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Kläglich klagen

Verlage wollen 2,3 Milliarden Euro von Google.

Es gibt seit Jahren die Steigerung: dumm, dümmer, Verlagsmanager. Denn seit vielen Jahren sind diese Stümper nicht in der Lage, ihre Werbeflächen im Internet selbst zu bespielen.

Stattdessen treten sie sie an Google ab. Das führt im Extremfall dazu, dass Fake-Inserate mit Prominenten wie Roger Federer, einer Meteorologin oder einer ehemaligen «Tagesschau»-Sprecherin erscheinen, vor denen dann die Verlage warnen, die zuvor damit Geld kassierten.

Im Normalfall kassieren die Verlage ein Trinkgeld – und Google fährt den Löwenanteil ein.

Nun könnte man nach vielen Jahren vielleicht Möglichkeiten evaluiert haben, wie die Verlage an ihren eigenen Werbeflächen verdienen. Oder man könnte herausgefunden haben, was die Verlage Sinnvolles dafür tun, dass die Verwurstung ihrer Nachrichten durch Google nicht nur bei Google zu Einnahmesteigerungen führt. Oder die Verlage könnten sinnvolle Konzepte anbieten, wie das Training von KI mit gigantischen Textmengen aus ihren Archiven abgegolten werden könnte.

All das könnten die überbezahlten und unterbelichteten Verlagsmanager tun. Stattdessen klagen sie. Klagen im Sinn von jammern und klagen im Sinn von Prozess.

Gerade wieder wurde eine solche Sammelklage von über 30 Medienunternehmen in den Niederlanden gegen Google eingereicht. Die Verlagshäuser, darunter auch Ringier aus der Schweiz, andere Verlage hingegen nicht, wollen 2,3 Milliarden Euro Schadenersatz. Eigentlich ein Klacks gegen die 224,5 Milliarden Dollar, die Google mit Online-Werbung erzielt.

Nun wollen aber die Verlage mal wieder ein «faires Wettbewerbsumfeld» erreichen. Google hingegen ballert zurück: «Die vorliegende Klage ist von spekulativer und fragwürdiger Natur, und wir werden energisch und sachlich dagegen vorgehen.»

Dahinter steckt das ewig ungelöste Problem der Werbung auf Medienwebseiten im Internet. Früher, im Print, was die meisten Manager heute noch verstehen, war’s einfach. Wer in einer Zeitung oder Zeitschrift inserieren wollte, ging zu deren Inserateverwaltung, bestellte und löhnte. Dann wurde das den Medienhäusern zu aufwendig und anstrengend. Sie lagerten die Inserateakquisition aus und bezahlten dem Dienstleister einen Prozentsatz, ein Trinkgeld  der so generierten Einnahmen.

Dann überfiel das Internet die Print-Verlagsmanager, die erst einmal eine Weile mit offnen Mündern dastanden und sagten: hm, um da Traffic zu kriegen, muss man scheint’s alles umsonst anbieten. Und Inserate, meine Güte, ist das kompliziert, da sollen doch Profis ran. Da gibt’s doch diese Suchmaschine, wie heisst die noch gleich, die finanziert sich scheint’s über Werbeeinnahmen im Internet, obwohl ihr Angebot auch gratis ist. Dann soll die das doch bei uns auch machen, Problem gelöst.

Problem wunderbar gelöst. Nun kassiert der Dienstleister Google den Löwenanteil der Einnahmen und speist die Verlage mit einem Trinkgeld ab.

Da hätte man nun viele Jahre Zeit gehabt, sich eine Alternative für dieses idiotische Geschäftsmodell einfallen zu lassen. Stattdessen kratzte man sich ausgiebig am Kopf und versucht mit immer neuen und absurderen Modellen von Bezahlschranken, doch noch etwas für die geldwerte Leistung zu kassieren, selbst hergestellte News ins Internet zu pusten.

Aber verflixt auch, geht die Bezahlschranke hoch, geht der Traffic runter. Und Pay per View (oder per Click) ist die feste Währung bei Online Ads.

Das ist das eine Problem, ungelöst. Das andere: wie kassieren wir anständig bei Ads ab, die von unseren Reichweite profitieren, die angeschaut werden, weil wir den Content dazu bieten? Verflixt nochmal, keine Ahnung, sagen die Verlagsmanager, halten wichtige Konferenzen ab, jetten um die Welt, verursachen Spesen ohne Ende – und kriegen nix gebacken.

Ausser klagen. Jammern, klagen und einklagen. Gegen etwas, was sie selbst jahrelang geduldet haben. Und nun hoffen sie, nicht aus dem Gericht gelacht zu werden. Statt sich endlich etwas einfallen zu lassen.

Die unaufhaltsame Absenkung des inhaltlichen Niveaus, die brutalen Sparrunden ohne Preisnachlass für den Konsumenten und mit der Behauptung, der Inhalt sei nun zwar kleiner, aber dafür konzentrierter und besser, die inzwischen keiner mehr ernst nimmt, sind der eine Grund für das Abserbeln der klassischen Medien. Der andere, mindestens so wichtige, ist die flächendeckende Unfähigkeit, sich an Gewinnen angemessen zu beteiligen, die durch die Verwendung des Produkts durch Dritte, in erster Linie Google, entstehen.

Google wird den Verlagen ein paar Brocken hinwerfen, dazu ein ernstes Gesicht machen und anschliessend hinter verschlossenen Türen in homerisches Gelächter ausbrechen. Und die Verlagsmanager werden mit ernstem Gesicht verkünden, dass ihnen hier ein grandioser Vergleich gelungen sei. Ohne zu merken, dass das genauso lachhaft ist wie der aufs Skelett abgemagerte Content.

 

Was lange gärt …

Auch Tamedia verklagt den «Spiegel».

Ein «Gastbeitrag» von Anuschka Roshani hat weitere rechtliche Folgen. Die gefeuerte «Magazin»-Mitarbeiterin hatte in einem Racheartikel schwere Vorwürfe gegen Tamedia und ihren ehemaligen Chefredaktor Finn Canonica erhoben.

Der habe sie übel gemobbt und verbal belästigt, der Verlag habe sie dagegen nicht geschützt. Der «Spiegel» stellte sich hinter diese Behauptungen, er verfüge über Dokumente und weitere Quellen, die sie bestätigen würden.

Eine nähere Untersuchung der Vorwürfe ergab aber, dass sie grösstenteils nicht der Wahrheit entsprechen und nicht erhärtet werden konnten. Offensichtlich spielte beim Entstehen des Artikels eine Rolle, dass sich Roshani für den damals noch besetzten Posten des Chefredaktors beworben hatte – und abgeschmettert wurde.

Fast zeitgleich veröffentlichte die «Zeit» einen Artikel der einschlägig bekannten Salome Müller, der die Vorwürfe spiegelte, ebenfalls von angeblichen anonymen Quellen fantasierte und aus Unterlagen zitierte, die offensichtlich Roshani zur Verfügung gestellt hatte. Mehrfach dazu befragt, antwortet die «Zeit» lediglich: «Aber wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, haben wir unseren ausführlichen Antworten vom 10.2. derzeit nichts hinzuzufügen. Sollten sich für uns neue Erkenntnisse ergeben, werden wir darüber selbstverständlich berichten.»

Neue Erkenntnisse wie die, dass beispielsweise von Roshani geschilderte Vorfälle an einem Weihnachtsessen gar nicht stattfinden konnten, weil dieses Weihnachtsessen coronabedingt ausfiel – was sie offenbar vergessen hatte –, scheinen der «Zeit» nicht berichtenswert.

Nachdem sich fast alle Schweizer Medien lächerlich und unglaubwürdig machten, indem sie die Anwürfe von Roshani ungeprüft übernahmen oder sogar noch ausschmückten, herrscht nun Ruhe im Blätterwald.

Canonica hat bereits Mitte März Klage eingereicht, nun zieht Tamedia einen Monat später nach. Offensichtlich dachte man lange darüber nach, ob man damit die Kollaboration mit dem «Spiegel» gefährden könnte. Aber schliesslich siegte der Ärger darüber, dass der «Spiegel» noch einen draufsetzte und deutliche Parallelen zum Fall Weinstein zog – als handle es sich hier auch um kriminelle Vergehen eines mehrfach verurteilten Sexualstraftäters.

Die Urheberin dieses gelungenen Rufmords schweigt seither eisern. Keine Stellungnahme, keine Rechtfertigung, keine Erklärung, keine Antwort auf die Frage, wieso sich die meisten ihrer Vorwürfe bei näherer Betrachtung als haltlos erwiesen.

Was bleibt: auf juristischem Weg ist hier kaum noch etwas zu retten. Der «Spiegel» wird die Klagen sicherlich die ganze juristische Leiter hinauf appellieren, und wenn dann in Jahren rechtskräftige Urteile vorliegen, interessiert das keinen mehr.

Roshani, Müller, die abkupfernden und ausschmückenden Medien, von denen kein einziges seiner eigentlich Aufgabe nachgegangen ist – nachrecherchieren, Fakten checken –, ein schmieriges Trauerspiel sondergleichen. Besonders peinlich ist das eiserne Schweigen der Gutmenschen vom «Magazin»; rückgratlose Gesellen ohne Zivilcourage, aber mit moralisch erhobenem Zeigefinger bei anderen.

Als gäbe es noch den mittelalterlichen Pranger, die Verurteilung auf Zuruf, worauf sich die Meute am Opfer gütlich tun kann – Widerwärtigeres ist in diesem Jahr in der Schweiz noch nicht passiert.

Wumms: Urban Frye

Ukrainische Vorstellungen von Pressefreiheit in der Schweiz.

Im Kanton Luzern haben 39 Ukrainer Klage beim Kantonsgericht erhoben. Sie sind der Auffassung, die Sozialhilfe, die sie bekommen, sei zu niedrig. Unterstützt werden sie bei diesem edlen Ansinnen vom grünen Kantonsrat Urban Frye.

Laut «Blick» habe der auch den Gang ans Gericht finanziert. Da Frye auf seiner Webseite Weltläufigkeit ausströmt und behauptet: «Mit so wenig Geld kann man kein menschenwürdiges Leben führen», wollten wir von ihm wissen, was genau seine Motive seien, wie viel dieser Gerichtsgang koste, wer der Anwalt sei und ob er den Eindruck habe, damit einen Beitrag zur Akzeptanz von ukrainischen Flüchtlingen in der Schweiz zu leisten.

Damit gerieten wir aber in schweres Gelände. René Zeyer identifizierte sich als das, was er ist: freier Publizist, und stellte ein paar Fragen. Daraufhin drehte Frye den Spiess um:

«Können Sie mir bitte sagen, für welches Medium sie schreiben und in welchem Kontext die allfälligen Antworten auf Ihre Fragen stehen

Wir erklärten geduldig, dass wir als freier Journalist verschiedene Abnehmer haben, und zum Kontext führten wir aus: Was Sie betrifft, ist der Kontext, dass Sie eine Klage von 39 Ukrainern finanzieren und mich die Motive und der Verlauf interessieren.

Natürlich bekäme der Grünen-Politiker seine Antworten zur Überprüfung zugestellt. Doch damit wollte er sich nicht zufrieden geben:

«Haben Sie einen konkreten Auftrag eines Mediums, wenn ja, von welchem? Bitte bestätigen Sie mir den Auftrag. Ansonsten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.»

Daraufhin mussten wir ihm mitteilen:

Sie haben eine sehr merkwürdige Vorstellung vom Journalismus. Erstens stellt der Journalist die Fragen, nicht der Befragte. Zweitens biete ich Ihnen Gelegenheit, sich zu erklären. Wenn Sie darauf verzichten wollen, spricht das ja schon für sich selbst. 

Ihnen einen Auftrag bestätigen? Entschuldigung, aber Sie sind ja nicht ganz dicht.

Offensichtlich geruht der Kantonsrat nur dann, eine journalistische Anfrage zu beantworten, wenn er weiss, ob seine Antworten in einer geschützten Werkstatt, einer freundlichen Umgebung oder gleich in der «Republik» erscheinen.

Mit diesem Gezicke hat er die Möglichkeit verspielt, seine Handlungen zu erklären. Kein Kommentar …

Geld oder Entschuldigung? Beides!

Seit Jahren verfolgt Jolanda Spiess-Hegglin Medien, die sich ihrer Meinung nach auf Kosten von Opfern bereichern.

Um sich an ihnen zu bereichern?

Schon längst ist sie zur verfolgenden Unschuld geworden. Mit dem Verein «Netzcourage» setzt sie sich nicht nur in eigener Sache ein. Droht nicht nur mit Anzeigen, sondern tut es auch.

Eines ihrer Opfer bittet um Verzeihung und darum, die Klage wegen Ehrverletzung gegen ihn fallenzulassen. Da bleibt Spiess-Hegglin unerbittlich: «Ihre Entschuldigung kann ich leider nicht so ernst nehmen», erwidert sie kühl. Allerdings, vielleicht gebe es doch eine Möglichkeit, nicht bis zu 1500 Franken an den Staat abdrücken zu müssen, «den Strafbefehl und den Registereintrag zu umgehen.» Nämlich mit einer Spende von 1000 Franken an den Verein «The Voice of Thousands».

Rücknahme einer Strafanzeige gegen Spende?

Das war 2016, und Spiess-Hegglin betrat damit mindestens eine Grauzone, um es höflich zu formulieren. Der Verein, der sich der Flüchtlingshilfe widmete, hat Ende Juli dieses Jahres übrigens seine Auflösung bekannt gegeben.

Aber in erster Linie kümmert sich Spiess-Hegglin um ihren eigenen Fall: «Ich möchte einfach, dass meine Ehre und mein Ruf wiederhergestellt werden, die durch Lügen stigmatisiert worden sind. Meine Absicht ist, dass ein weiterer Schreibtischtäter zur Verantwortung gezogen wird.» So begründete sie in «zentralplus» 2017 ihre Klage gegen den damaligen stellvertretenden Chefredaktor der «Weltwoche».

Hollenstein entschuldigt sich

Besonderen Wert legt Spiess-Hegglin darauf, dass sich Medienorgane bei ihr entschuldigen. Das tat schon damals der Publizistische Leiter der «Luzerner Zeitung» Pascal Hollenstein ausführlich: «Jenseits dieser juristischen Auseinandersetzungen kann man festhalten, dass sich einige Medien zu Vorverurteilungen, Ungenauigkeiten und zur Verbreitung zum Teil ungenügend verifizierter Informationen zu Ungunsten von Jolanda Spiess-Hegglin hinreissen lassen haben. Auch dieser Zeitung sind Fehler unterlaufen. Dafür möchten wir uns entschuldigen.»

Allerdings ist Spiess-Hegglin wählerisch, wessen Entschuldigung sie annimmt und von wem nicht. Hollenstein ist inzwischen zu ihrem Sprachrohr denaturiert, das exklusive Meinungshäppchen von Spiess-Hegglin veröffentlicht. Damit das auch richtig klappt, sogar unter Brechung einer gerichtlich angeordneten Sperrfrist für die Berichterstattung über ein neues Urteil in Sachen Spiess-Hegglin.

Spiess-Hegglin hat laut eigenen Aussagen schon mehrere Dutzend Anzeigen eingereicht; in eigener und in fremder Sache. Oftmals würden die dann mit einem Vergleich erledigt; gerne auch mit Spende an ihren oder an andere Vereine ihrer Wahl.

Persönlichkeitsverletzung durch den «Blick»

Besonderer Verfolgung durch Spiess-Hegglin ist der «Blick» ausgesetzt. Der nahm eine Meldung der «zentralschweiz» auf und brachte zur Weihnachtszeit 2014 das sexuelle Rencontre bei einer weinseligen Feier mit den Namen und Fotos der Beteiligten an die Öffentlichkeit. Mit der Frage: Wurde sie geschändet? Denn bei der Fortsetzung des Techtelmechtels in einem Separée könnten k.o.-Tropfen im Spiel gewesen sein.

Daran schlossen sich eine längere Reihe von weiteren Artikeln an, nicht nur im «Blick». Gegen diesen ersten Artikel im «Blick» strengte Spiess-Hegglin eine Klage an. Es handle sich um eine Persönlichkeitsverletzung. Dafür sei ihr eine Genugtuung in der Höhe von 25’000 Franken zu zahlen, zudem solle sich das Boulevardblatt in Form eines vorformulierten Textes auf der Frontseite bei ihr entschuldigen.

Weitere Forderungen auf Gewinnherausgabe behielt sich Spiess-Hegglin vor. Kürzlich entschied das Zuger Obergericht in zweiter Instanz in diesem Zivilprozess. Es bestätigte eine Persönlichkeitsverletzung. Unabhängig von der Richtigkeit der Darstellung im «Blick» gehörten die Ereignisse zur Privatsphäre der Klägerin, zudem habe es kein öffentliches Interesse an der Beschreibung dieses Vorfalls gegeben.

Keine Entschuldigung und gekürzte Genugtuung

Mit der Forderung nach einer Entschuldigung scheiterte die Klägerin allerdings; auch die Genugtuungssumme wurde nochmals gekürzt, auf noch 10’000 Franken. Zudem wurde die Klägerin an den Gerichtskosten beteiligt.

Als dieses Urteil vom Büttel von Spiess-Hegglin bereits 24 Stunden vor Ablauf der Sperrfrist verkündet wurde, liess sie sich so zitieren: «Wir haben nun eine perfekte Grundlage für alles, was noch kommen wird.»

Zunächst kam aber, nach Ablauf der Sperrfrist, eine «aufrichtige Entschuldigung» vom Ringier-CEO Marc Walder. Spiess-Hegglin sei durch die Berichterstattung verletzt worden, und das tue ihm leid. Zuvor hatte sich Spiess-Hegglin noch darüber beschwert, dass es nicht mal eine freiwillige Entschuldigung gebe.

Nun also Gewinnherausgabe

Was wird denn noch kommen? Spiess-Hegglin liess sich vom mehrfach gescheiterten Internet-Guru Hansi Voigt ausrechnen, wie viel Ringier angeblich an seiner Berichterstattung über sie verdient habe. Mit komplizierten Berechnungen, mit denen Voigt absolutes Neuland betrat, kam er auf die beeindruckende Summe von rund einer Million Franken. Zuvor hatte auch er sich bei Spiess-Hegglin entschuldigt, weil Voigt damals bei «20Minuten» natürlich auch an der Erregungsbewirtschaftung dieses Falls mitgemacht hatte. Aber inzwischen ist er offenbar vom Saulus zum Paulus und Frauenversteher gereift.

Das würde also bedeuten, dass Spiess-Hegglin eine Gewinnherausgabe in sechs- oder gar siebenstelliger Höhe fordern könnte. Walder schrieb in seiner freiwilligen Entschuldigung hellsichtig: «Jolanda Spiess-Hegglin wird die Klagen gegen Ringier weiterführen und aufgrund dieser Zeilen nicht fallen lassen.»

Zunächst macht sie sich über die Entschuldigung von Ringier lustig

Was meint Spiess-Hegglin denn zu seiner Entschuldigung, die sie von Anfang an gefordert hatte? Auf Twitter widmet sie Walder einen alten Song der «Toten Hosen». Darin macht sich die deutsche Politband über falsche Entschuldigungen lustig. Persifliert angebliche Entschuldigungen der Polizei und singt selber eine Entschuldigungsarie. Die Botschaft ist klar: Wie schon in der Vergangenheit in anderen Fällen nimmt Spiess-Hegglin dem Ringier-Verlag seine Entschuldigung nicht ab, macht sich sogar lustig darüber.

Während es bei ihren anderen Anzeigen jeweils nur um Kleckerbeträge geht, würde die Gewinnherausgabe im Fall Ringier hoffnungsfroh gewaltig einschenken. Deshalb hat Spiess-Hegglin bereits präventiv, bevor das Urteil des Zuger Obergerichts bekannt war, eine entsprechende Klage eingereicht.

Schon vor dem Urteil des Zuger Obergerichts weitere Klage eingereicht

Um welche Summen geht es da? Nun, um einen Streitwert von «mehreren CHF 100’000». Dabei wird nur die Gewinnherausgabe von 5 «Blick»-Artikeln gefordert, allerdings weitere «Schadenersatz- und Genugtuungssummen» ausdrücklich vorbehalten.

Auf entsprechende Anfragen reagiert ihr Büttel Hollenstein öffentlich. Statt dass Spiess-Hegglin oder er meine Fragen beantworten, publizierte er am Donnerstagabend einen sicherlich schon längst geschriebenen Artikel: Seine Schutzbefohlene «fordert von Ringier die Herausgabe des Gewinns». Angesichts dieser Klage wird auch klar, wieso Spiess-Hegglin versuchen will, die von ihr immer eingeforderte und inzwischen erfolgte Entschuldigung ins Lächerliche zu ziehen. Denn damit fällt eine Flanke ihres Feldzugs gegen Ringier in sich zusammen. Es bleibt nur noch das Finanzielle.

Wie soll die Ebbe in der Kasse behoben werden?

Nun ist durch dieses Urteil zur Persönlichkeitsverletzung, «das nicht eindeutiger sein könnte», wie es sich Spiess-Hegglin schönredet, ein Problem sogar verschärft worden. Spiess-Hegglin bekommt viel weniger Genugtuung als gefordert, auch die Entschädigung für ihre Anwältin fällt magerer aus, und die von ihr per Crowdfunding gesammelten 70’000 Franken sind auch schon längst aufgebraucht.

Selbst wenn Spiess-Hegglin da alles zusammenkratzt, dürfte sie weiterhin auf unbezahlten Rechnungen ihrer für eine forsche Honorarpolitik bekannten Anwältin in der Höhe von sicherlich mindestens 100’000 Franken sitzen.

Also sind sowohl Anwältin wie Mandantin sehr daran interessiert, mittels Gewinnherausgabe die Ebbe in der Kasse zu beheben. Aber auch das ist tricky. Um eine solche Summe wurde in der Schweiz noch nie gestritten. Und ob ein Gericht die abenteuerlichen Berechnungen von Voigt akzeptiert, ist eine weitere Frage.

Geht es ihr einfach nur um Geld?

Die verfolgende Unschuld Spiess-Hegglin ist in einer rechten Bredouille. Die Öffentlichkeit reagiert immer matter auf Neuigkeiten in dieser Affäre ohne Ende. Die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung hat finanziell nicht eingeschenkt. Die verlangte und freiwillig gemachte Entschuldigung von Ringier muss zuerst desavouiert und als unglaubwürdig ins Lächerliche gezogen werden.

Fordert Spiess-Hegglin nun eine enorme Geldsumme, läuft sie Gefahr, dass auch in ihrer Unterstützer-Filterblase der naheliegende Verdacht geäussert wird: Geht es ihr letztlich nicht doch einfach um Geld?