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Fettnapf-Sacha

Früher war er als Katastrophen-Sacha und Mann fürs Grobe bekannt. Stimmt immer noch.

Wie man es als Krisen-PR-Fachmann versemmelt, bewies Sacha Wigdorovits mit seinen Interventionen im Fall des Badener Stadtammanns, der Fotos seines Gemächts aus den Amtsräumen verschickte. Dabei liess er kaum einen Fettnapf aus, ein Lehrbeispiel, wie man’s nicht machen sollte.

Screenshot Contract Media.

Da der Politiker auch eine gewisse Rolle in der Bewegung zur Unterstützung Palästinas in der Schweiz spielte, nahm ihn Wigdorovits aufs Korn. Und produzierte einen Rohrkrepierer nach dem anderen.

Dass er keine Berührungsängste kennt, zeigte er mit seiner Begleitung des Millionenerben Carl Hirschmann, der ebenfalls im sexuellen Bereich unangenehm auffiel.

Immer ist Wigdorovits zur Stelle, wenn es um die Verteidigung israelischer Interessen geht. Das ist erlaubt und durchaus verständlich. Nur ist es wieder so, dass er seinen eigentlichen Absichten einen Bärendienst erweist.

Katastrophaler Artikel im Tagi als Ursache

Katastrophen-Sacha ist mal wieder eine Katastrophe. Aber nicht für diejenigen, die er angreifen will. Nicht umsonst kursiert das Bonmot, dass wer dem Gegner in einer öffentlichen Auseinandersetzung wirklich eine reinbrennen will, ihm Wigdorovitz als PR-Berater schmackhaft mache.

Nun trug es sich zu, dass ein Jungredaktor vom «Tages-Anzeiger» mit einem Porträt einer Stadtratskandidatin völlig von der Rolle geriet. Er löcherte sie inquisitorisch mit Fragen zu altertümlichen Sitten bei orthodoxen Juden und thematisierte, wie das mit der modernen Gleichstellung der Frau zu vereinbaren sei. Zudem machte er die Kosten der Privatschule publik, in die die Kandidatin ihre Kinder schickt.

Ihre politischen Anliegen gerieten dabei eher in den Hintergrund. Das war ein rundum misslungenes Stück. Sollte nicht passieren, kann aber. Richtig aschgrau wurde es dadurch, dass es alle vielgerühmten Qualitätskontrollen passierte und publiziert wurde.

Dafür krochen dann der Oberchefredaktor und die Co-Chefredaktorin des «Tages-Anzeiger» öffentlich zu Kreuze, entschuldigten sich und bedauerten, dass hier alle Kontrollmechanismen versagt hätten.

Obwohl sie beide ja wohl Bestandteil davon wären.

Aber gut, Fehler können passieren, sollten in diesem Ausmass in einem Qualitätsmedium aber nicht vorkommen. Selbst eine einigermassen aufgeweckte Schülerzeitung hätte diesen Schrott wohl nicht publiziert.

Aber mehr als sich ausführlich, umfang- und wortreich entschuldigen und Besserung geloben, mehr geht da nicht.

Katastrophe für seine eigenen Ziele

Aber dann kommt Katastrophen-Sacha und macht’s noch schlimmer. Ohne Scham holt er die ganz grosse Nazikeule hervor, spickt sie mit allen denkbaren Stacheln und Nägeln und lässt sie auf den Autor in «Tachles» niedersausen:

«Das einzige antisemitische Klischee, das Kevin Brühlmann vergessen hat zu erwähnen, ist die Frage: «Stimmt es, dass die Juden im Mittelalter unserer Brunnen vergiftet haben und kleine Kinder auffressen?» Ansonsten würde sein – im Übrigen extrem holprig geschriebener Artikel – dem «Stürmer» alle Ehre machen. Wobei Brühlmann von diesem antisemitischen Hetzblatt der Nazis vermutlich noch nie etwas gehört hat.»

In Wirklichkeit ist es eher bedauerlich, dass Wigdorovits vom «Stürmer» gehört hat. Denn so verwandelt er die völlig berechtigte Kritik an diesem misslungenen und peinlichen Artikel in einen Rohrkrepierer. Einen extrem holprig geschriebenen dazu.

Ohne Mass und Mitte titelt der Berserker:

««Der Stürmer» von der Werdstrasse».

Hier handelt es sich um die Adresse von Tamedia, die den «Tages-Anzeiger» herausgibt.

Screenshot «Tachles».

Geht das? Ist es statthaft, den Tagi mit dem Nazi-Hetzorgan «Stürmer» gleichzusetzen? Ist der Tagi zutiefst braun, rassistisch, judenfeindlich, verbreitet er kontinuierlich Zerrbilder von Juden, hetzt er gegen sie, spricht er ihnen die Existenzberechtigung ab, begrüsst er Judenverfolgung, Pogrome, schreibt er über «Rassenschande», über die «Schädigung der Schweizer Rasse» durch Juden? Schwafelt der Tagi von einer «jüdischen Weltverschwörung», begleitet er publizistisch deren Ausmerzung?

Muss also der Herausgeber des «Tages-Anzeiger» wie einstmals Julius Streicher von einem internationalen Gerichtshof abgeurteilt und hingerichtet werden?

Schon eine einzige dieser Fragen belegt, wie sehr sich Katastrophen-Sacha hier mal wieder zu einer Katastrophe verstiegen hat, durch die Masslosigkeit seines Angriffs alle guten Argumente entwertet, die man gegen diesen Artikel ins Feld führen kann.

Ob «Tachles» oder gar Wigdorovits selbst die Grösse haben, sich ebenfalls zu entschuldigen? ZACKBUM stellte dies und ein paar andere Fragen der Redaktion von «Tachles».

Wir geben hier die Antworten in voller Länge wieder. Ein Beispiel, wie man sich selbst ins Elend formulieren kann:

«Der Stürmer» von der Werdstrasse

Sehr geehrte Damen und Herren

Unter diesem Titel ist am 28. Januar ein «Standpunkt» von Sasha Wigdorovits bei Ihnen erschienen.

Darin vergleicht er nicht nur das Nazi-Hetzorgan mit dem «Tages-Anzeiger», sondern setzt die beiden Publikationen – nicht nur im Titel – gleich.

«Tachles»: IM TITEL WIRD DER „STÜRMER“ AN DER WERDSTRASSE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN FÜR ALLE LESERINNEN ERKENNBAR GEMACHT. DIE LESERSCHAFT VON TACHLES KANN DIESE ABSTRAKTION BESTENS VERSTEHEN UND SIEHT DARIN KEINEN VERLGEICH SONDERN DEN VERWEIS AUF EINE TENDENZ.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Teilen Sie die Auffassung, dass es den Nazi-«Stürmer» gab und inzwischen den «Stürmer von der Werdstrasse»?

ES GAB EINEN STÜRMER. UNS IST KEIN REALER BEKANNT AN DER WERDSTRASSE.

  1. Sehen Sie inhaltliche Überschneidungen der beiden Organe?

NEIN. 

DER STÜRMER STEHT ALS SINNBILD FÜR DIE STIGMATISIERENDE STEREOTYPSIERUNG DER JUDEN. IM KONTEXT DES STANDPUNKTS IN TACHLES HEISST DIES: DER AUTOR ARBEITET DIE STIGMATISIERUNG DER EINEN KANDIDATIN IM ARTIKEL DES TAGES-ANZEIGERS HERAUS IM UNTERSCHIED ZU ALLEN ANDEREN PORTRÄTS. ES GEHT IM KOMMENTARE NICHT UM INHALTLICHE ÜBERSCHNEIDUNGEN DER BEIDEN PUBLIKATIONEN SONDERN UM JOURNALISTISCHE VERANTWORTUNG, AUSLASSUNGEN ODER THEMENZUGANG.

  1. Sie mögen nun argumentieren, dass unter «Standpunkt» Artikel publiziert werden können, deren Inhalt sich nicht mit der Meinung der Redaktion decke. Aber Sie haben die redaktionelle Verantwortung, indem Sie diese Publikation zuliessen. Sehen Sie das im Nachhinein als Fehler?

DIE REDAKTION FUNKTIONIERT ANDERS ALS DIE POLITIK. WIR ÜBERLEGEN UNS VOR ABDRUCK, OB EIN TEXT DIE MASSAGEN (gemeint ist wohl Massgaben, ZACKBUM) ERFÜLLT UND NICHT AUFGRUND DER REAKTION DANACH.

  1. Ich zitiere einen einzigen Absatz:

«Das einzige antisemitische Klischee, das Kevin Brühlmann vergessen hat zu erwähnen, ist die Frage: «Stimmt es, dass die Juden im Mittelalter unserer Brunnen vergiftet haben und kleine Kinder auffressen?» Ansonsten würde sein – im Übrigen extrem holprig geschriebener Artikel – dem «Stürmer» alle Ehre machen. Wobei Brühlmann von diesem antisemitischen Hetzblatt der Nazis vermutlich noch nie etwas gehört hat.»

Teilen Sie meine Auffassung, dass sich der Autor hier nicht nur jenseits des Anstands bewegt, sondern wohl auch tief im strafrechtlich relevanten Bereich?

WEDER NOCH. SIE HABEN SICH DA VERLESEN. DER „STÜRMER“-BEZUG BETRIFFT DIE DARSTELLUNG VON JUDEN. DIE EINEN WÜRDEN DAS SO ZUSPITZEN WIE SACHA WIGTOROWITZ (Auszeichn. ZACKBUM) IN SEINEM KOMMENTAR, DIE ANDEREN ANDERS. IN DER GRUNDAUSSAGE ÄNDERT SICH DA WENIG. 

  1. Ist beabsichtigt, dass sich der Autor und/oder die Redaktion von «Tachles» für diese Verleumdung und Rufschädigung entschuldigen wird, so wie das der «Tages-Anzeiger» ausführlich tat?

DER TAGES-ANZEIGER HATTE OFFENSICHTLICH GRUND DAZU. SONST HÄTTE ER DIES WOHL NICHT GETAN. 

MIT BESTEM GRUSS.

DIE REDAKTION

 

Schluck! Hirschmann lebt

Der Millionenerbe beschäftigt weiter die Justiz. In eigener Sache und mit einer Strafanzeige gegen ihn.

Hirschmann? Carl Hirschmann? Da war doch mal was. Partys, Champagner, Paris Hilton. Zürich sonnte sich im grossstädtischen Gefühl, einen rechten Partylöwen zu haben. Playboy, Club Saint Germain an der Bahnhofstrasse, wow.

So stellt sich Klein-Hansli einen verruchten Club vor …

Weniger wow waren dann lauter werdende Klagen von Besucherinnen, dass Hirschmann übergriffig werde, um es gelinde auszudrücken. Oder wie er es in einer SRF-Dok formulierte: «Die Frau will im Sex überwältigt werden.» Das war, bevor er vom Bezirksgericht in mehreren Anklagepunkten wie sexuelle Nötigung für schuldig befunden und zu insgesamt 33 Monaten Knast verurteilt wurde. Das Urteil wurde später gemildert.

Während Hirschmann zuvor noch am Steuer seines Porsche durchs nächtliche Zürich heizte und Sottisen von sich gab, sorgte dann der ihn begleitende Kommunikationsmann fürs Grobe, Katastrophen-Sacha, dafür, dass Hirschmann sich nicht weiter um Kopf und Kragen redete.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess, im Anschluss ging Hirschmann auf einen Rachefeldzug gegen die Medien, nach der Devise: köpft den Boten. Moderner heisst das «Persönlichkeitsverletzung», und da weiss das «Opfer» heutzutage die Gerichte eher auf seiner Seite.

Hirschmann auf dem Kriegspfad

Der Ringier-Verlag roch rechtzeitig Lunte, spülte viele Artikel aus den Archiven und entschuldigte sich öffentlich beim Millionenerben. Damit schaffte sich das Medienhaus eine Millionenklage vom Hals. Die in Boulevard-Themen weniger sattelfeste Tamedia wollte es aber wissen und prozessierte bis zum Bundesgericht hoch, zudem verlor der Verlag einen Prozess vor dem Handelsgericht Zürich.

Also gelangte Tamedia einige Millionen Franken und sieben Jahre später als Ringier zum gleichen Ergebnis: «Die Tamedia AG entschuldigt sich bei Carl Hirschmann für diese Persönlichkeitsverletzungen.»

Ausverkauf zum Ende des Clubs …

Hirschmann selbst liess sich auf einer Selbstfindungsreise filmen und knipsen. Mit an Bord des Privatjets: der sogenannte Starfotograf Michel Comte, der alles knipst, wenn nur die Kohle stimmt. Hirschmann gab den Geläuterten und Einsichtigen, der sich angeblich neu «für Minenopfer engagiert».

Seither hüten sich die Medien, das Thema Hirschmann ohne Not aufzugreifen. Der wiederum ist inzwischen 40 Jahre alt, lebt in Mailand als mehrfacher Vater. Also könnte man doch die Mär vom geläuterten und zur Ruhe gekommenen Partylöwen als Bettvorleger schreiben. Wenn überhaupt.

Das waren noch Zeiten …

Allerdings spricht zunächst dagegen, dass der Chefredaktor der «Ostschweiz» enthüllte, dass die frühere Lebensgefährtin von Hirschmann Senior Strafanzeige erstattet hat. «Betrug, Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung Unterdrückung von Urkunden, Steuerbetrug und eventuell Geldwäscherei», zählt Stefan Millius genüsslich auf. Gerichtet ist die Anzeige gegen die beiden Söhne des im Sommer 2010 verstorbenen Hirschmann Senior.

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung

Dahinter steht ein langer und erbittert geführter Erbstreit, um ein Millionen-Legat, verschiedene Testamente, Steuervermeidungskonstrukte und halt allem, was bei einem Multimillionenvermögen dazugehört, wenn der Besitzer stirbt.

Natürlich gilt für beide Söhne die Unschuldsvermutung. Bislang ist es der sich geprellt fühlenden Lebensgefährtin trotz unzähligen Prozessen nicht gelungen, mit ihrer Version des Erbgangs vor Gericht durchzudringen. Nun also der Umweg über eine Strafanzeige.

Deren Kern: die Beschuldigten hätten das Testament ihres Vaters vernichtet und sodann «nach dem Tod des Erblassers im Sommer 2010 die Gerichte während rund 10 Jahren belogen, arglistig irregeführt und auf diese Weise ein für sie vorteilhaftes Urteil zu Lasten der Anzeigeerstatterinnen und Privatklägerinnen erwirkt», wie es in der Strafanzeige heisst».

Keine schöne Nachricht für Hirschmann Junior und seinen Bruder. Dabei ist Carl Hirschmann gerade wieder auf dem Kriegspfad, um sich von Flecken auf seinem Image aus der Vergangenheit zu reinigen. Da wird es, man möchte sagen naturgemäss, etwas unappetitlich.

Denn CH Media vermeldet eine andere, neue juristische Entwicklung. Das Zürcher Obergericht habe ein Revisionsgesuch abgelehnt. Hirschmann will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Worum geht’s denn hier?

Eine Reise zurück in die Vergangenheit

Vor 15 Jahren war Bestandteil der Strafuntersuchungen gegen Hirschmann ein Vorfall, den das Opfer so schilderte: Sie sei an der Bar eines Luxushotels von Hirschmann angesprochen worden. Unter dem Vorwand, er wolle ihr «etwas» zeigen, habe er sie in eine Toilette gelockt und sie – trotz ihrer klaren Aussage, keinen Sex zu wollen – zum Oralverkehr genötigt. Am Schluss habe er sie gezwungen – feinfühlige Leser wegschauen –, sein Ejakulat zu schlucken.

Tatort Toilette. Anrüchige Handlungen …

So weit, so widerwärtig. Nun hat diese Frau offenbar, inzwischen auch 40 und mit Hirschmann befreundet, ihre damalige Story zweimal abgeschwächt. In der zweiten Version relativierte sie die Vorgänge bis zum Oralverkehr in der Toilette. In einer dritten fügte sie hinzu, dass sie zwar keinen Sex gewollt habe, aber mit Oralverkehr einverstanden gewesen sei. Nur der Schluss sei gegen ihren Willen erfolgt.

Damals habe sie ihre Geschichte aufgebauscht, um glaubwürdiger zu erscheinen. Dass ihm deswegen eine Halbgefangenschaft widerfuhr, sei aus ihrer heutigen Sicht ein zu hartes Urteil. Mit diesen Aussagen bewaffnet zog Hirschmann nochmals vor Gericht, um eine Revision des ursprünglichen Urteils zu erreichen. Solche Revisionen gibt es in der Schweiz nur äusserst selten und nur aufgrund der Vorlage neuer Beweise, die der damaligen Urteilsfindung nicht zugrunde lagen.

Das Obergericht schmetterte den Revisionsantrag ab

Nein heisst nein, meinte das Obergericht und widersprach auch indirekt der Auffassung des ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton, dass seine Sexualpraktiken im Oral Office nicht als Sex im eigentlichen Sinne gelten könnten. Die Frau habe nein gesagt, Oralsex sei auch Sex, und der Schluss sei auch in der neusten Version gegen ihren Willen erfolgt.

Dahinter steht natürlich das Problem der Dame, dass sie nicht beliebig ihre damalige Aussage korrigieren und relativieren kann, ohne ihrerseits in strafrechtliche Schwierigkeiten zu geraten.

Hirschmann als verfolgende Unschuld, was ganz Neues. Bislang hat er es aber nur geschafft, dass sein damaliges Verhalten wieder nacherzählt wird. Denn diesmal hat er selbst den Anlass dazu geliefert. Aber vielleicht versucht er es im Anschluss nochmals mit einer Millionenklage wegen Persönlichkeitsverletzung. Interessant ist zumindest, dass sich nur die damals in dieser Form noch nicht existierende CH Media zur Berichterstattung veranlasst sieht. Tamedia und Ringier schweigen stille.

Ein Medienanwalt in eigener Sache

Das mit der Pressefreiheit ist für Daniel Glasl nicht so sehr in Stein gemeisselt.

Rechtsanwalt Glasl hat sich einen Ruf als energischer Verteidiger von Medienopfern erarbeitet. Wie den meisten Anwälte ist ihm dabei die wahre Reputation des Klienten ziemlich egal.

Die «Weltwoche» unterstellte zwei Uni-Historikern eine Liaison und deshalb eine Art von Beziehungskorruption. Daniel Glasl als Vertreter der beiden jedenfalls nachmaligen Turteltauben sieht darin eine Persönlichkeitsverletzung. Auch Carl Hirschmann, der verzogene Millionärserbe, von Beruf vor allem Sohn, gehörte zu Glasls Mandanten. Was den armen Tamedia-Konzern teuer zu stehen kam.

Schon anlässlich jenes Falles giftete Glasl gegen den Bannerträger des Boulevard, Matthias Schwaibold, der ein Urteil zugunsten von Hirschmann kritisiert hatte. Der Disput verblieb im exklusiven Leserkreis der einzigen medienrechtlichen Fachzeitschrift.

Nun geht’s um die Pressefreiheit

Kein Wunder, dass er sich nun auf einer grösseren Plattform aus anderem Anlass, aber in gleicher Rollenverteilung abspielt. Schwaibold hatte als einer der Ersten darauf hingewiesen, dass die geplante Streichung des Wortes «besonders» in Artikel 266 der Zivilprozessordnung einen weiteren Schlag gegen die Pressefreiheit darstellt. Denn damit werden Massnahmen gegen Medien noch einfacher, auch und gerade die superprovisorischen Massnahmen. Was Schwaibold als Zensurgefahr kritisierte.

Wogegen Glasl aktuell in der NZZ als die obere Instanz für Medien- und Rechtsfragen auftritt. Sich als Leiter der Fachgruppe Medienrecht des Anwaltsverbands präsentierend und damit quasi höhere Legitimation erheischend. Der zuvor in der NZZ publizierte Gastbeitrag Schwaibolds rufe «nach einer korrigierenden Einordnung». Diesen Ruf hat zwar ausser Glasl niemand gehört, aber kein Grund zu schade, mit einer Replik auch etwas mediales Licht auf sich zu lenken.

Die Streichung des Wörtchens «besonders» sei völlig richtig, meint Glasl. Und glasklar daher das Ergebnis seiner korrigierenden Einordnung: «Die geplante Gesetzesänderung ist geboten und angemessen. Die Zensur bleibt verboten, und nichts wird zu Makulatur.» Auch dann, wenn ein geplanter Beitrag schon superprovisorisch vor Erscheinen (und ohne Anhörung des Medienunternehmens!) verboten werden könne, wofür schon ein schwerer und nicht erst ein «besonders schwerer» Schaden ausreichen soll.

Bevor wir aufatmen, welcher Einordnungsprozess geht denn dem voraus? «Wer behauptet, eine «superprovisorische Massnahme gegen periodisch erscheinende Medien» sei ein Akt der Zensur, vergisst, «dass die Medien eine Verantwortung für die Einhaltung des Rechts haben». Was nirgendwo steht und ausser Glasl vermutlich auch nur andere Medienopferanwälte behaupten.

Drohende weitere Rechtsverletzungen werden erwähnt

Mehr noch: Die Medien seien durch die nur auf sie gemünzte Verwendung des Wortes «besonders schwer» privilegiert – in anderen Zusammenhängen genügen für vorsorgliche Massnahmen «bereits die Annahme eines schweren Nachteils». Bloss geht es in «anderen Zusammenhängen» nicht um Grundrechte wie Meinungs- und Medienfreiheit, und zu deren Schutz war das «besonders» denn auch mit Bedacht 1985 zum Gesetz gemacht.

Dass ausserdem die «drohende Rechtsverletzung» auch noch zu «bestehender oder drohender Rechtsverletzung» erweitert werden soll, erwähnt Glasl zwar. Welche Auswirkungen diese doppelte Änderung aber haben würde, lässt er lieber unter den Tisch fallen. Wie viel einfacher wird doch die Abwägung von Persönlichkeitsrechten und des Informationsauftrags der Medien sein, wenn sie kein Sonderfall mehr sind, weil das «besonders» nicht mehr stört. Was sehr wohl auch eine Bremse gegen die Superprovisiorien ist: Denn wer am Artikel 266 etwas ändert, erweitert damit auch den Anwendungsbereich des Artikels 265, was Glasl zu verschleiern sucht.

Weshalb wir den Positionsbezug von Glasl etwas einordnen wollen. Als Vertreter von «Medienopfern» zieht er für vorzugsweise gut betuchte Mandanten in die Schlacht. Und was vereinfacht seine entsagungsvolle Schwerstarbeit mehr als die völlig neutral und objektiv von ihm befürwortete Streichung eines hinderlichen Wortes?