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Arbeitsbiene Rutishauser

Der Chefredaktor der SoZ leistet alleine so viel wie 50 Nasen der «Republik» zusammen.

Verdient aber entschieden weniger als die. Legt man den angeblichen Einheitslohn von 8500 Franken brutto zugrunde, kommen die Republikaner auf locker über 400’000 Franken im Monat. Das kassiert Arthur Rutishauser im Jahr nicht.

Dennoch hat er gerade mal wieder ein Editorial und drei Artikel in der neusten SoZ rausgehauen. «Der Rohrkrepierer von Economiesuisse», in seinem Kommentar spiesst er die völlig missglückte Intervention von vier ehemaligen Bundesräten gegen die 13. AHV-Rente auf. Sein Verdikt:

«Dass so ein Aufruf beim Volk schlecht ankommt, wäre eigentlich voraussehbar gewesen. Um glaubwürdig zu wirken, hätten die Ex-Magistraten schon während ihrer Amtszeit überlegen müssen, ob es wirklich noch zeitgemäss ist, wenn ein Regierungsmitglied eine Rente bekommen soll – selbst wenn sie oder er mit unter 50 Jahren abtritt oder abgewählt wird.»

Dann vermeldet er, dass die UBS eine teilweise Schwärzung des WEKO-Berichts verlangt. Zum Hintergrund: Die UBS hat bekanntlich 2023 nur deswegen einen Riesengewinn gemacht, weil sie die CS zum Schnäppchenpreis nachgeworfen bekam. Sonst läuft das Geschäft schlecht.

Nun prüfte die zahnlose Bankenaufsicht Finma diesen Notverkauf. Und prüft und prüft und prüft. Dabei hat die Wettbewerbskommission WEKO ihren Bericht bereits im Oktober letzten Jahres eingereicht, Aber der darf erst dann veröffentlicht werden, wenn die Finma zu Potte gekommen ist. Das lässt aber auf sich warten; Rutishausers Bilanz: «im Resultat führt das dazu, dass die UBS bald ein Jahr nach der Fusion ihre Marktmacht ausspielen und Fakten schaffen kann».

Dann hat Rutishauser offensichtlich ein Hörrohr in der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), die sich ebenfalls mit dieser Affäre CS – UBS befasst. Seine bittere Zusammenfassung, was bislang geschah: «Jahrelanges Versagen und übertriebener Formalismus der Aufsicht, aber keiner ist schuld. Das ist das Zwischenfazit der parlamentarischen Untersuchungskommission.» Insbesondere habe die Finma einen geplanten Verkauf des US-Geschäfts der schlingernden Bank durch übergrossen Formalismus verhindert. Und damit einen Beitrag zum Untergang geleistet.

Und schliesslich nimmt sich Rutishauser nochmals den Präsidenten der Bank Bär zur Brust. Der hat bekanntlich seinen CEO geopfert und hält sich selbst krampfhaft an seinem Sessel fest. Obwohl Romeo Lacher unter anderem im Risikoausschuss sass, der alle inzwischen geplatzten Kredite an den österreichischen Hasardeur René Benko durchwinkte.

Noch schlimmer sei aber das Wirken von Lacher als VR-Präsident der Schweizer Börse Six. Dort habe er sogar einen doppelt so grossen Verlust als die über 600 Millionen bei der Bank Bär zu verantworten. Einmal ein lausiger Verkauf des Kreditkartengeschäfts an die französische Worldline. Dafür erhielt Six deren Aktien «und diese verloren im letzten Jahr 70 Prozent ihres Werts». Und dann noch der versemmelte und viel zu teure Einstieg bei der spanischen Börse, der zu einem gewaltigen Goodwill-Abschreiber führte, aus dem letztes Jahr ein Verlust von 340 Millionen resultierte. Also alles in allem weit mehr als das Doppelte im Vergleich zu Bär.

Rutishauser resümiert: «Ausbaden muss die gescheiterte Strategie nun sein Nachfolger Thomas WellauerDer ehemalige McKinsey-Mann «versuchte um die Jahrtausendwende, die Winterthur-Versicherung mit der Vermögensverwaltung der CS zusammenzubringen. Damals scheiterte er.»

Was wieder die Frage aufwirft, wie gigantisch man eigentlich in der Finanzwelt versagen muss, um vom Präsidentenstuhl abmontiert zu werden.

Aber im Journalismus leben ja diverse Leichen auch immer noch, und durchaus komfortabel, von links bis rechts. Von der «Republik» über «bajour» bis zum «Nebelspalter».

Die UBS soll ihre Risiken selber tragen können

Bei einer Rettung oder Sanierung dieser Mega-Bank müsste der Staat Hunderte von Milliarden bereitstellen.

Von Urs Schnell*

Für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS leistete der Bund eine Ausfallgarantie von 100 Milliarden. Auch bei einer Zwangssanierung hätte der Bund Milliarden garantieren müssen. Dafür war alles vorbereitet. Die Finma legte die Too-big-too-fail-Notfallpläne am Sonntagmorgen, 19. März 2023, dem Bundesrat verfügungsbereit vor. Es kam anders.

Im Hinblick auf die neue grosse UBS soll das eidgenössische Regelwerk nun verschärft werden. Denn eine Sanierung würde wesentlich mehr kosten als bei der CS. Dabei werden mächtige ausländische Behörden immer mitreden. Zuvorderst die USA, die in ihrem Finanzmarkt, dem grössten der Welt, nichts anbrennen lassen wollen.

Im Fall der Credit Suisse wäre ein Flächenbrand ausgebrochen. Er hätte die USA massiv betroffen. Global systemrelevante Banken haben eine Vielzahl von Tochtergesellschaften, die in einer Vielzahl von Ländern tätig sind. Über ausländische Tochtergesellschaften war die CS in den USA und in Grossbritannien äusserst aktiv, darunter mit dem hochrisikobehafteten Investmentbanking.

Komplexität als Gefahr und Treiber für Boni

Das Firmengeflecht der CS war nicht nur für Laien, sondern auch für Fachleute aus Wissenschaft und Medien kaum übersehbar. Als die Bank ins Trudeln geriet, verschärfte sich der Druck auf das Kapital- und Liquiditätsmanagement in der global verschachtelten Gruppenstruktur auch «aufgrund steigender lokaler regulatorische Anforderungen im Ausland», wie die Finma in ihren «Lessons Learned» in der Woche vor Weihnachten schrieb.

Die Komplexität des Konzerns nützte zum Beispiel der langjährige Finanzchef David Mathers aus. Der Brite verliess das sinkende Schiff letztes Jahr, nachdem er Boni in der Höhe von insgesamt über 50 Millionen Franken eingestrichen hatte, wie die «Bilanz» schätzt. Andere Medien schilderten, er habe ein kreatives Buchhaltungssystem mit über tausend Untergesellschaften geschaffen. Dieses System hätten in der Credit Suisse nur wenige verstanden. Seinen Zweck aber habe es jahrelang erfüllt, nämlich die internationalen Rechnungslegungsstandards einzuhalten. Ab 2016 war Mathers auch Chef eines der wichtigsten CS-Konglomerate in London, der Credit Suisse International CSi. Die CSi hatte per Ende 2022 ein sagenhaftes Nominalkapital von über 11 Milliarden Franken.

Operationen zum Schutz des Systems

Damit das internationale Finanzsystem möglichst nicht abstürzt, hat das Financial Stability Board FSB im Nachgang zum Kollaps von 2008 für Grossbanken globale Leitlinien aufgestellt (Infosperber vom 22.12.23). Sie zeigen auf, wie ins Wanken geratene Banken saniert oder abgewickelt werden können, ohne dass das Gesamtsystem, also das Netz der global verbundenen Finanzinstitute, zu Schaden kommt. Man könnte sagen: Sanierungs- und Abwicklungpläne der «Too big to fail» (TBTF)-Regulierung, auf Englisch unter dem Begriff Resolution zusammengefasst, zielen auf die gleiche Wirkung wie eine Krebsoperation: Der Tumor soll entfernt werden, damit er das übrige Gewebe nicht infiziert.

Wegen der geschilderten Vernetzung der Credit Suisse war die Finma nicht der alleinige Akteur beim Vorbereiten der Notfallpläne. Der Financial Stability Board (FSB) sieht für eine Bank in der Krise eine sogenannte Crisis Management Gruppe vor. Ab Oktober 2022 setzte die Finma eine solche Krisengruppe für Credit Suisse in Gang und zog hochrangige Vertreter der weltweit mächtigsten Finanzbehörden mit ein. In den USA die Zentralbank Fed und die Einlagensicherungsbehörde FDIC (Federal Deposit Insurance Corporation), in Grossbritannien die Zentralbank Bank of England.

Die Rolle des SEC

Im November 2022 stiessen Vertreter des New York State Department of Financial Services NYDFS und der Securities Exchange Commission SEC dazu. Das NYDFS hatte die Rechtshoheit über die in New York angesiedelte Credit Suisse Holdings (USA) Inc. und hätte hier Liquidität via Fed einschiessen können. Falls in die vorgesehene Sanierung oder Abwicklung ein US-Broker-Dealer involviert gewesen wäre, hätte die SEC «unterstützend» gewirkt, wie das FSB in einem eigenen Bericht vom 10. Oktober 2023 schreibt. Diese Unterstützung hätte die SEC auch für Wertpapiere leisten müssen, die auf dem US-Markt ausgegeben wurden und – im Falle einer Krise – für die Umwandlung in neues Kapital vorgesehen waren. Diese Wertpapiere tragen den Namen Bail-in Bonds und spielen in jedem Sanierungsplan für systemrelevante Banken eine wesentliche Rolle.

Bei der Credit Suisse hatten diese Bail-in Bonds eine Höhe von 57 Milliarden Franken. Sie wären anlässlich einer Sanierung zusammen mit den AT1 Bonds in neues CS-Kapital gewandelt worden. Wie hoch die Summe der Bonds unter US-Jurisdiktion waren, wollte die UBS als neue Eigentümerin der CS nicht sagen. Aus UBS-internen Kreisen verlautet aber, dass vier Bonds dem New York Recht und zwei Bonds englischem Recht unterstehen. Sie seien von renommierten US- und UK-Kanzleien bestätigt und von der Finma als Wandlungskapital genehmigt worden.

Zwischen den Zeilen lesen

Die Haltung der US-Behörden ist damit nicht geklärt. Dem FSB-Bericht ist zu entnehmen, dass der internationale Austausch in der Crisis Management Group CMG gut funktionierte. Doch wer vertrat in dieser CMG welche Positionen? Was sagten die US-Amerikaner, was die Engländer? Davon steht im internationalen Bericht des FSB nichts. Es wird nur auf die sogenannten Key Attributes verwiesen, die das FSB für den Fall einer Resolution vorgibt:

«Authorities are expected, when choosing the resolution strategy for a particular firm, to have assessed its systemic impact considering a scenario with potential adverse market conditions, in line with Annex I-3, section 5 of the Key Attributes, which refers to the assessment of systemic impact.»

Weiter nimmt der FSB-Bericht Bezug auf den Finanzstabilitätsbericht der Schweizerischen Nationalbank vom Juni 2023:

«At the time of the failure of Credit Suisse, the Swiss authorities had concerns that the application of the bail-in tool in the volatile market conditions following the failures of several US banks in mid-March 2023 could give rise to financial stability issues and could be accompanied by several knock-on effects in Switzerland and globally

Das FSB zeigte sich trotzdem überzeugt, dass die Sanierungs- und Abwicklungspläne der Finma einen glaubwürden Weg gewiesen hätten («a credible alternative path»). Um aber sofort zu relativieren:

«(…) it may be useful for authorities to gain greater visibility into the potential impact of bail-in on financial markets, in line with the systemic assessment described in Annex I-3 section 5 of the Key Attributes.»

US-Wertschriftengesetz als Hindernis

Die Bemerkung «it may be useful…» kommt sehr nebensächlich daher. Doch gerade diese Relativierung ist mitentscheidend dafür, dass der Finma-Abwicklungsplan nicht in Kraft gesetzt wurde.

Das FSB stellt nämlich fest:

«According to the SEC staff, there would have been legal challenges relating to US securities laws in executing a bail-in; they noted that banks need to prepare sufficiently to comply with US securities laws after an open bank bail-in. US investors held bail-in bonds issued by Credit Suisse representing a significant portion of the firm’s TLAC. US securities laws apply to any TLAC instruments held by US investors, irrespective of the currency or governing law of that TLAC instrument.»

Diese TLAC ist die Total Loss Absorbing Capacity. Sie bezeichnet alle Werte, die die federführende Aufsichtsbehörde bei einer Sanierung in neues Bankenkapital umwandeln kann. Die oben erwähnten Bail-in Bonds in der Höhe der 57 Milliarden gehören dazu. Nur eben, die Finma hatte nicht den vollen Zugriff.

Wie und in welchem Zeitrahmen die SEC im Fall einer Abwicklung entschieden hätte, bleibt offen. Ebenso, ob US-Investoren sich gegen eine Ausnahmebewilligung hätten wehren können.

Das sind Faktoren, die im Falle einer Sanierungsverfügung bei Börseneröffnung am 20. März das Vertrauen in eine abzuwickelnde Credit Suisse nicht beflügelt hätten. Sie bestätigen vielmehr die Kritiker, welche die Sanierung oder Abwicklung einer global systemrelevanten Bank im TBTF-Regime nicht für möglich hielten.

Auch nicht, wenn dieses Abwicklungs-Regime verschärft wird. Für die neue noch grössere UBS heisst das: Sie muss sich selber helfen, ihr Risiko selber tragen.

Extremfall Staatsbankrott

Professor Aymo Brunetti von der Universität Bern, einer der Väter der Schweizer Grossbankenregulierung, sagte anfangs September:

«Vor der CS-Rettung im März ging man davon aus, dass eine Grossbank in einer Krise regulär abgewickelt würde. An den Plänen hatte man jahrelang gearbeitet. Nun hat aber der Staat in einer Rettungsaktion eingegriffen (NZZ a.S., 3.9.23)

Es ist schwer vorzustellen, dass das TBTF-Regelwerk bei der noch viel grösseren UBS greifen wird. Als letzter Garant bliebe nur der Staat.

Das hingegen widerspreche den Fundamentalien einer funktionierenden liberalen Marktwirtschaft, meinte Brunetti weiter:

 «Bei einer Übernahme würde der Staat mit Hunderten von Milliarden Franken im Risiko stehen. (…) Dieses Risiko ist völlig inakzeptabel. Die UBS-Rettung könnte die Solidität des staatlichen Haushaltes ernsthaft gefährden und den Bund im Extremfall in die Nähe eines Staatsbankrotts bringen.»

Sein Fazit:  Entweder, man zeigt, wie global systemrelevante Banken wirklich abgewickelt werden können – oder man macht sie kleiner. Vielleicht wird sich das Parlament nächstes Jahr dazu durchringen können. Dass die USA hingegen ihre Wall-Street-Riesen ebenfalls auf ein global systemverträglicheres Mass reduzieren, ist kaum anzunehmen.

*Mit freundlicher Genehmigung des Autors. Dieser Artikel erschien zuerst auf der Plattform «Infosperber». Der erste teil geht ihm voraus.

Wirtschaftsschwache NZZ

Schluderei auch bei der alten Tanten. Gerade in ihrer Kernkompetenz …

Es gibt vier Gründe, die NZZ zu lesen. Die Ausland- und Wirtschaftsberichterstattung. Das Feuilleton und ihre Fähigkeit, immer wieder abseitige, aber interessante Themen intellektuell anspruchsvoll aufzugreifen.

Spätestens seit dem Ukrainekrieg schwächelt die NZZ allerdings bei der Auslandberichterstattung. Sie lässt ihrem Auslandchef zu viel Spielraum, seine Sandkastengeneral-Fantasien auszuleben und mit barschen Worten einseitig Partei zu ergreifen. Bedauerlich.

Dass die NZZ sich bemüht, die Interessen des Finanzplatzes Schweiz zu vertreten und zu verteidigen, wohlan. Peinlich wird’s allerdings, wenn sie dabei fachliche Lücken offenbart. Konkret geht es um die Nachbereitung des skandalösen Abschreibers von Kreditinstrumenten im Nennwert von 16 Milliarden Franken, als die Credit Suisse mit Notecht an die UBS verscherbelt wurde.

Das war begleitet von einem Schnäppchenpreis von 3 Milliarden, Staatsgarantien in der Höhe von 259 Milliarden Franken und als Sahnehäubchen der durch die Bankenaufsicht FINMA angeordneten Ausradierung von begebenen Schuldpapieren in der Höhe von 16 Milliarden Franken.

Kurz zur Erklärung: das sind sogenannte AT 1 Bonds, ein von europäischen Regulatoren erfundenes Gebasteltes, das das Eigenkapital von Banken steigern soll. Konkret sind das hochverzinste Obligationen, die unter bestimmten Bedingungen zwangsweise in Eigenkapital, also Aktien, umgewandelt werden – oder abgeschrieben.

Ob in diesem Fall die Voraussetzungen dafür erfüllt waren oder nicht, darüber ist ein weltweiter Streit ausgebrochen, da die Käufer dieser Schuldpapiere selbstverständlich nicht einfach zuschauen, wie ihnen Milliarden abgeknipst werden. Es deutet vieles darauf hin, dass die in den Ausgabeprospekten genannten Bedingungen (Trigger) nicht erfüllt waren, die einen solchen Totalschaden auslösen könnten. Das wird in teuren und langjährigen Gerichtsverfahren in der Schweiz, in den USA, in England, Japan und vielen anderen Ländern der Welt geklärt.

Nun meldet sich die alte Tante mit etwas zu Wort, das sie gerne als «ordnungspolitischen Zwischenruf» etikettiert. Oder auf Deutsch: wir sagen mal, was Sache ist. Dazu meldet sich Flamm Mordrelle zu Wort, «seit Herbst 2022 befasst er sich im Wirtschaftsressort mit der Finanzindustrie und Anlagethemen».

Das tut nun weder der Finanzindustrie, noch Anlagethemen wirklich gut. Er fängt noch ganz vernünftig mit einer Beschreibung der Affäre an:

«Die Besitzer von sogenannten AT1-Anleihen der CS haben durch die Rettungsaktion alles verloren: Die CS musste die Anleihen auf Geheiss der Finanzmarktaufsicht (Finma) vollständig abschreiben. «Wertpapiere» im Umfang von 16 Milliarden Franken wurden dadurch wertlos. Diese Gläubiger, darunter Pensionskassen, Family-Offices und Privatanleger, wurden im Zuge der CS-Rettung finanziell somit am härtesten getroffen

Damit wurde die übliche Reihenfolge beim Bluten auf den Kopf gestellt. Denn die Aktionäre kassierten immerhin noch 3 Milliarden, während Obligationäre in die Röhre schauen mussten. Das habe weltweit grosses Gebrüll ausgelöst, schreibt Mordrelle noch richtig. Die Begründungen für diese Massnahme durch die Bankenaufsicht FINMA seien eher schwach, stellt er dann fest. Um sich in der Definition dieser AT1 Bonds dann zu vergaloppieren:

«Fällt das Kapital einer Bank unter eine bestimmte Marke, werden sie abgeschrieben und stärken so das Eigenkapital.»

Das ist höchstens halb richtig, denn normalerweise werden sie in Eigenkapital zwangsgewandelt. Auslöser für einen Abschreiber kann nur eine staatliche Nothilfe oder ein unter eine genau definierte Schwelle gefallenes Eigenkapital sein. Dazu schreibt der NZZ-Journalist wieder richtig: «Im Fall der CS war das Kapital aber bis am Schluss stets ausreichend

Er drückt sich aber um die auf der Hand liegende Schlussfolgerung: war das so (und es gab auch keine Notrettung durch den Staat; wie sagte die Finanzministerin Karin Keller-Sutter so unsterblich ungeschickt: «this is not a bail-out»), dann sind die beiden möglichen Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen.

Damit kommen nun Milliardenforderungen auf die Schweiz zu. Auf die Schweiz? Auf den Schweizer Steuerzahler, der mittels Staatshaftung dafür geradestehen muss. Wieder richtig lamentiert Mordrelle: Die Berner Beteiligten «nahmen in Kauf, dass der AT1-Markt – ganze 275 Milliarden Dollar gross – in die Krise gestürzt wird und der Ruf des Schweizer Finanzplatzes als sicherer Hafen weiter leidet».

Ob es der UBS weiterhin gelingen wird, sich aus diesem Schlamassel herauszuhalten (sie machte nicht zuletzt wegen diesem Abschreiber einen ungeheuerlichen Sondergewinn von 29 Milliarden Dollar in einem Quartal), ist auch eine interessante Frage.

Dann setzt Mordrelle aber zur Verteidigungsrede an: «Mitleid mit den professionellen Investoren ist indes fehl am Platz. Sie haben vielmehr schmerzlich erfahren, was für ein Risiko mit einem Coupon von bis zu 9,75 Prozent im Jahr für bestimmte AT1-Bonds der CS einherging. Solche Renditen erhält man nur, wenn man substanzielles Risiko übernimmt. Von einem professionellen Investor darf man erwarten, dass er den Emissionsprospekt genau liest

Hier macht er gleich zwei Denkfehler. Natürlich haben die professionellen Investoren die Emissionsprospekte genau gelesen. Sie konnten aber nicht damit rechnen, dass der Bundesrat per Notrecht versucht, dort enthaltene Definitionen im Nachhinein umzubiegen, bzw. zu erweitern. Ihnen mangelhafte Sorgfalt vorzuwerfen, ist etwa so absurd, wie wenn ein sich an die Geschwindigkeitslimite 50 haltender Automobilist eine Busse bekommt: die Höchstgeschwindigkeit sei halt im Nachhinein auf 30 runtergesetzt worden, ätsch. Von einem professionellen NZZ-Journalisten darf man erwarten, dass er das Verbot rückwirkender Änderungen von Ausgabeprospekten kennt.

Zum zweiten wurden diese AT1 Bonds, nicht zuletzt von Schweizer Banken, auch Kleinanlegern mit einer Stückelung von lediglich 5000 Franken ins Portefeuille gelegt.

Und am Schluss verschreibt sich Mordrelle dann ganz dem Prinzip Hoffnung: «Eine gerichtliche Klärung der Gläubigeransprüche ist auch aus diesem Grund angezeigt. Investoren wissen dann, woran sie sind. Die Schweiz wiederum könnte sich vom Image der Bananenrepublik, das ihr die geschädigten Gläubiger verpasst hatten, befreien – falls die Klagen auch wirklich abgelehnt werden

Hoppla. Damit räumt er indirekt ein, dass die Schweiz eine Bananenrepublik sei, sollten die Klagen erfolgreich sein. Die Schweiz als mögliche Bananenrepublik, sagt die NZZ. Unglaublich, aber wahr. Leider ist’s auch dort mit der Qualitätskontrolle vor Publikation nicht immer zum Besten bestellt.

Der 16-Milliarden-Schwindel

CS, Bundesrat und Finma wussten, was sie am 19. März taten, als sie die AT-1-Wandler ausradierten. Doch gesagt haben sie’s nicht.

Doppelleser von ZACKBUM und «Inside Paradeplatz» mögen sich fragen: warum hier nochmal? Ganz einfach. Weil zu diesem Thema ansonsten in den Medien das Schweigen der Lämmer herrscht. Weil es von Anfang an ignoriert wurde. Weil die «Financial Times» vorführte, dass sie besser informiert ist und besser einen Skandal entdecken kann als die versammelte, vergammelte Wirtschaftspresse der Schweiz. Weil es also ein Medienskandal ist.

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Wir brauchten … ähm … also das AT-1 … ähm … das gesamte Paket … ähm … muss die Absicht haben … ähm … das Finanzsystem zu stabilisieren und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten …“.

Das stammelte die Finma-Präsidentin Marlene Amstad an der ominösen Pressekonferenz vom 19. März 2023.

Damals wurde bekanntgegeben, dass der Bundesrat per Notverordnung die Credit Suisse zum Schnäppchenpreis von 3 Milliarden Franken an die UBS verscherbelt hatte.

Als hübschen Bonus legte die Landesregierung noch 16 Milliarden Franken obendrauf. Dabei handelte es sich um sogenannte AT-1-Bonds, Zwangs-Wandelanleihen.

Das ist ein von den Regulatoren erfundenes Gebastel. Obligationen, die unter bestimmten Bedingungen in Aktien gewandelt werden und so das Eigenkapital einer Bank stützen.

Oder aber, unter genau definierten Umständen, von der Bankenaufsicht auf null abgeschrieben werden können.

Genau diese Tatsache wollten weder Bundesrat noch Bankenaufsicht Finma allzu deutlich bekanntgeben. Das hat seine schmutzige Vorgeschichte.

Schon vor diesem 19. März war klar, dass sich die CS in gröberen Schwierigkeiten befand.

Allerdings hatte der damalige CEO Ulrich Körner noch am 14. März bekannt gegeben, dass die CS einen erfreulichen Zuwachs an Kundengeldern verzeichnen konnte und dass sich die Liquidität der Bank seit Ende 2022 verbessert habe.

Am gleichen Tag stellte die CS eine Präsentation für Investoren über festverzinsliche Wertpapiere vor.

Auf Seite 11 dieser Präsentation stellte die Bank in einem “Verlustabsorptionswasserfall” dar, in welcher Reihenfolge in einem Notfall (Bail-in) das Kapital herangezogen würde.

Zunächst das Eigenkapital, erst dann die AT-1-Bonds. Erst im fast unleserlichen Kleingedruckten wies die CS darauf hin, “sofern nicht umgewandelt/abgeschrieben, vor der vertragsgemässen Umstrukturierung“.

Allerdings: Wenige Tage nach der Pressekonferenz vom 19. März verschwand diese Präsentation von der Webseite der CS.

Blöd nur: In einer Präsentation von 2016, die immer noch aufzufinden ist, existiert der gleiche Wasserfall – allerdings ohne das Kleingedruckte.

Noch am 15. März hatten die Finma und die Schweizerische Nationalbank (SNB) gemeinsam bekanntgegeben:

Die Finma bestätigt, dass die Credit Suisse die höheren Kapital- und Liquiditätsanforderungen von systemrelevanten Banken erfüllt. Darüber hinaus wird die SNB der weltweit tätigen Bank bei Bedarf Liquidität zur Verfügung stellen.

Solche beruhigenden Geräusche waren nötig, um einen Bank Run zu verhindern. Das Problem dabei:

Wenn die CS all diese Kriterien erfüllt, gibt es laut den verbindlichen Ausgabeprospekten dieser AT-1-Bonds keinen Grund und keine Rechtfertigung, wieso die Bankenaufsicht diese Zwangsanleihen mit einem Federstrich von 16 Milliarden auf null vernichten könnte.

Auf einer der Folien steht zwar als Fussnote 4: „… FINMA determines that cancellation of the instrument and other similar contingent capital instruments is necessary, or that the Group requires public sector capital support, in either case to prevent it from becoming insolvent or otherwise failing (‚Customary Non-Viability Scenarios) …“.

Doch dass die Aufsicht ohne Kriterium, quasi nach eigenem Gusto, die Bonds ausradieren könnte, dürfte damit wohl kaum gemeint gewesen sein.

Wenige Tage nach dem High-noon, am 25. März, wiederholte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in einem Interview:

Die CS hat die regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen immer erfüllt.“

Von ihr stammt auch der fatale Satz: “This is not a bail-out”, das ist keine Notrettung.

Das wären aber die einzigen Voraussetzungen für die Streichung der 16 Milliarden gewesen.

Aber das war nicht die ganze Wahrheit. Am 16. März hatte die CS bekannt gegeben, dass die Bank von der SNB 50 Milliarden Franken Liquiditätshilfe im Rahmen der “Emergency Liquidity Assistance” (ELA) bekommen habe.

In Wirklichkeit hatte sie so nur 39 Milliarden erhalten; für die übrigen 11 konnte sie schon damals nicht genügend Sicherheiten hinterlegen, sie musste dafür einen höher verzinsten Kredit aufnehmen.

Gleichzeitig wollte die CS einen Teil dieses Kredits dafür verwenden, AT-1 Bonds zurückzukaufen. Was ihr die Finma untersagte. Womit das doppelte Problem sichtbar wird:

Erfüllte die CS alle Liquiditäts- und Kapitalbestimmungen, war ein Abschreiber der 16 Milliarden nicht möglich.

Erfüllte sie sie nicht – und wäre das bekannt geworden –, hätte es möglicherweise einen Bank Run gegeben.

Wie auch immer: In beiden Fällen spielten Bundesrat und Finma mit gezinkten Karten.

Dann überstürzten sich die Ereignisse. Als erstes Kaufangebot der UBS ging eine läppische Milliarde Franken um (was 25 Rappen pro CS-Aktie bedeutet hätte), wie «Bilanz»-Chef Dirk Schütz in seinem Buch ausführt.

Gleichzeitig lag ein Angebot der Saudi National Bank, die ihr eigenes Investment retten wollte, von 5 Milliarden auf dem Tisch.

Bei dieser Offerte wären die Besitzer von AT-1 Bonds nicht zur Kasse gebeten worden. Der Bundesrat lehnte ab.

Nun musste am 19. März während der Pressekonferenz das Kunststück aufgeführt werden, den Ramschverkauf an die UBS zum Spottpreis von 3 Milliarden als einzig mögliche Lösung zu präsentieren – und das Sondergeschenk von 16 Milliarden möglichst nicht zu erwähnen.

Das übernahm in erster Linie Finma-Präsidentin Amstad. Sie sagte vieldeutig:

Die heute präsentierte Lösung, die Übernahme der CS durch die UBS … sowie von der Finma angeordneten Wandlung von entsprechenden AT-1 Kapitalinstrumenten in Eigenkapital bringt Stabilität für Kundinnen und Kunden der Bank, für den Finanzplatz und für die Finanzmärkte allgemein.

Wohlgemerkt: Von “Wandlung” konnte keine Rede sein.

Ein Journalist stellte in der anschliessenden Fragerunde fest, dass so doch die Aktionäre und die Halter von Pflichtwandelanleihen “ungeschoren davon” kämen, also in erster Linie die saudischen Investoren.

Er hatte offensichtlich die Aussage von Amstad falsch verstanden. Daraufhin doppelte Amstad mit einer völlig unverständlichen Antwort nach:

Also dazu muss ich festhalten … dass wir den AT-1 ist ein Teil der ‚too big to fail Regulierung‘ … der so vorgesehen ist, dass man die entsprechenden Bonds – die von Investoren, nicht von kleinen Investoren, sondern von [unverstehbar] den und grossen Investoren gehalten werden – dass die eben dann in equity gewandelt werden und dieses Teil der ‚too big to fail Regulierung’ der ist jetzt hier eben auch ausgelöst worden von daher hat man eben auch eine Beteiligung der von Ihnen erwähnten Investoren.

Die Aussage, dass es nur um Bonds von Grossinvestoren gehe, ist nachweislich falsch. Diese AT-1 Bonds wurden in Stückelungen von lediglich 5’000 Franken auch an Kleinanleger verkauft.

Und diese Schuldpapiere wurde eben nicht in Eigenkapital verwandelt, sondern vernichtet.

Bundesrätin Keller-Sutter wurde wohl bewusst, dass die Finma-Präsidentin falsch und unverständlich geantwortet hatte; sie ergänzte nicht minder kryptisch:

… das ist natürlich eine schmerzhafte Lösung für diejenigen, die solche Beteiligung halten, aber es ist eine ordnungspolitisch korrekte Lösung.

Aber schon am Ende der Pressekonferenz zirkulierte das offizielle Statement der Finma online, das eiskalt festhielt:

Die ausserordentliche staatliche Unterstützung löst eine vollständige Abschreibung des Nennwerts aller AT-1-Anleihen der Credit Suisse im Umfang von rund sechzehn Milliarden Franken und damit eine Steigerung des Kernkapitals aus.

Bereits zuvor hatte der Reuters-Korrespondent die entscheidende Frage gestellt:

Wie ist es möglich, dass die CS-Aktionäre etwas bekommen, die Besitzer von Obligationen aber leer ausgehen?“

Darauf antwortet Amstad mit dem eingangs zitierten Gestammel.

Kein Wort über die klaren Bestimmungen in den Ausgabeprospekten für diese AT-1 Zwangswandelanleihen, nach denen dieser Abschreiber nicht möglich wäre.

Kein Wort über die nachträglichen Änderungen in der Notverordnung, mit denen das rückwirkend (!) erlaubt werden sollte.

Kein Wort darüber, dass die Obligationsbesitzer geschädigt werden, um die Aktionäre zu retten.

Kein Wort darüber, wieso die Offerte der Saudis abgelehnt worden war. Kein Wort über die mysteriöse CS-Präsentation, obwohl die Finma immer behauptete, dass sie alle Vorgänge in der CS von ganz nah beobachte.

Kein Wort darüber, dass CS-CEO Körner noch am 14. März unwahre Angaben machte, ohne dass die Finma eingegriffen hätte.

Als sie jedoch zugeben mussten, dass sie Tipp-Ex genutzt hatten, um über 16 Milliarden an AT-1-Anleihen auszulöschen, was auch zum Verlust von Ersparnissen von Tausenden von Kleinsparern führte, weigerten sich Regierung und Bankenaufsicht, dafür Verantwortung zu übernehmen.

So vieles blieb unausgesprochen; Amateure im Chaos. Gott behüte.” So endet Dario Item seine Darstellung dieses Desasters auf antigua.news.

Seine Recherchen liegen – mit freundlicher Erlaubnis – diesem Artikel zugrunde.

Wie blöd ist das denn?

Wie die Schweizer Wirtschaftspresse vor einem einfachen Problem versagte.

Mit einem Federstrich löste die Schweizer Bankenaufsicht Finma 17 Milliarden Franken in Luft auf. Es handelte sich um sogenannte AT1-Bonds. Das ist ein von den Regulatoren erfundenes Gebastel, das den Banken  half, ihre ewig zu dünne Eigenkapitaldecke aufzupolstern.

Es handelt sich kurz gesagt um sogenannte Zwangswandelanleihen. Ein Zwitter zwischen Obligationen und Aktien. Vorteil: Obligationen sind nicht Bestandteil des Eigenkapitals, können sie aber zwangsweise unter bestimmten Voraussetzungen in Aktien umgewandelt werden, werden sie’s.

Nun braucht es für diese Umwandlung einen Anlass. Definiert ist, dass ein Absinken der Eigenkapitalquote einer Bank –  hier der Credit Suisse – unter einen bestimmten Prozentsatz diese Zwangsumwandlung auslösen würde. Das war bei der CS unbestritten nicht der Fall.

Einen Totalschaden erleiden die Anleger, wenn es zu einer staatlichen Rettungsaktion kommt. Und genau das ist hier der grosse Streitpunkt. War der verordnete Zwangsverkauf der CS an die UBS, samt dem Bereitstellen von insgesamt 259 Milliarden Liquidität, ein solcher Eingriff in die CS oder nicht.

Zunächst entging der gesammelten Schweizer Wirtschaftspresse die Brisanz des Entscheids der Finma, 17 Milliarden auf null abzuschreiben. Das wurde zwar auf der Webseite der CS publiziert, aber recherchieren war bekanntlich gestern. Erst als die angelsächsischen Medien, zuvorderst die «Financial Times», darauf aufmerksam machten, dass sich ein Riesengebrüll erhob, wachten die CH-Medien auf.

Um mehr oder minder kompetent, mehr oder minder gewunden zu erklären, dass das schon seine Ordnung habe, auch US-Grossinvestoren halt das Kleingedruckte genauer lesen sollten. Von Staatshaftung oder einem gravierenden Fehler der Finma könne keine Rede sein, hiess es unisono von «Blick» bis NZZ. Und Tamedia, Pardon, das Qualitätsblatt «Tages-Anzeiger», schreibt sowieso nur ab, was andere schreiben.

Es ist völlig klar, dass weder Kleinanleger noch die grossen US-Hedgefonds wie Blackrock insgesamt 17 Milliarden einfach ans Bein streichen und höchstens etwas Unfreundliches über Schweizer Gnome sagen. Natürlich wird geklagt, und zwar in den USA und in der Schweiz. Natürlich haben sich die Grossanleger der Dienste einer der grössten (und besten) Anwaltskanzleien der Welt versichert.

Einige Schweizer Organe halten dennoch weiterhin tapfer die Kriegsflagge oben und behaupten ungebrochen, dass das natürlich Juristenfutter sei, aber eigentlich aussichtslos. Etwas gedämpfter erschallt dieser Schlachtruf, seit ein nicht unwichtiges US-Gremium einen einstimmigen Entscheid gefällt hat.

Es handelt sich um das «Credit Derivatives Determination Committee» (CD). Hinter dem etwas umständlichen Namen verbirgt sich ein Komitee, das die grössten Derivatehändler versammelt und dessen Meinung zwar nicht rechtlich bindend, aber sehr gewichtig ist.

Denn kompliziert wird die Frage einer Haftung auch dadurch, dass es natürlich Ausfallversicherungen auf Investitionen in diese AT1 gab, die sogenannten Credit Default Swaps (CDS). Damit versichern sich Grossinvestoren gegen das Risiko eines Kreditausfalls. Nun wollen aber die Ausgeber dieser Policen nicht zahlen, weil sie sich auf den Standpunkt stellen, dass kein Versicherungsereignis stattgefunden hat.

Das kann man sich so vorstellen: wer sein Haus gegen Blitzschlag versichert hat, aber dann zündet es die Feuerwehr an, der bekommt auch keinen Schadensersatz aus dieser Versicherung, er muss auf die Feuerwehr Regress nehmen.

Nun hat dieses Derivatekomitee einstimmig entschieden, dass es sich beim staatlichen Eingriff in die CS um kein Kreditereignis gehandelt habe. Mit anderen Worten: Es läge kein Ereignis vor, dass diese Abschreibung nach den AGB korrekt ausgelöst habe. Und wenn das nicht der Fall ist, müssen die Kreditausfallversicherer auch nicht zahlen.

Das bedeutet, dass die Investoren als einzige Möglichkeit auf den Schweizer Staat losgehen müssen, wollen sie ihr Geld zurück. Die NZZ zählt «mehr als 230 Klagen» gegen diesen Finma-Entscheid. Vielleicht trauen sich Schweizer Gerichte nicht, eine staatliche Behörde zu verurteilen und damit eine Staatshaftung in Milliardenhöhe auszulösen. Aber US-Gerichte haben diesbezüglich sicherlich keine Skrupel.

Es war, das stand hier bei ZACKBUM von Anfang an in aller Klarheit, ein Geschenk der Finma, des Bundesrats, des Staats an die UBS. Die hat inzwischen so versteckt wie möglich (unter dem putzigen Namen «negativer Goodwill») einen Sondergewinn von 35 Milliarden Franken im Zusammenhang mit dem CS-Aufkauf ausgewiesen.

Das ist der zweite Skandal. Der überforderte Bundesrat ist auf die gerunzelte Stirn des UBS-Bosses Colm Kelleher reingefallen. Der so tat, als sei der Kauf der CS für das Trinkgeld von 3 Milliarden Franken ein Hochrisikogeschäft, das man nur aus staatstragender Verantwortung abschliesse.

Dabei ist klar, dass alleine durch den Unterschied zwischen Kaufpreis und Buchwert ein Milliardengewinn entstand. Plus noch 17 Milliarden Staatsgeschenk obendrauf. Die Dummheit der Regierenden wird höchsten noch durch die Inkompetenz der Wirtschaftsredaktionen übertroffen. Wie immer mit einer Ausnahme: «Inside Paradeplatz».

Von Riesen und Zwergen

Die UBS ist gross, der Rest der Schweiz klein.

Es ist immer wieder erfrischend, die Realität in aller Brutalität vorgeführt zu bekommen. Vor allem, wenn es um reine Machtfragen geht.

Die Schweiz ist zweifellos eine Demokratie, sogar eine direkte, die dem Stimmbürger reichlich Gelegenheit gibt, über ihn betreffende Belange mitzureden. Die Wahlen ins Parlament finden pannenfrei und korrekt statt, die Anzahl der Skandale von Politikern ist – sogar im mitteleuropäischen Vergleich – sehr überschaubar.

Hier braucht auch keine Regierung Millionenausgaben für Visagisten und Fotografen, hier fliesst nicht einmal Geld, wenn Regierende gerne positive Berichterstattung möchten. Das Ausnützen von Eitelkeiten reicht dafür.

Der Bau einer Turnhalle, einer Umfahrungsstrasse, der Steuerfuss, Tempo 30, gendergerechte Sprache, über (fast) alles kann abgestimmt und mitbestimmt werden. Das ist schön.

Manchmal geht es aber um die grossen Dinge, um reine Machtfragen. Wer hat das Sagen, das letzte Wort, wenn es um wirklich bedeutende Entscheidungen geht? Das Stimmvolk, seine Vertretung das Parlament, der Bundesrat, Behörden und Ämter und Institutionen wie die Nationalbank oder die Finanzmarktaufsicht FINMA?

Spätestens seit dem 19. März ist (wieder einmal) klar: wenn es hart auf hart kommt, haben all diese Gremien nichts zu sagen. Sind Statisten in einem Spiel, das von anderen gespielt wird. Es hatte etwas rührend Klägliches, wie ein sachfremder Bundespräsident mit ernster Miene vom Blatt las, was man ihm aufgeschrieben hatte. Es hatte etwas berührend Ärmliches, als eine fachunkundige Finanzministerin vom Blatt las, was sie nicht im Ansatz verstand.

Am Tisch sassen noch ein überforderter Präsident der Nationalbank, der seit der fatalen Einführung der Untergrenze zum Euro eine Schneise der Zerstörung hinterlässt. Und irgend jemand von der FINMA, an die sich sowieso niemand mehr erinnert. Dazu Plisch und Plum von der Credit Suisse, die keinerlei Schuldbewusstsein zeigen wollten dafür, dass sie die traditionelle, grosse den Namen der Schweiz im Titel führende Bank gegen die Wand gefahren hatten.

Und dann sass da noch ein kantiger Ire, der sich das Gequatsche simultanübersetzen liess, obwohl es ihn eigentlich nicht sonderlich interessierte. Denn Colm Kelleher wusste: der Einzige, der hier das Sagen hat, bin ich.

Der VR-Präsident der UBS wusste schon lange, dass die Credit Suisse in ernsthaften Schwierigkeiten steckt. Er wusste schon lange, dass die sinnvollste Abhilfe eine zeitweise Verstaatlichung, die Stützung mit unbegrenzter Liquidität durch die SNB, eine Auswechslung des unfähigen Managements und der anschliessende Börsengang wäre.

Das wäre sinnvoll, zum Vorteil der CS, des Schweizer Staates, des Steuerzahlers, des Finanzplatzes. Aber nicht zum Vorteil der UBS. Und Kelleher geht es einzig um den Vorteil der UBS. Daran ist auch nichts auszusetzen, das ist seine Aufgabe, dafür wird er bezahlt.

Wie es ihm dann allerdings gelang, die Bundeszwerge, die überforderte Regierung, die nichtsnutzige FINMA über den Tisch zu ziehen, das ist schon bedenklich. Wie er mit steinerner Miene am Tisch sass und zuhörte, wie die Marionetten brav ihre Texte aufsagten, es ist bewundernswert, wie er seine Gesichtszüge im Griff hatte und nicht gelegentlich ein breites Lächeln aufsetzte.

250 Milliarden Liquidität, im Notfall sicher noch mehr, 9 Milliarden Risikoübernahme, ein lächerlicher Kaufpreis von 3 Milliarden, keine Arbeitsplatzgarantie, keine Standortgarantie, keine Garnichts, Kelleher hätte sich am Anfang der Verhandlungen sicher nicht träumen, lassen, dass er mit allen seinen unverschämten Forderungen glatt durchkommt.

Und die Vierte Gewalt, die Medien? Von ein, zwei Ausnahmen abgesehen ein begleitendes Trauerspiel. Inkompetentes Gequatsche von überforderten Journalisten, die bei einer Bilanz nicht mal wissen, wo links und rechts ist.

Und als Sahnehäubchen eine Sondersession des Parlaments wie in Nordkorea. Mit dem einzigen Unterschied, dass dort immer einstimmig der Regierung zugestimmt wird. Das Schweizer Parlament wagte es dagegen, wofür es von den Medien streng gerügt wurde, seine Zustimmung zu verweigern. Nur: spielt überhaupt keine Rolle. Ist völlig egal. Das Parlament hätte auch fordern können, dass die CS die UBS übernimmt. Reine Folklore.

Der einzig ernsthafte Vorschlag, das «too big to fail»-Problem dadurch zu lösen, dass es keine solchen übergrossen Dinosaurierbanken mehr gibt, wurde von den grössten Versagern in der Debatte, der SP, versenkt.

Kelleher wird es sich sicher nicht angetan haben, dieses Kasperltheater anzuschauen und sich übersetzen zu lassen. Aber als man ihm auf Englisch eine Kurzzusammenfassung lieferte, hat er sicherlich herzlich gelacht und sich einen doppelten Teeling Single Grain oder vielleicht einen Bushmills eingeschenkt. Verdient hat er’s.

Die grosse Illusion

Keiner kann Banglish.

Der Niedergang der einstmals stolzen Credit Suisse ist ein Trauerspiel. Es ist nicht schicksalhaft, sondern menschengemacht. Jahrelange Unfähigkeit auf der Chefetage, ein Geschäftsmodell, bei dem über 30 Milliarden an Boni rausgefeuert wurden, um einen kumulierten Verlust von 3 Milliarden herzustellen. Brüllender Wahnsinn.

Politik und Politiker haben versagt. Obwohl sich die Katastrophe seit einem halben Jahr abzeichnete, standen die Regierenden als Bobachter auf der Kommandobrücke und sahen zu, wie der Eisberg immer näher kam. Tatenlos. Dann brach wie meist Hektik aus, und fachlich völlig überforderte Bundesräte mussten Dingen zustimmen, von denen sie nichts verstanden, Wer’s nicht glaubt, sollte einmal die sieben Bundeszwerge fragen, was ein CoCo ist.

Zu diesem Versagen gehört auch, das nun mit grosser Geste ein Bonusverzicht dekretiert wird. Die Medien brechen in Lobgesänge aus, bis zu 60 Millionen werden den Pfeifen in der Bonusetage gekürzt. Die bittere Wahrheit ist: dagegen steht der Rechtsweg offen. Die bittere Wahrheit ist: noch im letzten Jahr, als der Tanker CS aus allen Löchern tropfte, wurden 2 Milliarden Boni ausgeschüttet. Also schlappe 3 Prozent davon, wenn überhaupt, werden nicht ausbezahlt. Lächerlich.

Das Politikversagen geht weiter. Nachdem die SP auf dem Absatz kehrt machte und einem sinnvollen Vorschlag zuerst zustimmte, der die Zerschlagung aller «tot big to fail»-Banken fordert – um ihn dann per Rückkommensantrag zu versenken, weil den Genossen einfiel, dass der ja von der SVP ist, wird das Parlament in seiner Sondersession nach der Devise verfahren: schön, haben wir drüber geredet. Passieren wird, wie nach 2008, schlichtweg nichts.

Zu den Versagern gehören auch die Mainstream-Medien. Was da an mangelndem finanztechnischen Sachverstand das Tageslicht erblickte – erschütternd. Wieso genau wurden der UBS 16 Milliarden Franken geschenkt, wie geht das, wieso kann die FINMA mit einem Federstrich diese Bonds ausradieren, warum rollt deswegen eine Klagewelle auf die Schweiz zu, was für Auswirkungen hat das auf die Reputation des Finanzplatzes? Gute Fragen, sagen die Massenmedien – und nehmen den Telefonjoker, weil sie die Antworten nicht kennen.

Wie ist es möglich, dass ein einzelner cleverer Banker den ganzen Bundesrat, die Politik, die Parlamentarier über den Tisch zieht? Wie kann es dem VR-Präsidenten der UBS gelingen, praktisch ungeschoren damit davonzukommen, die CS für ein Butterbrot zu übernehmen? Wie hat es Colm Kelleher geschafft, dazu noch Liquidität in der sagenhafte Höhe von 250 Milliarden nachgeworfen zu bekommen? Und dann werden noch 9 Milliarden Risikogarantie draufgelegt, als wäre die Verhandlungsdevise gewesen: Darf’s auch noch etwas mehr sein?

Was nützt die grossartige «too big to fail»-Gesetzgebung, die mit grossem Trara diskutiert und beschlossen wurde, wenn sie beim ersten Ernstfall nicht mal aus der Schublade gezogen wird, weil völlig untauglich? Wie ist es möglich, dass sich der Bundesrat schon wieder auf wackelige Notstandsartikel in der Bundesverfassung berufen kann, ohne dass ihm dafür auf die Finger geklopft wird? Ist es so, dass Regierung und Politik in der Schweiz vor den Grossbanken Mal auf Mal kapitulieren? Kann es richtig sein, das Umfallen eines zu grossen Bankdinosauriers zu verhindern, indem man ihn in einen noch grösseren implantiert, der damit zum Übersaurier wird?

Hat man auf diese naheliegenden, drängenden Fragen Antworten gelesen in den Mainstream-Medien? Wie viele sogenannte Wirtschaftsredakteure verstehen überhaupt noch Banglish? Können zum Beispiel verstehen, welche Trigger den 16-Milliarden-Abschreiber auslösen könnten – und ob einer davon auch eintrat?

Die UBS ist nun das Übermonster, der real gewordene Hulk des Banking. Die UBS ist nicht – nach Bilanzsumme – die grösste Bank der Welt. Aber die UBS hält einen einsamen Weltrekord. Die allergrösste Bank der Welt hat eine Bilanzsumme, die weniger als ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ihres Heimatlands China ausmacht. Die grösste US-Bank ist nur 16 Prozent des dortigen BIP schwer. Die UBS bringt sagenhafte 200 Prozent des Schweizer BIP auf die Waage.

Das ist nicht bedenklich. Das ist nicht besorgniserregend. Ds ist nicht beunruhigend. Das ist eine helle Katastrophe, ein angekündigtes Desaster, ein möglicher Untergang des Finanzplatzes Schweiz, des Schweizer Wohlstands, des Erfolgsmodells Schweiz. Aber weder Politiker, noch Medien weisen darauf auch nur in Ansätzen hin. Was für ein Totalversagen.

Insiderhandel in der Schweiz

Was ist das, wer macht das, darf man das?

Die Mainstream-Medien haben es immerhin geschafft, mal der Frage nachzugehen, wie viel Big Pharma eigentlich an der Pandemie verdient. Beziehungsweise an der Herstellung und dem Verkauf von Impfmitteln. Das ist ein schön grosses, weltweites Thema, daher kann man da per copy/paste gut arbeiten.

Etwas anstrengender wäre es, der Frage nachzugehen, ob jemand in der Schweiz Insiderhandel im Zusammenhang mit der Pandemie betrieben hat. Dazu müsste man wissen, was Insiderhandel ist, wie und von wem der verfolgt und bestraft wird. Die Definition ist der einfache Teil: das Ausnützen der Kenntnis von vertraulichen und kursrelevanten Tatsachen beim Börsenhandel.

Der Klassiker: ein Geldonkel empfiehlt ein «strong buy» bei einem kleineren Aktientitel. Hat er seine Fangemeinde, dann schlägt die zu. Hat er sich schon vorher eingedeckt und vielleicht sogar gehebelt, ist das ein sure win. Ungefähr so schwierig zu erzielen wie ein Gewinn am Roulettetisch, wenn man vorher weiss, wohin die Kugel fallen wird.

Darf man das in der Schweiz? Seit 1988 im Prinzip nein. Inzwischen ging die Untersuchungskompetenz von den Kantonen an den Bund über. Das bedeutet, dass in erster Linie die Finanzmarktaufischt (Finma) zuständig ist. Die Börsenaufsicht muss ihr, wie Banken beim Verdacht auf Geldwäsche, bei suspekten Transaktionen Meldung machen.

Durch die zunehmende Elektronisierung des Handels sollte die Verfolgung von Insiderhandel eigentlich leichter geworden sein. Die Zahlen sprechen allerdings eine andere Sprache. Pro Jahr werden in der Schweiz rund 300 Verdachtsfälle untersucht. Seit 1988 kam es zu rund – zwei Dutzend Verurteilungen. Das ist lachhaft. Aber immerhin, seitdem Verwaltungsräte für gewisse Vorfälle in Regress genommen werden können oder haftbar gemacht, gab es noch – keine einzige Verurteilung.

Alles sauber oder alles verhüllt?

Nun sind Schweizer Börsenhändler vielleicht sauber und korrekt, niemals käme ein VR auf die Idee, sein Vorwissen finanziell auszunützen. Oder ein Bundesbeamter, der Vorkenntnisse über dramatische Entscheidungen hat, bevor die verkündet werden. Wer damals wusste, wann die Untergrenze für den Euro kommt, dieses Wissen ausnützte, konnte sehr schnell sehr reich werden. Dito bei der Aufhebung. Selbst der damalige Präsident der Schweizerischen Nationalbank stolperte über dieses Thema.

Obwohl die Finma auch hier ganz energisch tut, sind schon mal die gesetzlichen Grundlagen arg verstreut und nur für Insider verständlich. Oder haben Sie schon mal etwas vom «Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Markverhalten im Effekten- und Derivatehandel» (FinfraG) von 2015 gehört? Auch nicht von der entsprechenden Verordnung (FinfraV)? Von einschlägigen Orientierungsschreiben der Finma? Vom Kotierungsreglement der Schweizer Börsen?

Macht ja nix. Ab einer Million so erworbenes Geld geht’s ins Gefängnis; für bis zu 5 Jahre. Und der Gewinn wird eingezogen. Soweit die Theorie. Dazu kommen noch Vorschriften zur sogenannten Ad-hoc-Publizität und der Transparenz von Management-Transaktionen. Es wird also einiges unternommen, um das Ausnützen von Vorwissen oder Kursmanipulationen zu verhindern. Auf dem Papier.

Der Insider Daniel Senn, Ex-KPMG.

Wie meist allein auf weiter Flur nimmt Lukas Hässig die Spur auf, dass die Finma Deals von Covid-Experten untersucht, zum Beispiel beim Handel mit Lonza-Aktien. Im Zusammenhang mit Spekulationen über eine Beteiligung des Bundes an der Impfstoffherstellung fuhren deren Aktien hübsch Achterbahn.

Nachweis der Kausalität ist das grosse Problem

Jeder, der zu Beginn der Covid-19-Hysterie auf fallende Aktienkurse setzte und mit Leerverkäufen gross einstieg, hatte ausgesorgt. Jeder, der vorher weiss, dass eine Pharmabude eine frohe Ankündigung machen wird, kann das Wissen in Gewinn umsetzen. Man muss sich dabei aber recht blöd anstellen, so wie ein ehemaliger KPMG-Kadermann, damit man dabei auch erwischt wird.

Der Insider Hans Ziegler, Ex-Firmensanierer.

Denn der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen Vorwissen und Effektenhandel, das ist der Knackpunkt – und sehr schwer. Hat der Infekteologe X, der Virus-Forscher Y, der Pandemie-Experte Z Insiderwissen ausgenützt und Titel deswegen rechtzeitig gekauft oder verkauft? Oder hatte er einfach den richtigen Riecher? Ziemlich aussichtslos wird der Nachweisversuch, wenn der Insider einen Treuhänder, eine Briefkastenfirma auf Virgin Islands oder Ähnliches dazwischenschaltet.

Dass die Finma auch bei Covid-Transaktionen mit «diversen Akteuren im Austausch» sei, dazu seien «auch diverse Abklärungen in die Wege geleitet», hört sich energisch an. Wird aber genauso im Dickicht verröcheln wie Hunderte von Untersuchungen zuvor.

Obwohl man diesen «Experten» mit ihrer übergrossen Gier nach öffentlicher Aufmerksamkeit ohne weiteres auch Geldgier unterstellen kann. Passt doch irgendwie zusammen.