsätze bemerken: Nach dieser Logik hätte sich nur das Gericht oder Spiess-Hegglin bei Hollenstein beschweren dürfen. Alle Journalisten, die sich – wie ich – an die Sperrfrist gehalten haben, sind von diesem Praecox-Artikel nicht betroffen? Selten so gelacht.

Ich gebe zu, ich kein Jude, auch nicht behindert, kein Fahrender und ebenso wenig homosexuell. Müsste ich eines davon wirklich sein, um «persönliche Betroffenheit» geltend machen zu können, wenn eine geschichtsvergessene, geschmacklose, uneinsichtige Kolumnistin den industriellen Massenmord des Nazi-Regimes so bezeichnet, dass die unter Hitler «gecancelt» wurden? So wie man einen Flug, eine Reservierung, eine Reise cancelt?

Mit Verlaub, offenbar sind davon weder der publizistische Leiter, noch der Ombudsmann, noch die dumme Autorin betroffen. Ich hingegen schon; ich finde das etwas vom Übelsten, was ich letzthin zum Thema Massenmord durch die Nazis gelesen habe.