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Wumms: Rafaela Roth II

Jubeln ja. Antworten nein. Daher Roth Reloaded.

Rafaela Roth arbeitet unermüdlich daran, das Niveau der NZZaS zu senken. Sei es mit der Wiederholung eines Interviews mit einer erstaunlich langweiligen Psychiaterin, die bereits zuvor zum gleichen Thema – sie hat ein Buch geschrieben – von der «SonntagsZeitung» interviewt wurde. Ihr Werk handelt von Dummheit, kein Scherz.

Dann schrieb Roth ein Jubelporträt einer angeblich herausragenden Medienanwältin aus der Backfischperspektive. Dumm nur, dass um die Veröffentlichung herum diese Anwältin eine Klatsche nach der anderen einfing.

Grund genug, Roth Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In der Anfrage beschrieb ZACKBUM kurz die Situation:

– Klatsche vor dem Bundesgericht. Es kommt selten vor, dass einer Anwältin so die Leviten gelesen werden, dass sie nicht mal die formalen Voraussetzungen einer Beschwerde erfüllt hat.

– Klatsche als Anwältin von Patrizia Laeri. Bereits ihre Anträge auf superprovisorische Verfügungen und Löschung eines kritischen Artikels wurden abgelehnt. Nun hat das Handelsgericht das nächste für RA Zulauf vernichtende Urteil gesprochen. Niederlage auf ganzer Linie, happige Kosten für ihre Mandantin.

Deshalb wollte ZACKBUM wissen:

Nachdem Sie mit diesem Artikel dermassen daneben gelegen sind, kann der Leser der NZZaS eine Korrektur aus Ihrer Feder erwarten?

Anders gefragt: Hielten Sie es nicht für einen Akt journalistischen Anstands, ein dermassen verschriebenes Porträt richtigzustellen?

Oder nochmal anders gefragt: wenn jemand aufgrund Ihres Jubelartikels auf die fatale Idee käme, RA Zulauf zu mandatieren, müssten Sie sich da nicht eine Mitschuld am wahrscheinlichen Ausgang geben?

Aber Selbstkritik scheint nicht die starke Seite von Roth zu sein. Sie liess die Leiterin Kommunikation der NZZ antworten: «Vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir Rafaela Roth gerne weitergeleitet hat. Sie möchte dazu keine Stellung nehmen.» Das hat nun überhaupt keinen «Hauch von «Boston Legal»». Sondern ist bloss sackschwach.

 

Fairmedia zum Letzten

Das Schicksal einer einfachen Frage in Zeiten der Gesinnungsblasen.

Es gehört normalerweise zu den Grundlagen von Höflichkeit und Anstand, auf eine Anfrage zu antworten. Besonders, wenn man sich «Fairmedia» nennt.

Aber was einfach erscheint, ist’s häufig nicht, wenn Blasenbewohner Kontakt mit der feindlichen Wirklichkeit aufnehmen sollten.

ZACKBUM wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die extra eingerichtete und auf der Homepage oben angepriesene Unterseite «Team Jolanda» spurlos verschwunden sei. Nachforschungen ergaben, dass sie sich auf Seite 3 unter «Aktuell» verkrümelt hat und dort der Link nicht mehr funktioniert.

Das führte zu der höflichen Anfrage an den Geschäftsführer von «Fairmedia»: warum?

Nun könnte man meinen, dass ein Verein, der sich der Transparenz und der Fairness im Journalismus verschrieben hat, auf eine einfache Frage nach reichlich Zeit zum Nachdenken antworten würde.

Ist aber nicht so. Nachdem auch die Wiederholung der schriftlichen Anfrage nix gebracht hatte, versuchte es ZACKBUM mit der angegebenen Telefonnummer. Da versah aber der Anrufbeantworter seinen Dienst, behauptete, es werde so schnell wie möglich zurückgerufen. Ist aber nicht so.

ZACKBUM zeichnet sich durch eine gewisse Hartnäckigkeit aus, also hinterliessen wir zum zweiten Mal Nachricht und baten – langsam besorgt – um ein Lebenszeichen.

Und heureka, wir wurden erhört. Der Geschäftsführer rief tatsächlich zurück. Knapp eine Woche nach der ersten Anfrage. Daraus ergab sich ein munteres Gespräch, das wir zur Erheiterung des Publikums gerne hier wiedergeben würden; Lachsalven garantiert.

Allein, kurz danach schoss «Fairmedia» noch dieses Mail hinterher:

«Aus dem soeben geführten Telefonat dürfen Sie folgenden Satz zitieren: «Den Link haben wir von der Hauptseite entfernt, da das Crowdfunding für Jolanda Spiess-Hegglin beendet ist.
Die restlichen Aussagen sind nicht zu zitieren.
Freundliche Grüsse
Jeremias Schulthess
Geschäftsführer Fairmedia»

Wir bleiben fair und halten uns daran. Allerdings gestatten wir uns, von jetzt an den Verein nicht weiter mit Fragen zu belästigen und ihn tunlichst zu ignorieren. Denn seine Existenzberechtigung hat er eh verloren.

Transparenz bei Spiess-Hegglin? Part II

Transparenz, Fairness: immer, nur nicht bei sich selbst. Da gilt: Häme, Hass und Shitstorm. Typisch Hetzcourage.

Rechtsanwältin Rena Zulauf, «Fairmedia» und Jolanda Spiess-Hegglin bekamen Gelegenheit und genügend Zeit, zu Fragenkatalogen Stellung zu nehmen. Insbesondere interessierte die Behauptung von «Fairmedia», Spiess-Hegglin habe bereits 287’100 Franken für «Prozesskosten» ausgegeben. Dazu ihre eigene Angabe, bereits 300’000 Franken dafür ausgegeben zu haben und die Honorargestaltung von RA Zulauf, die die beiden letzten Prozesse krachend verloren hat.

Schliesslich auch die Antwort auf die Frage, was diese neuerliche Bettelaktion mit der Zweckbestimmung von «Fairmedia» zu tun habe, Medienopfern bei einer Beschwerde vor dem Presserat oder der Durchsetzung einer Gegendarstellung zu helfen.

Aber leider waren zwei dieser drei aufrechten Kämpfer für mehr Anstand und Sauberkeit im Internet nicht dazu bereit, diese naheliegenden Fragen zu beantworten.

«Fairmedia» schon. Spendenaufruf und Zweckbestimmung? «Die Berichterstattung rund um Jolanda Spiess-Hegglin war ein jahrelanger Medienskandal, der seinesgleichen sucht. Fairmedia ist überzeugt, dass die Urteile im Fall Spiess-Hegglin helfen, unfaire und persönlichkeitsverletzende Berichterstattung in Zukunft zu vermeiden und die Medienqualität in der Schweiz zu erhöhen. Fairmedia begrüsst es, dass sich Jolanda Spiess-Hegglin in verschiedenen Verfahren juristisch gegen persönlichkeitsverletzende Berichterstattung und Publikationen wehrt. Die Urteile können unter Umständen wegweisende Bedeutung für Medienbetroffene haben.»

Spiess-Hegglin ist bekanntlich bereits zwei Mal vor dem Obergericht auf ganzer Linie gescheitert. Die erste Niederlage wurde mit einem Crowdfunding von #teamjolanda quittiert, bei dem rund 65’000 Franken zusammenkamen. Wieso soll dafür gespendet werden, dass hier nochmal ein höchstwahrscheinlich aussichtsloser Gang ans Bundesgericht angetreten wird?

«Sie ist entgegen Ihrer Aussage beim «Blick»-Urteil nicht «gescheitert». Das Zuger Obergericht gab ihr in den wesentlichen Punkten recht. Bei dem aktuellen Sachverhalt ist das Urteil desselben Gerichts aus Sicht von Fairmedia problematisch.»

Da zeigt «Fairmedia» leider eine bedenkliche Unkenntnis, dazu muss man allerdings das Urteil vom August 2020 bis zur Seite 65 lesen:

«Urteilsspruch

  1. Die Berufung der Klägerin wird abgewiesen.»

Das bedeutet: Das Obergericht gab Klägerin Spiess-Hegglin in keinem einzigen Punkt, wesentlich oder unwesentlich, recht. Aber vielleicht liegt diese klare Aussage oberhalb des Verständnisvermögens von «Fairmedia».

Der Verein bestätigt weiter, dass in der von ihm genannte Zahl von 287’100 Franken «Prozesskosten» auch die Honorare von Zulauf «inbegriffen» seien. Da die Gerichtskosten bekannt sind, noch rund 100’000 Franken aus der ersten Bettelaktion und vonseiten Ringier dazukommen, kann man Zulaufs Honorar für krachende Niederlagen ungefähr ausrechnen: gigantisch. Schlichtweg gigantisch.

Die um jedes Fitzelchen Aufmerksamkeit kämpfende Spiess-Hegglin nahm auf Twitter immerhin Notiz von der Anfrage.

Allerdings mit einer Fehlinformation. Es war kein «Chefredaktor», der ihr diese Fragen gestellt hat. Aber solche Details sind der «Kämpferin für faire Medien» egal. Natürlich hat sie nicht direkt geantwortet.

Megalustiges von einem «Chefredaktor».

Mit diesem Tweet treibt sie allerdings ihre – überschaubare – Fangemeinde auf Twitter zur üblichen Schnappatmung: «So agiert zum Beispiel #haltdiefressebild immer», «derweil durchwühlt er den abfall nach weiterem dreck», «die telefonnummer des verstorbenen onkels und die rente der eltern offenlegen», «Das Wildeste daran ist: wenn man auf solche unverschämten Mails nicht wunschgemäss antwortet, schreiben sie, was sie wollen», «der hat das Hirn in der Eichel, ekelhaft», «ist er zufällig ein Schreiberling, der obwohl er Schwänzweltmeister ist und die Sessionen verschläft, Geld von den Steuerzahlern erhält, damit er einen Sitz im Nationalrat nicht ausübt? Der Trumparschkriecher und passionierte sich Empörer, der nicht Federer ist?» und weitere Japser. Immer vorne dabei Hansi Voigt oder Franziska Schutzbach, sowie viele meist anonyme Gutmenschen, die mit ihren Hasstiraden aus sicherer Deckung den Kampf gegen Häme und Hetze im Internet unterstützen.

Spiess-Hegglin rempelt und keift gerne mit

Spiess-Hegglin, immer zum Einsatz für Fairness bereit, rempelt gerne mit: «zackdoof» sei der Fragesteller, «altersmässig eher Richtung Gnadenhof», Stuhlprobe und Sexleben hätten auch interessiert, «aber ich habe das einfach unten abgeschnitten». Wer sich mal richtig beelenden lassen will und besorgt mitverfolgen, was passiert, wenn unter Luftabschluss Fäulnisblasen entstehen, der sollte sich diese Dialoge anschauen.

Der kleine Fanclub ist mitschuldig

Diesen verantwortungslosen Fans muss man inzwischen eine grosse Mitschuld daran zuweisen, in was sich Spiess-Hegglin rettungslos verrannt hat. Denn genau das Gleiche passierte nochmal auf Facebook; sie stellte die gleiche Einleitung rein, anschliessend ging auch hier das Gebelfer los, gelegentlich angefeuert von der grossen Vorkämpferin gegen Hass und Hetze.

Auch hier geht’s im humanistischen Sinn hassfrei zur Sache: «Wie arrogant und grössenwahnsinnig kann man sein?», «Spinnt der? So was von lächerlich», «Du musst doch wissen wer dieser Herr ist und ihn auch mit Namen öffentlich bloßzustellen sollte doch kein Problem sein, oder?», «hinterhältg und boshaft. er hat doch überhaupt kein recht, diese informationen zu fordern», «Das ist kein Chefredaktor, sondern nur ein widerlicher Schreiberling», «Was ist das für ein Stümper?», «Flachzange!!!», «Einfach traurig, dass man so Chefredakteur werden kann …..», «Einfach nur hinterhältig und fies».

Wem’s noch nicht richtig übel ist, noch ein Absackerchen:

So geht’s bei den Kämpfern gegen Hass, Häme und Hetze im Internet zu 

Unter den Dutzenden von abfälligen bis grob-beleidigenden Kommentaren gibt es einen einzigen, ein kleines Licht der Hoffnung, der genau das Richtige schreibt:

Die Fragen an Spiess-Hegglin sind naheliegend, höflich formuliert und sinnvoll:

Sie schreiben in Ihrem Hilferuf auf Facebook, dass die Verteidigung Ihrer Privatsphäre Sie bereits rund 300’000 Franken gekostet hätte. Das würden Sie und Ihr Mann «privat, mit unserem Ersparten» finanzieren.

Dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Wieso erwähnen Sie nicht, dass Sie bereits einmal ein Crowdfunding gemacht haben, das rund 65’000 Franken von #TeamJolanda einbrachte?
  2. Sie geben diese Summen aus, müssen ja auch von etwas leben, als Familie. Wie bestreiten Sie all diese Ausgaben?
  3. Sie sind in verschiedenen Funktionen in verschiedenen Vereinen oder einer GmbH tätig. Können Sie kurz umreissen, welche Saläre Sie dafür beziehen? Die Gesamtsumme reicht, eine Einzelaufstellung wäre super.
  4. Auch angesichts der staatlichen Förderung ist es sicherlich der Transparenz geschuldet, die Bilanzen von #netzcourage, #netzambulance, #netzpigcock sowie der GmbH «Winkelried & Töchter» offenzulegen. Die Erfolgsrechnung genügt, inkl. Ausweis Ihrer Einnahmen.
  5. Sie regen nach dem Erstatten von Anzeigen an, dass man einen Prozess und einen allfälligen Eintrag ins Strafregister durch eine Spende vermeiden könnte. Wo sehen Sie den Unterschied zu einer Nötigung?
  6. Im Rahmen der Transparenz und als Person des öffentlichen Interesses sind Sie sicherlich bereit, die Einkommensquellen Ihres Mannes und von Ihnen selbst offenzulegen; eine kursorische Darstellung ist ausreichend.

Nebenbei: Wenn man das Crowdfunding und die von Ringier bislang an sie bezahlten Beträge zusammenzählt, kommt man auf insgesamt 400’000 Franken, die Spiess-Hegglin in ihrem Kampf, endlich in Ruhe gelassen zu werden, obwohl sie keine Ruhe gibt, verbraten haben will. Beeindruckend.

Damit schliessen wir die Berichterstattung zu diesem Thema ab. Es soll der Haut schaden, häufiger als einmal pro Tag zu duschen, selbst nach Schlammbädern …

Prüfungsfrei Kantonsrätin

Diese sieben Damen wirken bei der Herstellung unsere Gesetze mit. Au weia.

Einen Tagi-Artikel gelesen. Ihn nicht verstanden. Null Informationen eingeholt, wie sinnvoll es ist, Zahlen auf Kantonsebene herunterzubrechen. Bei 81 verurteilten Vergewaltigern – schweizweit. Und zu diesem Unsinn noch 7 dumme Fragen hinzugestellt. Offensichtlich gibt es im Kantonsparlament keine Geschwindigkeitsbeschränkung für rasende Dummheit. Das muss man in voller Länge sehen – und aushalten. Wir haben uns gestattet, im Anschluss die Antworten des Regierungsrats vorwegzunehmen – und erheben kein Copyright darauf.

Zürich, Rüti, Gossau und Winterthur, 19. April 2021

ANFRAGE von Silvia Rigoni (Grüne, Zürich), Judith Anna Stofer (AL, Zürich), Pia Ackermann, (SP, Zürich), Andrea Gisler (GLP, Gossau),

Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur), Angie Romero (FDP, Zürich) und Yvonne Bürgin (Die Mitte, Rüti)

betreffend Grosser Verbesserungsbedarf für Opfer von Sexualdelikten ________________________________________________________________________

Eine Untersuchung der ZHAW zeigt auf, dass grosse Unterschiede zwischen den Kantonen im Umgang mit mutmasslichen Vergewaltigungen bestehen (Tages-Anzeiger vom 17. April 2021). Während im Kanton Waadt 61 Prozent der mutmasslichen Täter verurteilt wurden, sind es im Kanton Zürich lediglich 7,4 Prozent. Auffällig ist, dass im Kanton Zürich von den angezeigten Vergewaltigungen vergleichsweise sehr wenige zu einer Anklage führten. Rund 80 Prozent der Verfahren werden von der Staatsanwaltschaft mit einer Einstellungsverfü- gung beendet.

Im Kanton Bern können sich Opfer von Sexualdelikten an der Frauenklinik von Spezialistinnen und Spezialisten untersuchen lassen. So können Beweise gesichert werden und es wird eine rechtsmedizinische Dokumentation erstellt. Im Kanton Waadt verfügt das Universitätsspital Lausanne über eine eigene Abteilung für Gewaltmedizin, in fünf weiteren Spitälern im Kanton Waadt können sich Opfer von Sexualdelikten von Spezialistinnen und Spezialisten umfassend rechtsmedizinisch untersuchen lassen. Der Kanton Waadt übernimmt dabei die Kosten. In seiner Antwort auf die Anfrage KR-Nr. 372/2018 berichtet der Zürcher Regierungsrat von verschiedenen Untersuchungsorten und jeweils fallspezifisch hinzugezogenem Personal.

Es scheint, dass es im Kanton Zürich einen grossen Verbesserungsbedarf im Umgang mit Opfern von Sexualdelikten gibt. Es gibt klare Hinweise dafür, dass die Strafverfolgung im Kanton Zürich nicht optimal verläuft. Auf Nachfragen des Tages-Anzeigers konnten weder die Justizdirektion, die Oberstaatsanwaltschaft noch das Obergericht zu den beunruhigenden Ergebnissen Auskunft geben. Offenbar fehlt eine systematische und koordinierte Datenerhebung, welche Erklärungen zu diesen Unterschieden liefern kann.

Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Teilt der Regierungsrat die Kritik, dass Vergewaltigungen zu oft straffrei bleiben? Was gedenkt er dagegen zu tun?
  2. Welche Daten stehen im Kanton Zürich zu Vergewaltigung, Schändung und sexueller Nötigung zur Verfügung?
  3. Gibt es Erklärungen, warum rund 80 Prozent der Fälle von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden?
  4. Was sind die Gründe dafür, dass die Verurteilungsquote im Kanton Zürich so tief ist?
  5. Was wurde in den letzten Jahren bei der Einvernahme und Untersuchung der Opfer verbessert? Sind weitere Verbesserungen geplant?
  6. Was wurde seitens der Strafverfolgung in den letzten Jahren unternommen, um die Anzeigequote zu erhöhen? Was hat die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren gemacht, um die Zahl der Anklagen vor Gericht in Fällen von Vergewaltigung zu erhöhen? Welche weiteren Massnahmen sind noch geplant, respektive nötig?
  7. Wie stellt sich der Regierungsrat zu der Aussage von Brigit Rösli, Rechtsanwältin in vielen Sexualdelikten, dass im Kanton Waadt die Behörden die Aussagen der Frauen offenbar als glaubhafter einstufen als im Kanton Zürich?

  • Da muss sich der Regierungsrat kurz schütteln, etwas kaltes Wasser ins Gesicht spritzen und zur Antwort schreiten:
  1. Der Regierungsrat hält sich an die Gewaltenteilung, weshalb er diese Frage nicht beantworten kann. Er fragt sich aber, ob die Anfragerinnen das Prinzip der Gewaltenteilung verstanden haben.

  2. Über die genauen Zahlen geben die Jahresberichte der Gerichte Bescheid, die dem Kantonsrat jedes Jahr vorgelegt werden.

  3. Die Staatsanwaltschaften stellen Untersuchungen nach genauer Abklärung dann ein, wenn sich eine Straftat nicht nachweisen lässt.

  4. Die Verurteilungsquote bemisst sich an der Zahl zur Untersuchung gelangenden Fällen und deren Erledigung. Je höher die Anzahl nachgewiesener Fälle, desto höher die Zahl Fälle, die ans Gericht gelangen. Wie die Gerichte urteilen, kann der Regierungsrat nicht beantworten. Er kann sie aufgrund der Gewaltenteilung auch nicht beeinflussen. Er fragt sich aber, ob die Anfragerinnen das Prinzip der Gewaltenteilung verstanden haben.

  5. Die Staatsanwaltschaften bilden sich ständig weiter und verbessern so ihre Arbeit. In zivilisierten Ländern macht man das so.

  6. Der Regierungsrat kann die Anzahl der Anzeigen nicht erhöhen. Ziel der Staatsanwaltschaften ist es nicht, die Gefängnisse zu füllen, sondern mutmassliche Straftaten zu klären und dabei belastendes wie entlastendes Material zu sammeln um daraus schliessen zu können, ob Anklage erhoben werden kann. Die Bestrafung obliegt dem Gericht.

  7. Wer ist Brigit Rösli?

 

Das ist keine Realsatire. Das ist satirische Realität; nur ernstgemeint.