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Rechtsverluderung

Amateure am Gerät, auch in den Medien.

Die hochwohllöbliche NZZ trötet: «Das Obergericht bestätigt, dass keine Verjährung eintritt.» Das wüsste das Obergericht aber. Denn es hat den Fall wieder bei der Staatsanwaltschaft rechtshängig gemacht. Und während deren Walten laufen selbstverständlich die Verjährungsfristen. Einleitend schreibt André Müller wichtigtuerisch, dass das Obergericht diese vernichtende Klatsche «auf Anfrage bestätigt». Also hat er angefragt, weil er offenbar weder die Medienmitteilung noch das Urteilsdispositiv einsehen konnte, obwohl das öffentlich erhältlich ist. Zählen kann er nebenbei auch nicht, die Begründung umfasse 40 Seiten, behauptet er, es sind aber 38.

Immerhin 173 Treffer erzielt man in der Datenbank SMD, wenn man am aktuellen Tag mit dem Stichwort Vincenz sucht. Natürlich sind viele Mehrfachtreffer dabei, da die Schweizer Medienlandschaft der Tageszeitungen im Wesentlichen von zwei Kopfblattsalaten bespielt wird. Aber immerhin, der Fall ist wieder präsent.

Mit solchen Schludrigkeiten und Merkwürdigkeiten ist er nicht alleine. Die geohrfeigte Staatsanwaltschaft kann’s nicht lassen und will beim Bundesgericht Beschwerde gegen diesen Entscheid einlegen. Die entspricht allerdings überhaupt nicht dem Bild, das NZZ-Müller von ihr malt:

«Bei der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich arbeiten schliesslich keine Anfänger. Es handelt sich, was den Kampf gegen Wirtschaftskriminalität anbelangt, um die wohl kompetenteste und am besten ausgerüstete Strafverfolgungsbehörde der Schweiz

Vielleicht sollte man seinem Kurzeitgedächtnis auf die Sprünge helfen und ihn daran erinnern, dass diese unglaublich kompetente Strafverfolgungsbehörde schon den Prozess gegen die Verantwortlichen für das Swissair-Debakel in den Sand setzte. Er endete mit Freisprüchen für alle auf ganzer Linie.

Völlig absurd ist dann Müllers Schlussfolgerung: «Zweitens zeigen Verfahren wie der Vincenz-Prozess der Schweizer Öffentlichkeit, dass der Staat den Kampf gegen Wirtschaftskriminelle ernst nimmt.» Ach ja? Indem er sich komplett lächerlich macht, vertreten durch eine unfähige, stümperhafte, überforderte Staatsanwaltschaft?

Auch der «Ressortleiter Wirtschaft» Ulrich Rotzinger vom «Blick» glänzt durch juristische Kernkompetenzen: «Die angelasteten Vergehen verjähren durch die Verzögerung auch nicht.» Er watscht dann noch das Bezirksgericht ab: «Es hätte die Anklageschrift im Plauderton zurückweisen müssen, anstatt das Urteil nonchalant und in aller Schnelle zu fällen.» 9 Monate für die schriftliche Urteilsbegründung auf 1200 Seiten sei nonchalant in aller Schnelle? Was ist dann für diesen Mann langsam?

«20 Minuten» versichert sich der Fachkenntnis eines Anwalts, der gerne die Gelegenheit benutzt, seinen Namen in den Medien zu sehen, indem er das wiederholt, was im Beschluss des Obergerichts steht – und was man auch einfach dort hätte abschreiben können.

Auch Tamedia schreibt (ab), dass es sich bei dem Beschluss des Obergerichts um 40 Seiten handle. Hier darf der Anwalt für solche Fälle zu Wort kommen, natürlich der «Professor für Strafrecht und Zivilprozessrecht» Daniel Jositsch. Der glänzt mit Erkenntnissen wie: «Dass eine Anklageschrift zurückgewiesen wird, kommt immer wieder vor, gerade bei solch komplexen Fällen wie diesem». Beruhigt aber: «Mit Ausnahme einer zeitlichen Verzögerung habe der heutige Entscheid des Obergerichts aber keine inhaltlichen Auswirkungen auf das Verfahren.»

Vielleicht zum Mitschreiben für den Professor: Wenn ein Urteil aufgehoben wird und der Fall wieder bei der Staatsanwaltschaft rechtshängig gemacht wird, unterbricht das die Verjährung keinesfalls, da somit kein Urteil vorliegt.

Interessant dann auch diese Formulierung bei Tamedia, die Rechtsexperten Jorges Brouzos und Beatrice Bösiger behaupten: «Laut dem Obergericht können sie jedoch nicht auf eine Verjährung der ihnen vorgeworfenen Taten hoffen. Es stützt sich auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtes, wonach auch nach der Aufhebung eines Urteils in der ersten Instanz die Verjährung unterbrochen bleibe.»

Das Obergericht deutet so etwas in seinem Beschluss tatsächlich an. Ob aber das Bundesgericht sich darüber hinwegsetzen will, dass die Aufhebung eines Urteils bedeutet, dass es schlichtweg nicht mehr vorhanden ist? Und wenn die Staatsanwaltschaft neuerlich eine Anklageschrift basteln muss, dabei die Verjährung nicht weiter laufe, wie das zwingend vorgeschrieben ist?

Überboten wird all da nur noch durch die Staatsanwaltschaft selbst. Nach diesem Tritt in die Weichteile sollte sie sich eigentlich in ihre Amtsstuben zurückziehen, Büroschlaf halten und hoffen, dass möglichst schnell Gras über die Sache wächst. Denn was ihr widerfuhr, ist die Höchststrafe, ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten. und kommt keineswegs alle Naselang vor, wie der Rechtsprofessor behauptet.

Stattdessen kündigt sie nassforsch an, sich beim Bundesgericht zu beschweren. Dabei haben die Oberrichter fast eine Seite in ihrem Beschluss darauf verwendet, der Staatsanwaltschaft haarklein zu erklären, wieso Folgendes gilt: «Der vorliegende Beschluss ist damit aus Sicht des Obergerichts nicht anfechtbar». Die Begründung dafür leuchtet auch einem Laien ein. Dem Staatsanwalt hingegen nicht.

War die als untauglich zurückgewiesene Anklageschrift schon peinlich genug, ist dieses Nachmopsen eigentlich ein Entlassungsgrund.

CH Media stellt immerhin die naheliegende Frage an einen Rechtsanwalt, wie lange es denn nun bis zu einem rechtsgültigen Urteil ab heute dauern werde:

«Vom Zeitpunkt des Einreichens der Anklageschrift an das Bezirksgericht bis heute sind rund dreieinhalb Jahre vergangen. Es muss mit mindestens weiteren vier Jahren gerechnet werden, bis das Obergericht wieder zum Zug kommt. Bis dann eine Verhandlung vor Obergericht durchgeführt ist und ein Urteil schriftlich vorliegt, wird es mindestens zwei Jahre dauern. Dann geht es ans Bundesgericht und dort ist ebenfalls mit mindestens zwei Jahren zu rechnen. Wenn das Bundesgericht einen Entscheid fällt, der das Verfahren abschliesst, rechnen wir also mit rund 8 Jahren. Wenn das Bundesgericht (oder allenfalls sogar bereits das Obergericht) das Verfahren zurückweist, noch einige Jahre länger

Oder auf Deutsch: solange gilt die Unschuldsvermutung. Oder deutsch und deutlich: es ist ein Hohn, eine Verluderung der Rechtsprechung, verursacht durch einen inkompetenten Staatsanwalt, der sich nach bitteren Niederlagen in seinen letzten Fall so verbissen hat, dass er ihn peinlich vergeigte.

Wumms: Daniel Jositsch

Der SP-Mann wäre ein guter Bundesrat. Aber …

Er ist intelligent. Er ist Rechtsprofessor. Er ist Ständerat. er hat eine lange Politkarriere hinter sich. Er ist mehrheitsfähig. Er will unbedingt Bundesrat werden. Er ist 58 Jahre alt, das beste Alter für den Einstieg in diesen Job.

All das spricht für ihn. Allerdings hat er einen gravierenden Nachteil, ein Manko, einen Makel. Den könnte er zwar heutzutage mit einem einfachen Gang auf das Zivilstandsamt ändern. Aber auch das würde ihm nicht wirklich helfen. Denn er ist mit diesem Makel geboren, er begleitet ihn durchs ganze Leben bis ins Grab.

Er ist ein Mann.

So pervers sind die Zeiten geworden, dass das in der Partei, die für gleiche Rechte für alle kämpft, ein fast unüberwindbares Hindernis geworden ist. Markus Somm prognostiziert, dass Daniel Jositsch keine Chance habe. Das könnte man als Lichtblick nehmen, denn wann hat Somm schon mal recht.

Aber im Ernst. Als sich Jositsch als Nachfolger für Simonetta Sommaruga präsentierte, wurde er ausgebuht. Denn die SP hatte sich diskriminierend entschlossen, nur ein Frauenticket zuzulassen; eine Bundesrätin brauche nicht den besten Kandidaten als Nachfolger, sondern einen mit dem richtigen Geschlecht.

Dann fiel noch die Favoritin auf die Schnauze, aber das war nur ein Treppenwitz. Viel schlimmer für die kämpferische Frauenbrigade in der SP war, dass sich Jositsch trotz falschem Geschlecht zur Wahl stellte. Noch schlimmer war, dass er sogar zweistellig Stimmen erhielt.

Nun geht es allerdings um die Nachfolge für einen männlichen Bundesrat. Da könnte man der Logik halber meinen, dass nur männliche Kandidaten zugelassen sein müssten. Aber Frauen und Logik …

Neben Jositsch will zum Beispiel Tamara Funiciello sich ernsthaft eine Kandidatur überlegen. Sie ist zwar unwählbar, aber eine Frau. Und überhaupt, für die Nachfolge von Alain Berset (wie er deutlich unter Beweis stellte: ein ganzer Mann) dürfen sich selbstverständlich Männer und Frauen bewerben, stellte die Co-Fraktionschefin Samira Marti klar.

Vielleicht wird gnadenhalber ein Doppelticket aufgestellt, auf dem dann auch ein Quotenmann figuriert. Der selbstverständlich alles dafür tun müsste, nicht gewählt zu werden.

Das bedeutet, dass Jositsch hier wieder schlechte Karten hat, denn er will weder als Alibi-Mann antreten, noch höflich einer unqualifizierten Frau den Vortritt lassen.

Schon haben sich die ersten Heckenschützinnen in Stellung gebracht und rümpfen öffentlich die Nase über diese neuerliche Frechheit von Jositsch. Wie kann er nur. Er wäre zwar der ideale Kandidat. Aber er hat schon mal gegen Frauen kandidiert. Pfui. Und er ist weiterhin ein Mann. Doppelpfui.

Meint jemand, ausserhalb von kampffeministischen Kreisen in der SP, dass das irgendwer versteht?

Ach, und wieso darf Jositsch das nicht tun, was Cédric Wermuth schon tat, eine Frau verdrängen? Gibt es dafür rationale Gründe? Oder liegt es daran, dass Wermuth ein paar Haare mehr hat? Wäre das die Logik, wäre Jositsch doch der ideale Kandidat für die kahle Knutschkugel Berset. Denn wieso soll man nicht Haupthaar als Kriterium nehmen? Ist doch auch nicht blöder als Geschlecht.

Vielleicht sollte sich die SP auf einen Schweizer Kompromiss verständigen. Weder Funiciello noch Jositsch. Dafür Fabian Molina. Damit wäre dann die Lachnummer komplett.

Jekami

Wer wird Nachfolger von Bundesrat Alain Berset?

Weder schwarze Augenbrauen, noch eine Glatze sind notwendige Voraussetzungen. Politische Erfahrung, Wählbarkeit, breite Akzeptanz als Vertreter in einer Kollegialbehörde offenbar auch nicht.

Also gibt es Mitspieler in diesem Jekami in der SP, die einen schon an diesem und jenem zweifeln lassen. Natürlich, ein wenig mediale Aufmerksamkeit erhaschen, das ist schwierig, da sind alle Mittel recht. Aber hat denn niemand mehr etwas Schamgefühl oder ein Bewusstsein für Peinlichkeit?

Da wäre mal Mustafa Atici, Basler Nationalrat, gebürtiger Kurde. Er will die 40 Prozent aller Schweizer vertreten, die Menschen mit Migrationshintergrund in erster und zweiter Generation seien. Wird nix, aber er wird fleissig interviewt und gehätschelt.

Dann hätten wir Tamara Funiciello, Spassbremse und Wutfeministin, Meisterin der provokativen Blubberreden. Chancenlos, aber sie überlege sich eine Kandidatur.

Der ewige Daniel Jositsch. Er hat sich mit den SP-Frauen verkracht, als er als Pimmelträger als Nachfolger für Sommaruga gegen den Widerstand der Partei ins Rennen ging. Seit Jahren bereitet er sich auf dieses Amt vor, bleibt aber chancenlos.

Jon (who) Pult, sehr linker Bündner SP-Nationalrat, darf in keinem linksradikalen Gremium fehlen, will sich im Herbst definitiv entscheiden. Eva Herzog möchte möglicherweise vom Mitleidsbonus profitieren, da sie schon als sichere Siegerin aussah, dann aber auf der Zielgeraden noch abgefangen wurde. Auch Min Li Marti möchte sich gerne lächerlich machen. Christian Levrat, Roger Nordmann, das wären wenigstens zwei Schwergewichte. Sind aber wahrscheinlich deswegen nicht wählbar.

So könnte man noch beliebig weiterfahren, aber ein möglicher Kandidat schlägt nun alle. Der Zürcher SP-Nationalrat und Swissaid-Co-Präsident Fabian Molina. Leistungsausweis, ausser grosse Klappe, null. Freund des Schwarzen Blocks. Will die Schweizer Armee und die NATO abschaffen. Forderte schon mal die weltweite Einstellung aller Kriegshandlungen, um sich auf die Bekämpfung der Pandemie zu konzentrieren. Wollte sofortiges Asyl für mindestens 10’000 Afghanen. Ist als Dampfplauderer immer zur Stelle, wenn eine Kamera oder ein Mikrophon eingeschaltet wird.

Alleine, dass er sich eine Kandidatur überlege, schadet schon der SP. Unglaublicher Verein.

Tagi verdummt

Frauen an die Macht: furchtbar.

Natürlich riecht das streng nach Sexismus, aber wieso die Wirklichkeit schönschreiben: seit Raphaela Birrer die Macht übernommen hat und selbst Dumm-Kommentare verfasst, sind alle Dämme gebrochen. Neustes Beispiel: Angela Barandun. Die Dame «leitet seit 2023 die Zürich-Redaktion». Da sehnt man sich doch glatt nach Mario Stäuble zurück, was man nie gedacht hätte.

Denn nach längerem Nachdenken kommentiert Barandun den gewalttätigen Mob, der am Samstagnacht randalierend durch die Strassen zog und sinnlos Schäden anrichtete. Für die im Übrigen die Betroffenen selber aufzukommen haben.

Aber solche Details interessieren Barandun nicht, ihr geht um die grosse Frage: Wie soll man denen begegnen? Sie ist sich sicher, wie nicht: «Wir sollten diesen Kräften nicht den Gefallen tun, mit Repression zu reagieren, wie es zum Beispiel der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch fordert.» Wir täten ihnen damit einen Gefallen? Wie dumm ist das denn?

Weniger dumm als das Rezept von Barandun, wie man der sinnlosen Gewalt, die sie einleitend beklagt, begegnen sollte: «Stattdessen müssen wir eine klare Botschaft senden – und zwar wir alle. Wir wollen das nicht. Wir wollen keinen gewalttätigen Mob, der durch die Strassen unserer Stadt zieht.»

Wir alle sollen eine Botschaft senden? Wie das denn? Wenn ich mitsenden möchte, was soll ich tun? Auf die Send-Taste drücken? Mich auf die Langstrasse stellen und «ich sende» rufen? Die Umstehenden dazu animieren, mit mir zusammen zu senden? Jeder sein eigener Sender? Mit oder ohne Absender? Wie bescheuert ist das denn?

Aber Barandun teilt noch weiter aus; nach Jositsch kriegt auch die «grüne Stadträtin Karin Rykart» eine rein: wenn ihre Polizei und sie immer wieder sagten, «sie seien vom Gewaltpotenzial überrascht worden, sind sie entweder nicht ehrlich. Oder sie haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht.»

Nicht ehrlich? Also sie lügen? Sie sind vom Gewaltpotenzial in Wirklichkeit nicht überrascht worden? Und welche Hausaufgaben? Haben sie nicht klar genug gesendet?

Es gab Zeiten, da hätte irgend ein Verantwortlicher beim Tagi gesagt: so einen Brunz publizieren wir nicht, wir wollen uns doch nicht lächerlich machen. Aber heutzutage? Wer würde das wagen? Einer Frau gegenüber? Eben.

 

Wumms: Daniel Jositsch

Mann, o Mann. Da will einer Bundesrat werden.

SP-Ständerat Daniel Jositsch hat eigentlich alles getan, um Bundesrat zu werden. Er hat immer vorsichtig bis rechtsaussen in der SP politisiert. Er hat sogar einige Kilo abgespeckt, tritt immer staatstragend und im Anzug auf.

Nun ist Jositsch 57 Jahre alt; sollte Alain Berset, der ausser Politik ja auch nix kann, noch ein paar Jährchen bleiben und für den vakanten Sitz jemand Jüngerer gewählt werden, dann ist’s vorbei mit der Aspiration.

Also ergreift Jositsch mutig seine letzte Chance, auf den Bundesratssitz zu klettern. Dabei gibt es aber nur ein klitzekleines Problem, das die NZZ in ungewohnter Häme auf den Punkt bringt:

««Desperate Dani», wie er in Bundesbern inzwischen genannt wird, hat aber zum falschen Zeitpunkt das falsche Geschlecht.»

Denn leider, leider hat sich seine Parteileitung auf ein reines Frauenticket fixiert. Qualifikation, Erfahrung, der geeignetste Kandidat? Nein, so geht das heute in einer woken Partei nicht mehr. Vor allem, da sie mit diesem Kurs ständig Wähler verliert. Sollte sie bei den nächsten Parlamentswahlen von der FDP überholt werden, dann wackelt der zweite Sitz.

Also soll es eine Frau als Nachfolgerin für Sommaruga richten. Das finden nicht mal alle SP-Parteifrauen toll. «Ich finde die Fixierung auf ein reines Frauenticket demokratisch und strategisch ungeschickt», verrät Nationalrätin Franziska Roth der «SonntagsZeitung».

Andere halten eine Kandidatur von Jositsch für völlig aussichtslos, sogar das Wort von einem Kamikaze-Unternehmen macht die Runde.

Dabei gäbe es doch eigentlich eine elegante Lösung für dieses Problem. Einfach, praktisch, schnell gemacht. Es genügt ein Gang aufs Zivilstandsamt, dort ein kurzes, vertrauliches Gespräch, ein paar Unterschriften, und schon wird ein neuer Pass ausgestellt. Darin steht dann: Daniela Jositsch, Geschlecht: weiblich.

Kühn wäre hingegen der Versuch, dem abtretenden Ueli Maurer zu zeigen, wo Bartli den Most holt. Der hatte gescherzt, dass es ihm egal sei, ob er einen weiblichen oder einen männlichen Nachfolger habe. «Solange es nur kein Es ist

Damit könnte Jositsch nun wirklich ein Zeichen setzen, im Sinne eines echten Schweizer Kompromisses nicht als Pimmelträger gegen zwei Nicht-Pimmelträgerinnen antreten. Sondern als sozusagen überparteiliches, über solchen diskriminierenden Unterteilungen schwebendes Es.

Leider gibt es keine Volkswahl des Bundesrats; unsere Stimme hätte das Jositsch auf sicher.

Schliesslich hat er/sie/es völlig recht: «Ich lasse es mir nicht gefallen, dass man mich nicht einmal zur Kandidatur zulässt.» Das sind wahrlich Zustände wie vor der Einführung des Frauenstimmrechts. Nur umgekehrt.

Besonders schwarzer Tag für die Pressefreiheit

Der Ständerat schützt Reiche und Mächtige vor Kritik durch die Medien. Ein Skandal.

Das Unheil kommt manchmal auf ganz besonders leisen Sohlen. Eine Mehrheit in der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beantragte die Streichung eines einzigen Wortes aus dem Artikel 266 der Zivilprozessordnung.

Pipifax? Keinesfalls. Es handelt sich hier um den einzigen Gesetzesartikel, der etwas in unserem Rechtssystem sonst Wesensfremdes regelt. Nämlich eine präventive staatliche Massnahme, ohne dass der davon Betroffene Gelegenheit hat, vorab dazu Stellung zuz nehmen, Protest einzulegen, seine Position zu verteidigen.

Es handelt sich um sogenannte superprovisorische Massnahmen. In der Annahme, dass im Bereich der Medien die Publikation eines Artikels nicht wiedergutzumachende Schäden auslösen könnte. Deshalb wurde Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, mittels einer sogenannten Superprovisorischen eine Veröffentlichung zu untersagen, sollte die «einen besonders schweren Nachteil» bewirken.

Besonders schwer ist eine eigene juristische Kategorie und kein Pipifax

Wobei «besonders schwer» für Juristen nicht das Gleiche ist wie «schwer». Da ein Richter ohne Anhörung der Gegenpartei entscheiden muss, bedeutet «besonders schwer» eine höhere Hürde als nur «schwer». Federführend bei diesem schweren Anschlag auf die Pressefreiheit ist der Anwalt und Glarner FDP-Ständerat Thomas Hefti. Was ihn dabei geritten hat, sagt er nicht.

Er (mitsamt den anderen verantwortungslosen Gesellen, die bei diesem Frontalangriff auf eine der wichtigsten Kontrollinstanzen einer offenen und demokratischen Gesellschaft mitmachen), behauptet, dass die Medien eben immer übergriffiger und mächtiger würden, der Einzelne ihnen ohnmächtig ausgeliefert sei, daher bessere Möglichkeiten haben müsse, sich schon im Vorfeld einer ungeheuerlichen Beschädigung durch Skandalberichte zu schützen. Eben mit einer Superprovisorischen, bei der er «nur» noch einen «schweren Nachteil» geltend machen müsse.

Das Argument ist so fadenscheinig und falsch, dass es sich nur um den verzweifelten Versuch handeln kann, einen insgeheim geplanten heimtückischen Angriff zu legitimieren, nachdem nun doch der Scheinwerfer der Öffentlichkeit darauf gerichtet ist. Das Argument ist fadenscheinig, weil eine solche Senkung der Hürde weder dem öffentlich hingerichteten gefallenen Raiffeisen-Star Pierin Vincenz genützt hätte. Noch dem schweizerisch-angolanischen Geschäftsmann, der zuerst mithilfe der Panama-Papers ans Kreuz genagelt wurde, dann aber von allen, restlos allen Vorwürfen freigesprochen.

Was sind die eigentliche Motive?

Das Argument ist falsch, weil die Medien gar nicht mehr das Monopol auf solche Schädigungen haben; ein Shitstorm auf den asozialen Plattformen kann viel verheerender sein. Warum dann dieser Angriff? Ganz einfach. Die wenigen verbliebenen Recherchiermedien sollen weiter eingeschüchtert werden. Man muss sich dazu den Ablauf konkret vorstellen.

Ein russischer Oligarch in seiner Villa in Lausanne kriegt mit, dass ein Medium über die schmutzige Herkunft seines Vermögens recherchiert. Er nimmt sich den besten Anwalt, der mit Geld zu haben ist, behauptet eine mögliche, aber sicher schwere Rufschädigung, die Verletzung seiner Privatsphäre, ungeheuerliche wirtschaftliche Nachteile durch die Publikation – und hat gute Chancen, dass sie unterbleibt.

Nordkoreanische Zustände in der Schweiz? Gemach. Der Unterschied ist, dass diese superprovisorische Entscheidung im Nachhinein angefochten werden kann. Aber: das dauert und kostet. Dauert und kostet. Welches der wenigen überlebenden Medien kann sich das leisten? Selbst wenn viele Monate später und mit nicht unbeträchtlichem finanziellen Aufwand die Superprovisorische niedergekämpft wurde – interessiert sich dann überhaupt noch jemand für diesen Artikel?

Also alleine die Drohung «ich habe mitbekommen, dass Sie in meinem Umfeld recherchieren. Passen Sie bloss auf, am besten lassen Sie das. Oder ich nagle sie mit Superprovisorischen solange zu, bis Ihnen der Schnauf ausgeht».

Unrealistisch, alles kein Problem, «nur eine Angleichung», also da soll man sich doch nicht so aufregen, beschwichtigen die Attentäter auf die Pressefreiheit.

Der Gipfel ist: der Ständerat hat am Mittwoch diese Streichung durchgewinkt. Bei den meisten Ständeräten wohl aus einer Mischung von Unkenntnis und Wurstigkeit. Zudem wurde das offenbar als Pipifax im Umfeld der Verabschiedung der neuen Multimillionenhilfe für Medien angeschaut. So ein Zufall aber auch, in dieser brenzligen Situation wollte natürlich kein Organ diese Veränderung als das bezeichnen, was sie ist:

ein hinterhältiger, absichtlicher, bösartiger Anschlag, zugunsten klar identifizierbarer Kreise.

Auch zackbum.ch warnte als eine der ersten Medien davor; aber leider wachten die Grossverlage, die Journalisten-Organisationen und auch einzelne Parteien viel zu spät auf, um dann in einer historisch einmaligen gemeinsamen Erklärung (alle, einfach alle machten mit, ausser SRG, und das ist sogar für einmal verständlich) Bundesrat und Parlament inständig zu bitten, diese Streichung nicht zuzulassen.

Wer ist dafür, wer ist dagegen?

Sogar die federführende Bundesrätin war in der Debatte des Ständerats gegen die Streichung. Nur ganz wenige Stimmen, wie die des Anwalts für ganz schwere (und lukrative) Fälle, Daniel Glasl, erschallten zur Verteidigung dieser Zensur. Ein Skandal im Skandal ist’s, dass zwar zwei SP-Ständeräte in dieser Kommission sich vehement, aber vergeblich gegen die Streichung aussprachen.

Hingegen der Rechtsprofessor, Wendehals und Bundesratsaspirant Daniel Jositsch stimmte sowohl in der Kommission wie im Ständerat dafür. Da das Internet nichts vergesse, liessen sich Fehlinformationen nie mehr beseitigen, behauptete Jositsch. Wieso das mit einer Erleichterung des Verpassens eines Maulkorbs ausschliesslich für regelmässig erscheinende Medien geheilt werden soll, weiss auch nur Jositsch selbst.

Solange das die Medien noch können, sollten Juristen wie Hefti, Glasl, Jositsch sowieso ihre Helfershelfer an den Pranger gestellt werden. Zur Abwahl vorgemerkt, sofern sie öffentliche Ämter ausüben. Alle Medienschaffenden, alle Verlage, alle Journalistenorganisationen haben nun noch die letzte Gelegenheit, die Verabschiedung auch im Nationalrat zu verhindern.

Nach diesem schändlichen Umfallen des Ständerats muss die Antwort massiv, laut, energisch und unmissverständlich sein. Leute wie Jositsch wissen, was sie tun. Das ist würdelos. Andere haben vielleicht nicht die Brisanz des Vorgangs verstanden. Das ist verantwortungslos. Das darf sich im Nationalrat nicht wiederholen. Auch zackbum.ch wird alles uns Mögliche tun, um die Vollendung dieses Angriffs auf unsere Grundwerte zu verhindern.