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Die 3 Todesfallen im seriösen Journalismus

Todesfalle Nr. 1: Fake News.

Nr. 2: die Quelle.

Nr. 3: die haltlose Behauptung.

Journalismus ist in erster Linie Vertrauenssache. Und Vertrauen bekommt man nicht einfach mit der Bezahlung des Kaufpreises eines Medienprodukts frei Haus mitgeliefert.

Vertrauen muss man sich erarbeiten. Wieder und wieder. Immer. Denn nur der Leser oder Konsument, der seiner Nachrichtenquelle vertraut, sieht ihre Bezahlung als sinnvolle Ausgabe an. Selbst wenn er nur mit seiner Attention und ein paar Daten bezahlt.

Denn der stillschweigende Kontrakt zwischen Konsument und Produzent ist: Der Produzent liefert nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung journalistischer Grundregeln erstellte Artikel ab. Dabei bemüht er sich so weit wie möglich, den Bericht vom Kommentar, von der Einfärbung durch Meinung, zu trennen. Denn der Journalist hat gegenüber dem Konsumenten einen unschlagbaren Vorteil: Er war am Ort eines Geschehens. Er hat mit Menschen gesprochen, er durchdringt Zusammenhänge.

Er liefert auch die Zusammenfassung, die Verdichtung eines umfangreichen Vorgangs. Exemplarisch bei Gerichtsverfahren. Die dauern oft lange, spielen sich nach dem Laien nur teilweise verständlichen Regeln ab.

Vertrauen auf korrekte Wiedergabe

Besonders hier muss der Rezipient auf die Fähigkeit des Journalisten vertrauen, eine korrekte Zusammenfassung des Ausgangs eines Verfahrens zu liefern. Wenn also Journalist X schreibt, dass die Partei Y auch in einem Berufungsverfahren gesiegt, Recht bekommen habe, dann muss das so sein. Wozu sollte der Konsument – dafür bezahlt er ja – selber das Gerichtsurteil nachlesen oder nach der Pressemitteilung des Gerichts suchen.

Gift für dieses Vertrauensverhältnis ist aber, wenn sogar ein publizistischer Leiter vom siegreichen Ausgang eines Prozesses für die Partei Y schreibt, während in der Pressemitteilung schwarz auf weiss steht: Im Urteil weist das Gericht die Berufung der Partei Y vollumfänglich ab.

Gelogen wie gedruckt

Das sind dann sogenannte Fake News, alternative Wahrheiten, oder auf gut Deutsch: da wird gelogen wie gedruckt. Schlimmer noch: Der Konsument eines Medienorgans ist im Allgemeinen ein treuer Mensch. Er hat seine lieben Gewohnheiten, und die lässt er sich auch durch höhere Preise für magereres Angebot nicht so schnell vermiesen. Stellt er aber fest, dass er da und dort brandschwarz beschummelt wurde, dann verliert er recht schnell das Vertrauen – und ist dann mal weg.

Zweite Todesfalle: die Quellen

Die zweite Todesfalle sind die Quellen. Normalerweise gilt auch in der Berichterstattung, dass der Urheber einer Aussage mit seinem Namen dazu steht. Nun gibt es natürlich Fälle, in denen das aus den verschiedensten Gründen nicht möglich ist. Dem Urheber könnten berufliche, persönliche, gesellschaftliche Nachteile drohen. Er könnte sogar an Leib und Leben bedroht werden. In solchen Fällen operiert der Journalismus mit der «Quelle». Genauer: mit der «mit der Sache befassten», mit der «vertrauenswürdigen» Quelle.

Noch besser natürlich: mit «zwei voneinander unabhängigen Quellen», die übereinstimmend A gesagt haben. Das Gleiche gilt auch für Dokumente. Die Geschäftsgrundlage bei all den sogenannten Leaks, also dem Diebstahl von Geschäftsunterlagen, ist immer, dass die Quelle anonym bleibt. Verständlich, sie hat ja einen Gesetzesverstoss begangen. Problematisch, denn weder der Leser noch der Ausschlachter solcher Leaks weiss, aus welchen Motiven diese Unterlagen den Medien zugespielt wurden. Und ob sie vorher frisiert wurden.

Auch bei den anonymen Quellen von Aussagen muss der Konsument dem News-Produzenten vertrauen, dass es diese Quellen tatsächlich gibt, ihre Angaben so weit wie möglich überprüft wurden, und dass «wie wir aus einer gut unterrichteten Quelle erfahren» nicht einfach der Euphemismus ist für: Es wird ein Gerücht herumgeboten, das gerade gut in den Kram des Newsproduzenten passt.

«Quellen» verringern das Vertrauen

Denn er kann sich dabei auf seinen rechtlich garantierten Quellenschutz berufen; sich also weigern, die Identität seiner Quelle zu enthüllen. Das entbindet ihn aber nicht davon, den Wahrheitsbeweis für Behauptungen antreten zu müssen. Meine Quelle M hat mir plausibel versichert, dass K ein Betrüger und Krimineller ist, genügt natürlich nicht.

So nötig Quellenschutz auch sein mag, angesichts des zunehmenden Misstrauens gegenüber dem Realitätsgehalt von Berichten lässt die Verwendung von «Quellen» das Vertrauen in den Wahrheitsgehalt eines Artikels abschmelzen.

Dritte Todesfalle: nicht überprüfte Aussagen

Todesfalle 3 ist die Behauptung. X hat das gemacht, Y hat das gesagt, Z hat dieses entschieden. Das einfach mal so rauszuhauen, stellt eine ewige Versuchung im Journalismus dar. Ein Ressortleiter hat ein Buch in Auftrag gegeben, der Chefredaktor und der Verleger distanzieren sich davon.

Das ist eine Traum-News, wenn man die exklusiv hat. Die hat man allerdings nur deswegen exklusiv, weil man es einfach behauptet. Denn das grosse Hindernis, manchmal sogar unüberwindbar, ist die sogenannte Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Konfrontation des oder der Betroffenen mit solchen Behauptungen.

Das kann Ärger und Ungemach geben. Ärger, wenn der Konfrontierte einfach bestreitet, so etwas getan oder gesagt zu haben. Ungemach, wenn der Konfrontierte noch zusätzlich mit dem Kadi winkt, sollte die Behauptung dennoch aufgestellt werden. All das kann man natürlich vermeiden, indem man auf diesen lästigen Umweg verzichtet und die News mal raushaut.

Etwas hängen bleibt immer

So wie beim modernen, einfallslosen Eishockey: Den Puck einfach ins gegnerische Drittel dreschen, und dann weiterschauen. Sollte die Behauptung tatsächlich nicht stimmen, dann kann man ja immer noch in Verhandlungen eintreten, den Beitrag elektronisch löschen, eine Gegendarstellung einrücken oder im schlimmsten Fall sich sogar dafür entschuldigen.

Das ist besonders widerlich, wenn es nach der Devise geschieht: Lass die Kacke mal fliegen, etwas hängen bleibt immer. Jeder, der schon einmal von solch üblem Journalismus selber betroffen war, weiss: Es ist einfach unappetitlich. Wehrt man sich, hält man das Thema am Köcheln. Wehrt man sich nicht, bleibt irgendein Unfug so stehen und wird irgendwann mal gegen einen verwendet.

Aber auch hier gilt: Bemerkt das der Konsument, bemerkt er zudem, dass es sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher handelt, dann verliert er auch hier das Vertrauen in das Medium.

Drei Schläge daneben – und weg ist der Konsument

In den USA gibt es die schöne Regel: three strikes – and you’re out. Vom Baseball auf Straftaten übertragen: Beim dritten Verbrechen wirst du lebenslänglich aus dem Verkehr gezogen. Das gilt auch für die Medien. Wer Schlag für Schlag das Vertrauen seiner zahlenden Kundschaft verspielt, der ist dann mal draussen. Erledigt. Eingegangen. Worum es dann auch nicht schade ist.