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Mutige NZZ

Als Longstory handelt das Blatt den Cyberangriff von vor knapp einem Jahr ab.

Das liest man nicht häufig. Ist eine Firma Opfer eines Cyberangriffs geworden, gibt sie normalerweise beruhigende Geräusche von sich und rückt nur so weit mit dem wahren Schaden heraus, wie sie unbedingt muss.

Die NZZ hat einen anderen Weg gewählt und lässt ihren IT-Menschen ein Protokoll des Angriffs krimineller Hacker publizieren. Chapeau. Es ist erstellt, dass offenbar keine politische oder terroristische Absicht dahinterstand.

Hacker haben sich durch einen sogenannten Ransomeware-Angriff Zugang zu den Datenbanken der NZZ verschafft. Da es eine Zusammenarbeit mit CH Media gibt, war auch dieses Medienhaus davon betroffen. Am 24. März hatten die Angreifer zahlreiche IT-Systeme verschlüsselt und damit unbrauchbar gemacht. Dazu gehören die sogenannten «Domain Controller», ohne die praktisch nichts läuft.

Das Vorgehen dieser Hackerbande «Play» ist immer das gleiche. Sie dringen in die IT-Systeme ein, laden vertrauliche Daten herunter und verschlüsseln die Systeme. Für die Entschlüsselung fordern sie Lösegeld, als Druckmittel drohen sie damit, interne Informationen ins Netz zu stellen.

Erste Entscheidung der NZZ: wenn irgend möglich kein Lösegeld bezahlen. Ausser, der Angriff wird zu einer existenziellen Bedrohung. In einer ersten Fehleinschätzung geht die NZZ davon aus, dass die Kriminellen nur rund 5 Gigabyte entwendet hätten, zudem seien diese Daten verschlüsselt.

Nachdem die NZZ nicht reagiert, dringen die Kriminellen am gleichen Tag nochmals in die Systeme ein und verschlüsseln weitere Teile, bis es gelingt, sie auszusperren. Um weitere Attacken zu verhindern, werden die IT-Systeme der NZZ und von CH Media getrennt und der Redaktionsschluss auf 21 Uhr vorverlegt. Gleichzeitig wird fieberbhaft nach dem Einfallstor gesucht.

Drei Wochen vor der Entdeckung hatten die Hacker eine Hintertür eingerichtet. Möglich war das durch eine winzige Sicherheitslücke; das Log-in, das die Gangster verwendeten, war nicht durch eine zweite Authentifizierung geschützt, auf dem entsprechenden Server war zudem die Sicherheitssoftware leicht veraltet.

Die Pause lässt sich so erklären, dass es inzwischen bereits eine Arbeitsteilung zwischen diesen Kriminellen gibt. Ein Händler von Hintertüren verkauft die an andere Gangster weiter.

Nach dem ersten Wüten vergleicht der Verantwortliche für die IT-Infrastruktur deren Zustand mit einem «zerbombten Hochhaus». Noch etwa die Hälfte der Systeme funktioniere, die rote Zone. Der andere Teil muss von Grund auf neu gebaut werden, die grüne Zone. Natürlich werden alle Importe aus der roten Zone sorgfältig kontrolliert.

Zwei Wochen nach dem Angriff findet der Switch auf die grüne Zone statt. Dafür haben die IT-Leute von Gründonnerstag am Abend bis am Nachmittag des Ostermontags Zeit. Ob es klappt? «Wir haben uns tief in die Augen geschaut und gesagt: Lasst es uns wagen!», so schildert es ein Beteiligter.

Es gelingt, der Verantwortliche ändert den Namen des Kanals auf der internen Chat-Plattform von «Cyber Restore Weekend» auf «Cyber Restore Marathon».

Am 12. April erhöhen die Erpresser den Druck, nachdem sie mitbekommen haben, dass die IT-Systeme restauriert sind und laufen. Sie drohen mit der Veröffentlichung interner Daten, Informationen über Projekte und Löhne.

Nun übernimmt die Kantonspolizei Zürich die Verhandlungen. Nicht übers Lösegeld, sondern in der Absicht, den Erpressern auf die Spur zu kommen. Die NZZ muss zur Kenntnis nehmen, dass 800 Gigabyte gestohlen wurden, unverschlüsselt.

Am 3. Mai werden dann unter grossem Medienecho Lohnlisten und andere sensible Daten ins Netz gestellt. Und am 11. Mai werden weitere 500 Gigabyte auf einen Schlag online gestellt. Nun wird das Ganze zu einem internen Problem. Wie informiert man die Mitarbeiter? Welche juristischen Implikationen hat es? Gibt es eine finanzielle Entschädigung (nein).

Damit ist die Attacke für die Kriminellen abgeschlossen, nichts zu holen. Anders für die Betroffenen: «Die privaten Informationen aus ihrem Leben stehen nun öffentlich im Darknet. Jeder kann sie einsehen. Und Cyberkriminelle können diese Informationen verwenden, um zum Beispiel gezielte Phishing-Angriffe durchzuführen. … Die Opfer müssen damit leben.»

 

 

Berset: toujours l’amour?

Wer darf einen Blick auf den Unterleib eines Bundesrats werfen?

Wie sagte Karl Valentin so unsterblich richtig: Wenn’s einer kann, ist’s keine Kunst. Kann’s einer nicht, ist’s auch keine. Wie ist’s damit in den Schweizer Medien bestellt?

Der Gralshüter des moralisch hochstehenden Diskurses donnert im Blatt für die gehobenen Stände: «Keine Geschichte.» Man reibt sich etwas die Augen; das muss wohl ein Doppelgänger von Frank A. Meyer gewesen sein, der im gleichen Boulevard-Blatt SoBli den Lausch- und Fotoangriff auf den Unterleib des damaligen Botschafters in Berlin als gerechtfertigt bezeichnete, weil der ja durch eine angebliche Liebschaft erpressbar sei.

Das endete dann eher peinlich. Der Botschafter war weg, aber die Teutonentruppe bei der «Blick»-Familie auch, dazu gab es einen empfindlichen finanziellen Aderlass, der Verleger höchstpersönlich musste sich auf Seite eins entschuldigen, und Meyer wurde wegen übertriebener Härte kurzfristig auf die Strafbank gesetzt.

Die Bundespolizei zeigte für einmal, was sie kann

Ach ja, das waren noch Zeiten. Nun ist es einem Bundesrat widerfahren, dass er mit Erpressung bedroht wurde. Offenbar ziemlich konkret; die Erpresserin hatte schon extra zwei Konten für die Überweisung von 100’000 Franken eröffnet. Wenn nicht, würde sie mit verfänglichen Fotos und pikantem Geschreibsel des Bundesrat an die Öffentlichkeit gehen.

Das geschah schon im Dezember 2019, und nachdem der Bundesrat sie vergeblich via Anwalt von diesem Plan abbringen wollte, schaltete er die Bundespolizei ein. Die zeigte für einmal, was sie kann, wenn sie will. Die Übeltäterin wurde verhaftet, einem strengen Verhör unterzogen und willigte freiwillig ein, dass die möglicherweise belastenden süssen Erinnerungen von all ihren Datenträgern entfernt werden.

Da sie schon kurz zuvor einen Rückzieher von ihrer Absicht gemacht hatte, durch Erpressung 100’000 Franken einzunehmen, wurde die ganze Angelegenheit mit einem Strafbefehl erledigt. Und wäre überhaupt erledigt gewesen, wenn solche Strafbefehle nicht eine kurze Zeit öffentlich einsehbar sein müssten.

Wer ist wie und wann erpressbar?

Und schon wieder ging die Debatte los, ob der Bundesrat zwar in diesem Fall der Erpressung nicht nachgegeben habe, aber möglicherweise eben doch erpressbar sei. Das wurde natürlich von ihm selbst und von Meyer zurückgewiesen, und dann kann es ja auch nicht so sein.

Seine einzige Waffe?

In wohl jedem anderen Land der Welt wären ab Bekanntgabe der Affäre die Journalisten ausgeschwärmt, um die Hintergründe zu recherchieren, die Erpresserin ausfindig zu machen, mindestens ein Porträt über sie zu schreiben, wenn ihr schon nicht ein Quote zu entlocken wäre.

In der Schweiz wird bei solchen Sachen geeiert. Als der katholisch-christliche Parteipräsident einer die Ehe und christliche Werte hochhaltenden Partei sich bei einem Seitensprung fortpflanzte, machte er mit dem «Blick» ein Päckli; Exklusiv-Story mit reuigem Sünder, dafür keine blöden Nachfragen. So schaffte er es sogar, in die Walliser Regierung gewählt zu werden, der Heuchler. Dagegen hatte Meyer keine Einwände.

Berset hat Glück im Unglück

Nun hatte Bundesrat Alain Berset Glück im Unglück. Nicht etwa das eigentlich zuständige Boulevard-Blatt hatte die Story, die Sonntagszeitungen hatten sie zwar, rechneten aber nicht damit, dass sie die WeWo am Samstag im Internet mit dem Primeur abtrocknen würde. Statt selber eine saftige Aufmacherstory zu liefern, konnten sie nur missmutig nacherzählen.

Anschliessend wurde natürlich nicht nur von Meyer debattiert, ob das nicht wirklich eine Privatangelegenheit des Bundesrats sei, zudem erledigt, also könnten doch nur rechte Hetzer daraus einen Skandal hochzwirbeln wollen. Ausserdem wisse man ja gar nicht, worum es hier genau gegangen sei, worin das Material bestünde, mit dem erpresst werden sollte.

Nun ja. Wenn man sich die Hintergründe etwas genauer anschaut, kommt man doch auf ein paar merkwürdige Zufälle. Bei der gescheiterten Erpresserin handle es sich um eine Künstlerin, die im weiten Feld der Performance unterwegs ist. Obwohl sie ein überschaubares Oeuvre vorgelegt hat, bekam sie bereits den Schweizer Kunstpreis, immerhin mit 25’000 Franken dotiert. Ihre Ausstellungen, Aufenthalte, ihr Wohnsitz zeugen zumindest von einer gewissen Weltläufigkeit und Vernetzung.

Eigentlich könnte jeder den Namen der Künstlerin herausfinden

Inzwischen sind auf «Inside Paradeplatz» und anderswo dermassen viele Details über diese Künstlerin veröffentlicht worden, dass es keiner grossen Anstrengungen bedarf, ihren Namen herauszufinden und ihr ein Mail zu schicken, ob sie nicht mal ihre Sicht der Dinge darlegen wolle.

Sie will leider nicht, und Bersets Anwalt droht jedem mit Pech und Schwefel, der es wagen sollte, ihren Namen zu publizieren. Sie selbst ist zudem in einer Schweizer Kulturstätte im Ausland versorgt, bis Mitte nächsten Jahres. Ist auch ziemlich praktisch; bis dahin dürfte endgültig Gras über die Sache gewachsen sein.

Darf nun ein Bundesrat kein Privatleben haben, und wenn doch, ist das dann nicht seine Privatsache und geht niemanden etwas an? Ausser den Direktbeteiligten, darunter auch seine Frau und Kinder?

Bei politischen Exponenten ist die Privatsphäre anders gestaltet

Das mag so sein. Aber wenn der kleine Angestellte Müller, verheiratet, mit der Serviertochter des «Ochsen» ein Verhältnis hat, ist das keine Geschichte, selbst wenn sie ihn nach einem Streit über einen Schwangerschaftstest erpressen will. Nun ist das bei einem Bundesrat etwas anderes. So wie bei einem Botschafter oder Parteichef. Zumindest sollten alle Fakten auf den Tisch kommen.

Interessant ist dabei auch, dass sogar von Politikerinnen bestritten wird, dass es sich bei dieser Frau um ein Opfer handeln könnte. Trotz #metoo und der klassischen Ausgangslage, mächtiger Mann, ohnmächtige Geliebte – keinen scheint ihre Geschichte, ihre Sicht der Dinge zu interessieren. Eine Schweizer Besonderheit oder eine Schweizer Absonderlichkeit?

 

Berset, versemmelt

Roger Köppels Kommentar wurde heute in der NZZ als Inserat geschaltet. Wenn die Mücke platzt, statt zum Elefanten zu werden.

Man muss der «Weltwoche» lassen: Mit ihrer «Eilmeldung» vom vergangenen Samstag sorgte sie für Furore. «Berset: Erpressung und Vertuschung», das löste Gehampel, Gefuchtel und Gefluche aus.

Letzteres bei der Sonntagspresse, die wohl auch Kenntnis vom einsehbaren Strafbefehl gegen die Erpresserin hatte, aber nicht damit rechnete, dass die am Donnerstag erschienene «Weltwoche» einfach ihren Internetauftritt ausnützt, um den Kollegen eine lange Nase zu drehen.

Zuerst wurden die Kampfhandlungen gegen die WeWo eingestellt

Während aber am Tag des Herrn grummelig einfach nacherzählt wurde, ging’s ab Montag richtig los. Immerhin über 250 Treffer erzielt die SMD-Suche nach «Berset – Erpressung». Da die WeWo nicht gerade beliebt ist bei den Kollegen der sogenannten Qualitätsmedien, wurden zwei Schienen gefahren. Auf der einen wurde eher kurzfristig auf die WeWo eingeprügelt, nach der Devise: Das ist Privatsache, darüber schreibt man nicht, pfui.

Nach einem eigenen Berg von Geschreibsel sah man dann allerdings ein, dass das vielleicht etwas heuchlerisch rüberkommen könne und stellte diese Kampfhandlungen ein. Um sich an der Exegese eines vielfach geschwärzten Strafbefehls zu versuchen. Beruhigendes Resultat: vielleicht hätte Berset schneller die Polizei einschalten sollen, aber sonst: alles in Ordnung, alles sauber, alles kein Problem.

Und im Umkehrschluss: Hätte die WeWo nicht aus durchsichtigen Gründen gegen einen erfolgreichen SP-Genossen Stunk gemacht, hätten wir uns auch diese Woche ausschliesslich auf Corona und Trump konzentrieren können. Aber schön, haben wir drüber geredet.

Die WeWo will aus einem Artikel eine Kampagne machen

Das wiederum will die «Weltwoche» nicht so stehenlassen, also legt sie nach. Gleich mit einem Doppelschlag. Autor Christoph Mörgeli, im Enthüllungsrausch, schreibt trotzig: «Bundesrat Alain Berset (SP) ist erpressbar.» Und sein Chef hat’s letzthin mit filmischen Vergleichen. Nachdem er Donald Trump zum John Wayne der Politik verklärt hat, fällt ihm bei Berset gleich «Pulp Fiction» von Quentin Tarantino ein, dem grössten Kopisten Hollywoods.

In dieser Gaga-Story über zwei philosophierende und unendlich quatschende Killer gibt es eine Szene, in der sie – aus Versehen – ihren Passagier im Auto erschiessen. Das ist für einen Killer natürlich kein grösseres Problem. Aber die verdammte Sauerei im Wagen; Blut, Körperflüssigkeiten, Hirnmasse, schrecklich, das muss weg.

Für solche Fälle hat die Unterwelt natürlich einen Spezialisten. Harvey Keitel hat einen grandiosen Kurzauftritt als «the cleaner». Er räumt professionell Schweinereien aller Art auf. Entsorgt Überflüssiges, stellt Sauberkeit und Ordnung wieder her. Damit alles wieder so aussieht, als sei nichts geschehen.

Was hat «Pulp Fiction» mit Berset zu tun?

Eine der wenigen wirklich gelungenen Szenen im Film, vielleicht abgesehen von der ikonischen Tanzeinlage. Aber was hat das mit Berset und der Erpressung zu tun? Nun, da versucht sich Roger Köppel in einem erkenntnistheoretisch spannenden Looping. Er braucht viele Zeilen dafür, aber die Kernaussage ist: Wo nichts war, muss nichts aufgeräumt werden. Wenn aufgeräumt werden musste, damit Bundesrat Berset in seiner Berufsausübung nicht beeinträchtigt werde, war er beeinträchtigt. Und damit erpressbar.

In der leicht überhöhten Originalformulierung:

«In diesem Fall aber bliebe die wesentliche Frage offen, warum Berset die alles zermalmende Wucht der bundesrätlichen Strafjustiz gegen dieses angebliche Nichts einer Erpressung überhaupt entfesselte, denn wo nichts ist, kann nichts herauskommen und muss auch nichts gelöscht oder geheimgehalten werden.»

Quod erat demonstrandum, würde Köppel sagen, hätte er Latein gehabt.

Chef oben, Mörgeli unten

Während sich der Chef um geistige Flughöhe bemüht, ist Mörgeli unterwegs, um im Nahkampf aus seiner Enthüllung eine Kampagne zu machen. Ein Schuss ist gut, aber danach muss man nachladen. Denn schliesslich habe seine Enthüllung «einen Flächenbrand» ausgelöst, schlimmer noch, «das Abwehrdispositiv wackelt».

Also ruft Oberstleutnant Mörgeli «Attacke» und galoppiert los, als gäbe es noch die Schweizer Reiterarmee. Als geschickter Stratege weiss er, dass man nicht auf breiter Front angreifen sollte. Sondern versuchen, durch eine Bresche zu gelangen.

Die heisst «Erpressbarkeit». Da fährt Mörgeli alles auf, was er zusammenkratzen kann. Natürlich die Meinung eines Strafrechtsprofessors: «Das geht für mich nicht auf.» Die Hinter- und Abgründe eines Strafbefehls. Gar das Fehlen oder das Vorhandensein eines s am Ende des Wortes «Foto». Denn manchmal war’s nur eins, manchmal waren es mehrere. Hochverdächtig.

Verdächtig, wackelige Wagenburg, hilflos

Dagegen verberge sich Berset in einer «eiligst zusammengekarrten Wagenburg». Während die Kontrollinstanzen, vom Parlament angefangen – was Wunder – «einen hilflosen bis ausweichenden Eindruck» machten. Als Ausdruck dieser Haltung wird Ständerat Andrea Caroni (FDP) in den Senkel gestellt; der behaupte, Berset habe «sofort» Strafanzeige gestellt.  Pfeife, Unsinn, setzen, donnert da der Besitzer des Diploms fürs Höhere Lehramt, das sei «nachweislich falsch».

In diesem ganzen Sumpf könnten noch Sumpfblasen in Form von «weiteren undichten Stellen» (wieso weiteren?) in Form von «Fakten, aber auch Gerüchten» nach oben steigen. Aber das einzige Phänomen, das wir zurzeit beobachten können: Zwei erwachsene Männer versuchen, eine Eintagsfliege möglichst lang am Leben zu erhalten und zum Elefanten aufzupumpen. Beim Platzen gibt das keine Sauerei, die einen Cleaner bräuchte. Aber den guten Ratschlag: Man muss wissen, wann es mal gut ist.

Nehmt Euch doch ein Beispiel am «Blick». Als erfahrenes Boulevard-Medium hat der «Blick» schnell gemerkt: Berset, Erpressung, Frau, super Story. Aber genauso schnell wurde es ihm klar: das war’s; ausser, wir treiben die Erpresserin auf, ist die Story auserzählt.

Ach, nun auch Knellwolf

Nix Neues von Berset? Mach eine Analyse in den Qualitätsmedien von Tamedia draus.

Thomas Knellwolf kroch schon in die Hirnwindungen von Jörg Kachelmann. Er verfolgte hautnah den Vergewaltigungsprozess gegen den Unwettermacher und liess seine gesammelten Erkenntnisse im Buch «Die Akte Kachelmann» in die Öffentlichkeit regnen.

Also ist er sozusagen prädestiniert, etwas zum Fall Berset zu schreiben. Er beginnt gleich mit einem Hammer-Titel: «Das Bett ist privat – anderes nicht». Also das Klo, der Frühstückstisch, der Hut, die Augenbrauen?

Das Grundproblem von Knellwolf ist hier: Das Thema ist heikel, man will ja nicht vom Boulevard sein. Dazu kommt erschwerend: Es gibt nichts Neues zu vermelden. Null, nix, nada. Das wäre in früheren Zeiten ein klares Indiz gewesen: wenn’s nichts Neues gibt, dann gibt’s auch keinen neuen Artikel.

Jede Nicht-Recherche wird zu einem Artikel aufgepumpt

Das ist heute anders. Jede Nicht-Recherche, jedes Versagen, jedes zwecklose Telefonat muss zu etwas verwurstet werden. Im Notfall in Form eines Kommentars. Oder, die gehobene Version, einer «Analyse». Das war früher mal eine höhere Kunst, also die Durchdringung eines Themas, das Zerlegen, die Bestimmung von Wechselwirkungen.

Heutzutage ist eine «Analyse» schlichtweg: nix Neues, aber wir müssen doch zum Fall etwas sagen. Da muss allerdings zunächst geklärt werden, ob im Qualitätsjournalismus diese Story eigentlich relevant ist – oder privat. Tamedia hat die Frage mit ihrer Berichterstattung längst beantwortet. Also windet sich Knellwolf: «Eindeutig nein. Und eindeutig ja.» Nach diesem analytischen Widerspruch kann er fortfahren.

Zunächst allerdings mit völligen Belanglosigkeiten. Der Strafbefehl, wer hätte das gedacht, lag einsehbar auf. Dass er teilweise geschwärzt ist, sei korrekt. Also «aus heutiger Sicht», relativiert Knellwolf vorsichtshalber.

Längst beantwortete Fragen, frisch serviert

War Berset erpressbar, schiebt er eine weitere längst beantwortete Frage auf die Rampe. Und beantwortet sie mit einem Nein. Es seien keine «peinlichen Aufnahmen irgendwelcher Art» vorhanden, sage überraschungsfrei Bersets Anwalt, es habe auch keinen Machtmissbrauch – also beispielsweise die Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses – gegeben.

Damit wären wir eigentlich schon fast am Ende dieser Analyse «wie schinde ich aus einem Nichts ein paar nichtssagende Zeilen». Aber es fällt Knellwolf noch rechtzeitig ein, dass er schon noch etwas Kritisches nachlegen sollte.

Es fehlt noch das Kritische

Also eigentlich alles in Ordnung, eigentlich Fall erledigt. Aber: «Fraglich ist trotzdem, ob sich Alain Berset während des Erpressungsversuchs korrekt verhielt.» Potztausend, was hat der Bundesrat denn angestellt? Er habe seinen Anwalt zuerst deeskalierend auf die Frau «einwirken» lassen. Erst, als das nichts fruchtete, habe Berset Strafanzeige eingereicht.

Na und? Ha, beckmessert Knellwolf, da habe der Bundesrat die Sache besser «von Anfang an den Profis von Polizei und Staatsanwaltschaft» überlassen sollen. Warum? Darum. Aber damit ist das Sündenregister noch nicht geschlossen. Zuerst noch nachtreten: «Bersets Zuwarten ist riskant, ja fahrlässig.» War, wenn schon. Aber noch schlimmer: «Richtig wäre es gewesen, nicht nur die Strafverfolger einzuschalten, sondern auch den Gesamtbundesrat zu informieren.»

Sein Sprecher habe das damit begründet, dass es eine «private Angelegenheit» sei. «Das ist ein Irrtum», donnert Knellwolf. Der sich hier mehrfach irrende Knellwolf. Denn offensichtlich hat der Bundesrat sehr schnell die Strafverfolger eingeschaltet. Ohne die gäbe es keinen Strafbefehl.

Irrtum, sagt der irrende Knellwolf

Noch schöner ist der Begriff «Gesamtbundesrat». Zunächst vermutete Tamedia – wie andere Medien auch –, Berset habe den Bundesrat überhaupt nicht informiert. Was natürlich heikel, falsch, fragwürdig, merkwürdig sei. Aber lediglich auf der scharfen Analyse beruhte, dass Berset nicht gesagt habe, er habe den Bundesrat informiert.

Als dann richtiggestellt wurde, dass Berset selbstverständlich den damaligen Bundespräsidenten Maurer und die Justizministerin Keller-Suter informiert habe, zog man sich verschnupft auf den Vorwurf zurück: aber den Gesamtbundesrat nicht.

So kann man fröhlich vom Leder ziehen, wenn man weder als Medium noch als Journalist einen Ruf zu verlieren hat. Das ist allerdings nicht mal aus einer Mücke einen Elefanten machen. Das ist aus nichts ein Nichts machen.

Aber Knellwolf ist nicht alleine

Nur das Boulevard-Medium «Blick» weiss, was man macht, wenn es nichts Neues gibt: nichts. Ansonsten werden aus Verzweiflung erbärmliche juristische Wissenslücken spazieren geführt. Denn wenn es schon nichts Neues gibt, dann darf man doch Bekanntes kritisieren. Durfte die Bundesanwaltschaft überhaupt tätig werden, da es doch ein «privates» Problem war? Ja, sie durfte im Fall eines Bundesrats. Dürfen Teile eines öffentlichen Strafbefehls geschwärzt werden? Ist das nicht eine Sonderbehandlung? Nein, das kann und darf bei jedem geschehen. Ist es nicht verdächtig, dass die verfänglichen Dokumente und Fotos gelöscht wurden? Nein, es geschah offensichtlich mit Einwilligung der Erpresserin.

Die tollste Frage: War Berset, obwohl er sich nicht erpressen liess, erpressbar? Auch hier gilt: keine Ahnung von nichts, aber eine Meinung zu allem.

Tanzen, tänzeln, schwänzel, schwänzeln

Unsere Bundesräte haben einen Unterleib? Ach wo.

Die dürftig belegte Vermutung, dass der damalige Bundesrat Kaspar Villiger angeblich im Berner Rotlichtmilieu verkehrt habe, kostete nicht nur diverse Köpfe von Journalisten, sondern auch letztlich einem hoffnungsfrohen News-Magazin das Leben.

Andere Zeiten, andere Sitten. Ein angebliches Rencontre von zwei testosteron-gesteuerten Chefbankern, bei dem der eine die Frau des anderen beleidigt haben soll und dieser daraufhin angeboten habe, das doch draussen unter Männern zu regeln: Das kommt heutzutage mit Namensnennung überall. Obwohl es keine Zeugen gibt, die namentlich hinstehen wollen.

Ab und an saftige Storys auch in der Schweiz

Wie geht’s denn so im Privatleben der ehemaligen Bundesrätin Ruth Metzler zu? Da wuschen alle Beteiligten einer gescheiterten Ehe kräftig schmutzige Wäsche in der Öffentlichkeit. Sie war die betrogene Ehefrau, er hatte ein Verhältnis, ausgerechnet mit seiner Geschäftspartnerin, mit der er eine Unterwäsche-Linie aufgebaut hatte; Slogan: «Männer wollen nur das Eine», weidete sich 2010 die «Schweizer Illustrierte» an der saftigen Story.

Die auch, laut SI und anderen, eine Reise ins Baderessort Sharm-El-Sheikh in Ägypten umfasst haben soll. Da schien es der Gatte etwas übertrieben zu haben, denn er soll mit Frau und Geliebter dorthin gereist sein. Wobei die alt Bundesrätin davon nichts gewusst habe, jedoch vom gesprächigen Hotelpersonal ins Bild gesetzt worden sei.

Nach ein paar Skandälchen kommt mal wieder ein grösserer

Das waren noch Zeiten. Aber in den letzten zehn Jahren scheint es doch so gewesen zu sein, dass die Staatsmänner und -frauen im Bundesrat trotz hoher Arbeitsbelastung und gelegentlichen Versuchungen vorbildlich auch im Privatleben blieben. Nun ja, also Bundesrätin Sommaruga soll ja nicht nur bei ihrem Schriftstellergatten ausgezogen sein. Und alt Bundesrätin Leuthard (Duschen mit Doris) galt nicht als Kind von Traurigkeit. Heisst es.

Aber niemand liess sich wie Dumpfbacke Christophe Darbellay bei einem Seitensprung mit Fruchtfolge erwischen. Gerade entwickelt sich hingegen ein saftiger neuer Skandal. In der üblichen Kadenz. Am Samstag zeigte die «Weltwoche» der Sonntagspresse eine lange Nase. Da in der Printausgabe nichts stand, hoffte man bei den Sonntagsblättern, dass man die Berset-Story exklusiv habe. Der Traum platzte vor Erscheinen.

Christoph Mörgeli zeigte, dass er nicht nur weiterhin gut vernetzt ist, sondern auch so seine Quellen hat. Also legte er die Latte hoch. «Berset: Erpressung und Vertuschung. Bundesrat Alain Berset wurde mit offenbar verfänglichen Fotos und Mails um 100 000 Franken erpresst. Die Bundesanwaltschaft vernichtete alles belastende Material, weil sonst Berset sein Amt nicht mehr richtig ausüben könne.»

Eigentlich stand in der WeWo schon alles

Mehr war dazu im ersten Anlauf nicht zu sagen. Also klapperte die Sonntagspresse deutlich gefrustet hinterher, und förderte keine welterschütternden Zusatzerkenntnisse zu Tage. Aber andererseits: echt, ein Bundesrat? Frau? Verfängliche Dokumente und Fotos? Erpressung gar?

Am Montag ging’s dann aber richtig los. Schon bis am Nachmittag fast 100 Treffer für «Berset – Erpressung» in der SMD. Schon die Sonntagspresse hatte vorgebahnt, dass man wohl leider nicht auf die WeWo einprügeln könnte, deren Primeur war korrekt.

Aber was nun? Nochmal nachklappern, das wäre dann etwas wenig. Allerdings sind cirka 80 der fast 100 Treffer dem Umstand zu verdanken, dass Tamedia und CH Media natürlich in allen Kopfblättern das Gleiche abfüllten. Da gibt es im Elendsjournalismus von heute eigentlich nur zwei Möglichkeiten.

Wenn nichts Neues zu vermelden ist, gibt’s nur zwei Möglichkeiten

Zunächst der Kommentar. Natürlich kann sich kein einziges Kopfblatt von CH Media dagegen wehren, wenn die Autorin des Kommentars Anna Wanner heisst. Obwohl er zwar staatstragend («Alain Berset hat richtig gehandelt»), aber inhaltlich, nun ja, leicht wirr, ziemlich falsch und in den Schlussfolgerungen echt schräg ist.

Die zweite Möglichkeit ist, sich in einen Aspekt zu verbeissen. Der wurde zwar schon am Samstag von der WeWo mit dem bösen Wort «Vertuschung» aufgegriffen, aber was soll man sonst denn machen, um die Spalten zu füllen. Also geht es um die Frage, wieso die Bundesanwaltschaft eingriff, wenn Berset das ausdrücklich nicht als amtliches (zuständig), sondern privates (nicht zuständig) Problem bezeichnet?

Auch die Mitteilung, dass die Angelegenheit durch Strafbefehl und Löschung der möglicherweise peinlichen Dokumente und Fotos erledigt sei, erweckt den Argwohn der Journis. Auch, dass Berset angeblich den übrigen Bundesrat nicht über sein kitzliges privates Problem orientiert habe.

Einen Kommentar seiner Gattin konnte allerdings bislang noch kein Medium aus ihr herauslocken. Wohl, weil Berset es ihr schon vor diesen Veröffentlichungen gestanden hat. Und da sind Politikergattinnen, siehe Hillary Clinton, hart im Nehmen.

Wieso dauert die Enttarnung der Erpresserin so lange?

Nur sehr kurzes Leben hatten diverse Knallfrösche, die gegen die WeWo gezündet wurden. Was soll denn das, Privatangelegenheit, widerlich, politische Rache, macht man nicht.

Aber, liebe Kollegen und Kolleginnen von der leichten Krawallerie, selbst die Mutter des unehelichen Kindes von Darbellay wurde recht schnell enttarnt. Wieso dauert es dann bei der Erpresserin so lange? Nur ein «jetzt rede ich» kann diese Story noch etwas am Leben erhalten.

War bei Geri Müller doch auch so. Dem gelang es, allerdings nicht ohne Kollateralschäden, seine Affäre zu überstehen. Und auch im Hause Müller hörte man nichts von einer Trennung oder Scheidung. Obwohl, Fotos des Gemächts aus den Amtsräumen versenden, ts, ts.