Eine Portion Geheucheltes

Wenn einem Blatt wirklich alles egal ist.

Die «Sonntagszeitung» ist lauwarm entrüstet. Denn es geht ihm schlecht, dem Gletscher:

Es geht ihm richtig hundsmiserabel, er schmilzt und schmilzt:

Die SoZ ist mit einer neuen Berufsgattung unterwegs, dem Gletscherbestatter (bald einmal von SRF verfilmt):

Gleich drei SoZ-Fachkräfte, sogenannte Glaziologen, interviewen den ETH-Glaziologen Matthias Huss: «Für einen Gletscher ist das ein Todesurteil.»

Wer spricht eigentlich dieses Todesurteil aus, wer ist sozusagen im Gerichtssaal dabei? Auch darüber berichtet die SoZ in aller ungehemmten Heuchelei:

Denn man gönnt sich ja sonst nix. Also darf die Co-Chefredaktorin, diese Torin, auf «luxuriöse Kreuzfahrt» gehen und schwärmen: «Die Scenic Eclipse kann dank ihrer Grösse und Bauweise in Reviere vorstossen, die anderen Kreuzfahrtschiffen verschlossen bleiben. Für besondere Ausflüge reisen an Bord ein U-Boot und ein Helikopter mit.»

Launig politisch korrekt beginnt Priska Amstutz ihren Jubelartikel: «Einmal im Leben Jane Bond sein? Oder Alexandra von Humboldt?» Nein, eher eine Lohnschreiberin sein, «die Reise wurde von der Scenic-Gruppe unterstützt». Oder auf Deutsch: bezahlt. Weil sie sich das nie und nimmer leisten könnte: «In den Spa-Suiten gibt es von Philippe Starck designte Bäder. Im Yogaraum steht eine Wand aus Bergkristallen, in den Restaurants hängt vom Besitzerpaar ausgewählte Kunst.»

Gut zu wissen:

«Es ist kein steifer, hochnäsiger Luxus, der uns hier begegnet. Platz gibt es auf dem 170 Meter langen Schiff für maximal 228 Passagiere.»

Auch gut zu wissen, dass man auf dem Schiff sehr ans Ökologische denkt, der Koch «steht vor einem grossen Kühlschrank mit drei Glastüren und strahlt. Er zieht darin 20 verschiedene Kräuter und verhindert so Verpackungsmüll».

Denn was auf Gletschern nicht mehr möglich ist, nicht zuletzt wegen Dreckschleudern wie Hochseeschiffen, hier geht das noch: «Die Scenic Eclipse ist ein sogenannter Eisbrecher, so konstruiert und ausgerüstet, dass das Schiff durch zugefrorene Gewässer fahren kann.» Und wo’s kein Eis bricht, darf der Passagier mit dem Heli die Umwelt verschmutzen – oder mit dem U-Boot. Allerdings: Amstutz durfte, das geht aus dem Artikel hervor, nur einen kurzen Schnupperbesuch auf dem Schiff machen. Die Arme.

Natürlich breitet sie auch noch kurz ein grünes Deckmäntelchen aus und spricht ein Thema radikal offen an: «Die Kreuzschifffahrt gilt als grosse Klimasünderin.» Gilt?

Aber gemach und Entwarnung, sie hat tapfer vorgetragen und enthält dem Leser nicht die Antworten vor: «Auf diese Aspekte angesprochen, erhalten wir die Informationen, dass man auf der Scenic Eclipse viele kleine Hebel bemühe. Die Ausstattung des Interieurs erfolgt nur durch Partnerunternehmen, die über eine Öko-Zertifizierung verfügen.» Hurra, damit ist die Umwelt gerettet, die Gletscher schmelzen nicht mehr.

Könnte es ein Problem der Überbuchung geben, wenn sich nun SoZ-Leser, nicht abgeschreckt von den schrecklichen Nachrichten über die Gletscherschmelze, auf die Spuren von Amstutz begeben möchten? Kaum, denn der Aufenthalt in der Luxusklasse kostet, immerhin Verpflegung inbegriffen und «alle Landtransfers sowie 24-Stunden-Butlerservice», schlappe Fr. 1040. Pro Tag. Pro Person. Aber noch nicht in der Spa-Suite mit Philippe-Starck-Badewanne. Natürlich auch noch ohne Helikopter und U-Boot.

Der Luxus-Veranstalter unterscheidet dabei fein zwischen der Antarktis (13 Tage ab 13’658 €) und der Arktis (12 Tage ab 14’307 €). Wer’s gerne in der Spa-Suite geniessen möchte, wird 19’400 € los. Aber schlechte Nachricht: das «Owner’s Penthouse», gleich unter der Panorama-Bar, ist schon ausgebucht. Alle Fahrten, ausgenommen im Juli, auch.

Da Amstutz sowohl der Ausflug mit dem Heli wie mit dem U-Boot verwehrt blieb, hatte sie noch Zeit, das Essen im Zürcher Restaurant «Razzia» zu verkosten. Das hat nämlich ein neues Motto: «Beautiful Revolution». Revolution ist nicht mehr so das Ding von Amstutz, aber wunderschön, das sollte doch gehen. Also tafelt sie mit Begleitung (und natürlich auf Redaktionsspesen), und die beiden gurgeln zunächst zwei Apéros runter: «Meine Begleitung wählt einen «Yuzu Paloma» (Tequila, Grapefruit und Yuzu, 16.50 Fr.), ich erhoffe mir vom Cocktail namens «Le Fizz» (Wodka, Holunderblütenlikör, Limetten und Minze, 16.50 Fr.), dass er den versprochenen strukturellen Wandel einläutet, der per Definition mit einer Revolution einhergeht. Vielleicht ist das etwas viel verlangt, aber die Drinks schmecken beide sehr gut.»

Offenbar waren die Nachwirkungen nicht zu unterschätzen, bei diesem betütelten Geschreibsel. Nun aber zum Mahl: «Mein Gegenüber kostet als Vorspeise eine grosszügige Portion Zander-Ceviche mit Gurkenjuice, Sanddorn, Dill (26.50 Fr.) und ist begeistert.» Nun muss natürlich auch hier eine Prise Kritik her: «Die einzelnen Bestandteile des Chickenkatsu (41.50 Fr.), also eine Art paniertes Pouletfilet mit japanischer Currysauce und jeweils separat serviertem Sushireis und Weisskohl-Apfel-Salat, verbinden sich nicht ganz zu einem abgerundeten Gericht, schmecken aber für sich genommen gut.»

Das ist doch mal eine kenntnisreiche Gastro-Kritik, von der sich GaultMillau noch eine Scheibe abschneiden könnte. Beziehungsweise, die Gourmet-Fibel würde es schütteln, wenn ein solcher Bericht eingeliefert würde. Ungeniessbar, wäre das Urteil. Aber im Sparjournalismus kann nichts weg; wenn Tamedia schon mal mindesten 200 Eier für Amstutz begleitete Mahlzeit abdrückt, wird publiziert, was reinkommt. Abgesehen davon: wer würde es auch wagen, einer Co-Chefredaktorin die Butter vom Brot zu nehmen?

Qualitätskontrolle war gestern bei Tamedia. Den Heuchelei-Detektor hat man inzwischen aus Spargründen abgeschaltet. Anstand und gesunder Menschenverstand wurden auch rationiert. Daraus entsteht dann auch das hier:

Ein solcher Porsche-Nachbau kostet locker von einer Million US-Dollar aufwärts. Ein Schnäppchen, bei dem Wechselkurs zum Schweizerfranken. Geradezu obszön in dieser Reihe wirkt dann schliesslich dieser Ferien-Tipp:

Nö, der SoZ-Leser will sich lieber zuerst vom Anblick toter Gletscher kitzeln lassen, dann steigt er in den Porsche-Nachbau und glüht zum Eisbrecher mit Heli und U-Boot, wo er sich in der Spa-Suite erholt. Was sich dabei die angeblich politisch korrekte, grün und links gesinnte Redaktion so denkt? Die nie eine Gelegenheit auslässt, den Leser zum Sparen und zum Verzicht aufzurufen, ihm ein schlechtes Gewissen zu machen, welch ein schrecklicher Umweltsünder er sei.

Die denkt an den nächsten Zahltag, und daran, dass sie auch noch den übernächsten erleben möchte. Viel interessanter ist allerdings die Frage, was denn der Leser von dieser bodenlosen Heuchelei hält und wie lange er noch bereit ist, dafür zu zahlen, dass er zusammengestaucht und verhöhnt wird. Während sich die Co-Chefredaktorin zu einer kleinen Luxus-Sause einladen lässt, über die sie gebauchpinselt wohlwollend berichtet. Wie es sich für eine Lohnschreiberin gehört, die am Tisch der ganz Reichen kurz Platz nehmen darf und artig das Besteck von aussen nach innen benützt. Um dann Eis zu brechen. Während weiter vorne der Tod des Gletschers betrauert wird. Hand aufs Herz: wenn das nicht widerwärtig ist, was dann?

Die grossen Schweiger der Postfinance

Rufen Sie nicht an. Schreiben Sie auch nicht. Wir antworten nicht.

Die Eigenwerbung kommt geschleckt daher: «PostFinance gehört zu den führenden Finanzinstituten der Schweiz und ist für über 2,6 Millionen Menschen die zuverlässige Partnerin für Privat- und Geschäftskunden, die ihre Finanzen selbstständig verwalten möchten.»

Über 3200 Mitarbeiter bemühen sich angeblich bei der systemrelevanten Staatsbank darum, «Ihnen den Umgang mit Geld so einfach wie möglich zu machen». Das ist der schöne Schein. Dahinter verbirgt sich aber ein hässliches Sein.

Nach zehn Tagen brandschwarzer Lüge, dass die Postfinance eine Überweisung aus den USA nicht bekommen habe, räumte die Bank ein, dass das Geld doch bei ihr angelangt sei. Durch eine kleine publizistische Offensive sah sich die Postfinance dann dazu gezwungen, telefonisch die Erklärung nachzuschieben, dass der Betrag nicht auftragsgemäss dem Kunden gutgeschrieben wurde, weil es hier eine «Sanktionsproblematik» gebe.

Auf den Hinweis, dass das schlecht sein könne, weil weder der Absender, noch die beteiligten Banken, noch der Empfänger nachweislich auf irgend einer Sanktionsliste stünden und man das problemlos einsehen könne, verstummte das Finanzinstitut.

Die Compliance-Mitarbeiterin wollte nicht mal ihre E-Mail-Adresse rausrücken und warnte mündlich, dass die nötige «Überprüfung» noch ein Weilchen dauern könne und man von täglichen Anrufen absehen solle.

Der frustrierte Kunde folgte dann ihrer Anregung, er solle sich doch, wenn ihm das nicht passe, mit einer Beschwerde an den CEO der Postfinance wenden. Also bekam Hansruedi Köng ein Beschwerdeschreiben. Und schweigt.

Die mit einigen journalistischen Fragen angeschriebene Medienstelle teilte knapp mit, dass sie diese Fragen an das «Beschwerdemanagement» weitergeleitet habe. Das sei aber nicht der Sinn der Anfrage gewesen, stocherte der Kunde und Journalist nach. Seither schweigt die Medienstelle.

Natürlich schweigt das «Beschwerdemanagement» auch. Ein freundlicher Tippgeber enthüllte die Mail-Adressen der Rechtsabteilung und der Compliance der Bank. «legalpf@postfinance.ch» und «compliancepf@postfinance.ch». Raffiniert, darauf muss man erst mal kommen, mit dem angehängten pf hält man sich ungebetene Belästigungen durch Kunden vom Leib.

Auch diese Instanzen wurden angeschrieben und – Überraschung – schweigen. Eine weitere Möglichkeit, mit der Postfinance in Kontakt zu treten, ist ihre einzige und gebührenpflichtige Telefonnummer. Hier schweigt sie nicht, sondern berieselt den Anrufer minutenlang mit Dudelmusik und dem Hinweis, dass leider alle Mitarbeitenden im Gespräch seien. Wer das übersteht, kann dann tatsächlich mit einem lebenden Menschen sprechen. Nur: der weiss von nix und versteht von Bankgeschäften oder gar Überweisungen nix. Ein Call-Center-Mitarbeiter der Post weiss immerhin, was bei einem Päckchen die Tracking-Nummer ist. Ihre Geldentsprechung UETR ist für Postfinance-Angestellte hingegen Bahnhof. Nix verstan.

Der Gerechtigkeit halber sei noch angefügt, dass man ganz modern auch chatten kann mit der Postfinance. Vorausgesetzt, man verfügt über E-Banking und eine Engelsgeduld. Denn zuerst muss man sich hier durch einen Chat-Bot arbeiten, ein automatisiertes Programm, das auf vernünftige Fragen bescheuerte Antworten gibt. Und einem erst nach einem kräftigen Nein auf die abschliessende Frage, ob die Antworten genützt hätten, verspricht, den Kunden an ein menschliches Wesen weiterzuleiten.

Nun bedeutet Chat eigentlich, dass schriftlich ein Gespräch geführt wird, Frage, Antwort, Frage, Antwort. Bei der Postfinance nimmt man es aber gemütlich. An dieser Stelle des Chats wird lediglich versprochen, dass «innert zwei bis fünf Arbeitstagen» mit einer Antwort zu rechnen sei. Daran hielt sich die Postfinance immerhin in diesem konkreten Fall. Nur: die Antwort war falsch.

Ach, dann gibt es ja noch reale Filialen der Postfinance. Wenn der Kunde persönlich dort aufschlägt, wird er sogar ausnahmsweise ohne vorherige Terminvereinbarung empfangen. Bedient wäre dann wohl das falsche Wort, denn der Postfinance-Mitarbeiter weiss auch nach einem Blick in seinen Bildschirm nichts Genaues. Auf die Frage, ob er sich nicht vielleicht intern erkundigen könne, gibt er die verblüffende Antwort, dass auch er nur die gleiche Telefonnummer habe wie der Kunde.

Der Angestellte reiht sich in die gleiche Warteschlaufe wie 2,6 Millionen Postfinance-Kunden ein, das ist wohl weltweit einmalig.

Nun wäre das alles brüllend komisch, wenn die Post nicht seit inzwischen 15 Tagen auf einem recht ansehnlichen Geldbetrag sitzen würde, den sie eigentlich im Auftrag des Absenders dem Kunden hätte gutschreiben sollen. Aber aus reiner Willkür, ohne rekursfähige schriftliche Begründung, haftungsfrei und verantwortungslos hat sie sowohl dem Absender wie dem Empfänger die Verfügungsgewalt über deren Geld entzogen.

Da müsse zuerst eben eine «Sanktionsproblematik» abgeklärt werden. Nicht etwa von der Postfinance, sondern von einer nicht näher genannten staatlichen Behörde, die aber überarbeitet sei, weshalb das eine unbekannte Zeitspanne lang dauern könne.

Wer die Hand auf ihm nicht gehörendes fremdes Gut legt, ohne das rechtlich wasserdicht begründen zu können, wird normalerweise als Dieb bezeichnet. Natürlich darf man diesen Ausdruck nicht auf die Postfinance anwenden, sonst würde man sicherlich eher schnell etwas von der Rechtsabteilung hören. Zudem kann die Postfinance ja behaupten, dass sie das Geld nicht etwa verfrühstücken will, sondern nur beschlagnahmt, eingefroren hat, kommissarisch verwaltet.

Selbstverständlich nur im Dienst des Kunden, um dessen Wohlergehen bemüht und besorgt.

PS: Zeichen und Wunder. Weiterhin verkniffen schweigend hat die Postfinance am Freitagnachmittag die Überweisung gutgeschrieben. Eine Mitteilung, eine Entschuldigung gar? Irgend eine geheuchelte Anteilnahme, wenigstens das übliche Gequatsche: ist nicht ganz optimal gelaufen, bitten um Verständnis, werden die Abläufe überprüfen? Ach was, die Postfinance doch nicht. Das wäre doch kundenfreundlich, und das geht gar nicht.

Willkür, Wildwest und Rechtsstaat

Es existiert eine klare rote Linie zwischen Willkür und unserer Bastion gegen Barbarei.

Aus gegebenem Anlass und für Compliance-Mitarbeiter der Postfinance (aber nicht nur dort) zum Mitschreiben. In einem funktionierenden Rechtsstaat gibt es einfache Mechanismen und Regeln, deren Befolgung allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt.

Wer in die Rechte oder den Besitz eines anderen eingreift, hat sich dabei an wenige, banale Regeln zu halten.

  • Der Eingriff hat mit einer Begründung zu erfolgen. Diese Begründung sollte einen Verweis auf die rechtlichen Grundlagen für den Eingriff enthalten.
  • Diese Begründung hat zeitgleich mit dem Eingriff zu erfolgen. Zudem muss aufgeführt sein, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff durchführt.
  • In der Begründung muss obligatorisch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Es muss erklärt werden, innert welcher Frist der Betroffene wo dagegen Beschwerde einlegen kann.
  • Bei schwerwiegenderen Eingriffen braucht es eine anfechtbare Verfügung. Es muss etwas Schriftliches vorliegen, gegen das auf dem ordentlichen Rechtsweg, also vor Gericht, vorgegangen werden kann.
  • Bei solchen Eingriffen muss der Betroffene angehört werden, er muss die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.

Das sind ein paar leicht verständliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit sich ein Eingriff in die Rechte eines Individuums (oder einer Firma) im rechtsstaatlichen Rahmen abspielt.

Im geschilderten Fall wurde von der Postfinance kein einziges dieser Kriterien erfüllt.

  • Der Auftrag, eine überwiesene Geldsumme dem Konto des Empfängers gutzuschreiben, wurde nicht ausgeführt. Begründungslos.
  • Dem so um sein Eigentum geprellten Empfänger wurde dieser Eingriff nicht mitgeteilt, ebenso wenig dem Absender. Dem Empfänger wurde 10 Tage lang wahrheitswidrig gesagt, dass keinerlei Überweisung wie von ihm angegeben und belegt, eingetroffen sei. Obwohl sich die Postfinance seit Tagen im Besitz dieser Überweisung befand, stritt sie das ab.
  • Nachdem sich die Postfinance nach 10 Tagen dazu bequemte, den Eingang der Überweisung vor zehn Tagen einzuräumen, schob sie zunächst eine weitere unwahre Begründung vor, wieso der Betrag dem Kunden nicht gutgeschrieben werde.
  • Es wurde keine Erklärung geliefert, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff ins Eigentum eines anderen vorgenommen hatte. Es wurde lediglich schlussendlich behauptet, die Compliance der Postfinance habe eine «Sanktionsproblematik» entdeckt.
  • Diese Auskunft wurde nur mündlich erteilt, schon die Herausgabe einer sachdienlichen E-Mail-Adresse, um den Vorgang zu verschriftlichen, wurde verweigert.
  • Dieser vagen Begründung fehlte ein Verweis auf die zugrunde liegenden Vorschriften, ebenso erfolgte keine Rechtsmittelbelehrung. Auf die Frage nach einer Beschwerdemöglichkeit wurde geantwortet, dass man sich an das «Beschwerdemanagement» der Postfinance oder gleich an ihren CEO wenden solle. Auch hier wurden keine sachdienlichen Adressangaben gemacht. Anscheinend wurde dem «Beschwerdemanagement» eine an die Medienstelle gerichtete Anfrage des Journalisten und Empfängers weitergeleitet, ohne dass eine Reaktion erfolgte.
  • Da keinerlei schriftliche Bestätigung dieses Vorgangs vorliegt, ist es auch nicht möglich, dagegen Rechtsmittel wie eine Anfechtung vor einem ordentlichen Gericht zu ergreifen.
  • Da die Beschlagnahme ohne Wissen des Absenders oder des Empfängers der Überweisung erfolgte, hatte keiner der Besitzer die Möglichkeit, zu diesem Vorgang Stellung zu nehmen.
  • Worin diese angebliche «Sanktionsproblematik» bestehe, wurde nicht erklärt. Es wurde nur mündlich darauf verwiesen, dass eine nicht identifizierte staatliche Behörde nun überprüfe, ob dieser Betrag dem Empfänger gutgeschrieben werden könne oder nicht. Wie lange diese Überprüfung dauert, von wem genau sie ausgeführt werde – keine Angaben.
  • Seit bald einmal zwei Wochen sitzt die Postfinance auf einem nicht ihr gehörenden Geldbetrag und weigert sich, ihrer Verpflichtung als Dienstleister nachzugehen, ihn auftragsgemäss einem Kunden gutzuschreiben. Das Geld ist also sowohl für den Absender wie für den Empfänger blockiert. Der Absender wurde darüber nicht informiert, der Empfänger erst nach mehrfachem Insistieren und der Veröffentlichung des Vorgangs.
  • Die einzige Kontaktperson der Postfinance besteht auf Mündlichkeit, will keine Adresse für schriftliche Eingaben herausrücken und weist zudem darauf hin, dass diese «Überprüfung» wegen angeblicher Überlastung der Behörde dauern könne und man von täglichen Anrufen absehen solle.
  • Wieso eine «Sanktionsproblematik» existieren könnte, obwohl weder der Absender der Überweisung, noch die darin involvierte Bank des Absenders, noch die Korrespondenzbank, noch der Empfänger auf einer Sanktionsliste stehen, vermochte bei Postfinance niemand zu beantworten.

Man sieht an diesem ausführlich geschilderten Verhalten der Postfinance, was passiert, wenn das Einhalten rechtsstaatlicher Vorschriften, Regeln, Abläufe ausser Kraft gesetzt wird. Und durch Willkür, selbstherrliches Handeln unter dem Schutz der Anonymität  in einem rechtsstaatfreien Raum ohne Haftbarkeit oder Verantwortlichkeit ersetzt wird.

Es greifen Sitten wie im Wilden Westen um sich, inklusive Faustrecht. Denn die Postfinance missbraucht den Geldbetrag dieser Überweisung einfach mal als Faustpfand. Ohne jegliche Legitimation ausser der Tatsache, dass er sich in ihrem Einflussbereich befindet. Ob und wann und wie sie ihn wieder hergibt, ist offenbar reiner Willkür überlassen, da es keine Handhabe gibt, die Postfinance in den Bereich der Rechtsstaatlichkeit zurückzuzwingen.

Ein Einzelfall? Wohl eher nicht, Auf jeden Fall ein Skandal, ein ungeheuerlicher Vorgang, der dringlich das Eingreifen staatlicher Aufsichtsbehörden erforderlich macht. Sie sind darüber orientiert. Werden sie auch entsprechenden handeln?

Rechtsausübung in Wildwestmanier: «give him a fair trial – then hang him.»

Willkür bei der Postfinance

Der gelbe Riese ist ausser Rand und Band.

Natürlich ist es ein Einzelfall. Natürlich ist der Schreibende persönlich betroffen. Aber wenn ein Einzelfall jedem passieren kann, wird er zur nötigen Mitteilung. Obwohl das Thema für einmal nicht direkt mit Medien zu tun hat.

Indirekt aber schon, denn selbst Riesen fürchten Reputationsschäden. Das Problem ist schnell erzählt. Am 5. August überwies eine Firma aus den USA einen Geldbetrag an die Postfinance, mit dem Auftrag, es dem Konto des ZACKBUM-Redaktors gutzuschreiben. Als am 11. August immer noch keine Gutschrift erfolgt war, begann eine kleine Odyssee.

Die grosse Postfinance bietet ihren immerhin 2,7 Millionen Kunden nur eine einzige Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an. Deshalb verröchelt man dort gerne einmal in der Warteschlaufe und gibt auf. Ein Besuch in der Postfinance-Filiale in Zürich ergab, dass man dort auch nichts Genaues weiss, keine Überweisung da, nix. Der Kunde wurde darauf verwiesen, es doch telefonisch zu probieren. Und nein, hier habe man auch keine andere Nummer, hätte ein Postfinance-Schalterangestellter eine Frage, müsse er die gleiche Nummer wie der Kunde wählen.

Unfassbar, aber halt Postfinance. Der Kunde versuchte auf allen Kanälen, eine Auskunft zu erhalten, wo denn die Kohle abgeblieben sei. Vergeblich. Es wurde ihm einzig immer wieder empfohlen, doch beim Absender nachzufassen vielleicht klemme es ja dort. Der Absender hatte aber längst alle Beweise erbracht, dass das Geld bei der Postfinance liegen müsse. Dazu gibt es einen Tracking-Code UETR, der wie bei einem Paket ermöglicht, den genauen Standort einer Überweisung zu checken. Und der war bei der Postfinance.

Am 15. August dann die Wende. Nach zehn Tagen brandschwarzen Lügens teilte die Bank plötzlich mit: doch, es ist am 5. 8. eine entsprechende Überweisung bei uns eingegangen. Aber Compliance, die interne Kontrolle, habe da ein paar Fragen, weshalb ein Fragen-Katalog an die sendende US-Bank übermittelt worden sei. Man rechne morgen mit einer Antwort.

Darauf reichte es dem Kunden und er publizierte auf «Inside Paradeplatz» eine Beschreibung des Trauerspiels. Das brachte ihm dann einen Anruf einer Mitarbeiterin von Compliance ein; das erste aktive Lebenszeichen der staatsnahen Bank.

Sie habe den Artikel auf IP gelesen, gab die Dame bekannt, aber das Problem sei ein anderes. Also nochmal April, April, kein zu beantwortender Fragenkatalog. Nein, es handle sich um eine «Sanktionsproblematik». Wie das? Nun, das werde zurzeit von der zuständigen staatlichen Behörde abgeklärt, und das dauere halt ein Weilchen. Der Kunde solle daher von täglichen Anrufen Abstand nehmen. Das wäre allerdings die einzige Kontaktmöglichkeit, da sich die Dame weigerte, eine E-Mail-Adresse anzugeben («das machen wir nicht»). Typisches Verhalten in einer Dunkelkammer.

Die Dame wollte nicht von tagelangem Lügen sprechen, vielleicht sei es da zu einer «Fehlinformation» gekommen. Eher schmallippig wurde sie, als der Kunde sie fragte, worin genau denn diese «Sanktionsproblematik» bestünde. Denn die überweisende Firma, international tätig, seriös und völlig legal, steht auf keiner Sanktionsliste. Ebenso wenig der Empfänger. Das müsse halt noch genauer abgeklärt werden, sagte die Compliance-Frau.

Compliance steht eigentlich für die Einhaltung von Regeln. Hier herrscht aber regellose Willkür. Einem Algorithmus oder einem Mitarbeiter passt eine Überweisung nicht. Obwohl es keinen stichhaltigen Grund dafür gibt, beschlagnahmt er sie einfach mal. Das wird aber dem Betroffenen nicht mitgeteilt, der wird Mal ums Mal auf die Piste geschickt, er solle doch in den USA nachforschen, hier sei nix angekommen.

Das war aber gelogen. Dann wurde das durch die nächste Unwahrheit abgelöst, man warte auf die Beantwortung eines Fragenkatalogs durch die überweisende US-Bank. Stimmte auch nicht, aber wozu auch dem Kunden die Wahrheit sagen.

Das ist ein Skandal. Eine selbstherrliche Kontrollstelle, haftungsfrei und verantwortungslos, erfindet eine «Sanktionsproblematik». Als ob es nicht glasklar und einfach wäre: entweder steht eine Firma oder eine Person auf einer Sanktionsliste, in der Schweiz auf der öffentlich einsehbaren schweizerischen – oder nicht. In diesem Fall gilt zweimal «oder nicht».

Mit ihrem Verhalten verstösst die systemrelevante Bank mit Millionen von Kunden gleich mehrfach gegen Regeln und Vorschriften. Sie hebelt mal kurz das Auftragsrecht aus. Denn sie hat den Auftrag bekommen, einen überwiesenen Geldbetrag einem ihrer Kunden gutzuschreiben. Tut sie aber nicht. Sie setzt sich über die Vertragsfreiheit hinweg. Jedem Postfinance-Kunden ist es freigestellt, mit jedem beliebigen legalen und unbescholtenen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen zu treten. Das geht die Postfinance überhaupt nichts an.

Und schliesslich verstösst sie gegen Treu und Glauben. Starker Tobak im Finanzbereich. Die FINMA, die Bankenaufsicht, ist orientiert. Hier sollte es mindestens eine Rüge absetzen, wenn nicht die Gewähr, also die Lizenz zum Banking, einigen nassforschen Mitarbeitern der Postfinance entzogen werden müsste.

Statt den Kunden tagelang anzulügen, wäre es auch ein Gebot des Anstands gewesen, ihn sofort über diese angebliche «Sanktionsproblematik» zu informieren. Das hätte aber die Postfinance dazu gezwungen, eine Begründung zu geben, worin die denn bestünde. Und es hätte dem Kunden die Möglichkeit gegeben, sofort entsprechende Schritte einzuleiten.

Stattdessen wird hier selbstherrlich, haftungsfrei und unverantwortlich über das Geld anderer verfügt. Ob der Kunde auf diese Einnahme angewiesen ist? Ist doch sein Problem. Dass der Kunde keinerlei Möglichkeit hat, sich gegen diese Willkür zu wehren («wenden Sie sich doch an unser Beschwerde-Management, das hustet ihnen dann irgendwann irgendwas»), ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Es gibt genügend klare Regeln, Vorschriften, es gibt das Prinzip der Eigentumsgarantie, es muss gegenüber jeder Entscheidung die Möglichkeit einer sofortigen rechtlichen Überprüfung geben. Es kann nicht sein, dass selbstherrliche Mitarbeiter neue Kriterien wie «Sanktionsproblematik» erfinden. Wird das zugelassen, sind wir unterwegs in den Wilden Westen der Willkür und Verantwortungslosigkeit.

Sichere Sieger

Ölkrise, Gaskrise. Wer gewinnt? Russland? Falsch. Big Oil.

Am 4. August übernahm Tamedia einen Artikel aus der «Süddeutschen»: «Läuft wie geschmiert. Die Ölmultis profitieren von der Gaskrise.» Viel mehr Echo war da nicht, obwohl die Quartalsprofite von Big Oil ein klares Indiz dafür sind, wer geradezu obszön am Ukrainekrieg und den dadurch existierenden Problemen mit Öl und Gas profitiert.

Natürlich hat das auch die SZ nicht unbedingt selbst recherchiert, das erledigen nach wie vor angelsächsische Medien.

Insgesamt machte Big Oil alleine im ersten Quartal 2022 einen Profit von fast 100 Milliarden US-Dollar. Die englische Zeitung «The Guardian» zitiert aus einer wissenschaftlichen Studie, die nachgewiesen hat, dass alle grossen Öl- und Gasfirmen oder -länder in den letzten 50 Jahren auf heutige Kaufkraft umgerechnet 2,5 Milliarden US-Dollar Profit gemacht haben. Pro Tag.

Keine andere Branche auf der Welt hat eine dermassen lange und ungebrochene Geschichte von obszönen Gewinnen. Die reichen aus, um sich Politiker, Gesetze, Vorschriften und alles zu kaufen, was dem Geschäftsprinzip im Weg steht. Das heisst einfach «more». Mehr. Ölkatastrophen, Umweltschäden, explodierende Ölplattformen, Verseuchung ganzer Landesteile? More. Auswirkungen fossiler Brennstoffe auf die Umwelt? Greenwashing und more.

Es ist noch schlimmer: «Nach Angaben des Internationalen Währungsfonds profitiert die Industrie für fossile Brennstoffe täglich von 16 Milliarden Dollar an Subventionen

Die Ergebnisse der Studie sind auch hier ohne Bezahlschranke zusammengefasst. Damit ist die Ölindustrie völlig ausser Kontrolle jeglicher staatlicher Behörden. Nichts, nicht einmal Waffenherstellung, Drogenproduktion oder die Ausbeutung natürlicher Rohstoffe unter übelsten Arbeitsbedingungen kann damit verglichen werden. Auch wenn dort teilweise höhere Profite möglich sind, haben all diese Tätigkeiten nicht eine solch lange Laufzeit von ununterbrochenen Gewinnen, die mit der Präzision eines Schweizer Uhrwerks in die Kassen gespült werden.

Zudem hat die Ölindustrie den Vorteil, dass ihre Tätigkeit legal ist, zwar gelegentlich – besonders bei Ölkatastrophen – kritisch hinterfragt wird, aber niemals so anhaltend und so lange wie bei illegalen Geschäften.

Man kann also ohne grosse Übertreibung sagen, dass es zurzeit nicht in erster Linie um einen Kampf zwischen autokratischen und demokratischen Ländern geht. Eine solche Vereinfachung scheitert schon daran, dass die Ukraine sicherlich keine funktionierende Demokratie ist, sondern dem amtierenden Präsidenten von einem Oligarchen der Wahlsieg gekauft wurde.

In Wirklichkeit müsste ein Kampf der demokratischen Gesellschaften gegen Big Oil stattfinden, müsste ernsthaft versucht werden, dessen übergrosse Macht zu beschneiden. Aber während im englischen Sprachraum wenigstens Aufklärung geleistet wird und das Problem beschrieben, bleibt es im deutschen Elendsjournalismus bei kurzen Erwägungen einzelner übergrosser Gewinne. Ohne dass die Hintergründe oder die Zusammenhänge aufgezeigt werden.

Aber solche Untersuchungen sind halt etwas anspruchsvoller als das Ausschlachten gestohlener Geschäftsunterlagen mit anschliessendem Skandalisieren der Hehlerware.

 

 

 

Logik kaputt

Der SZ-Redaktor Joachim Käppner vergewaltigt öffentlich die Logik und missbraucht Stalingrad.

Man übernimmt nicht ungestraft jeden Unsinn aus München – und quält erst noch den zahlenden Leser des Qualitätskonzerns Tamedia. Denn dort zieht einer vom Leder:

Bestürzend ist vielmehr die Ignoranz des Autors gegen Grundregeln der Logik.

Das ist allerdings kein Unfall, sondern ein bewusst herbeigeführter journalistischer Schadensfall. Der Autor behauptet: «Amnesty hat nämlich der russischen Kriegspropaganda ein unverhofftes Geschenk gemacht.» Damit zeige die NGO eine «atemberaubende Ignoranz gegenüber den Opfern eines Zerstörungskrieges». Früher nannte man das bei ihm zu Hause Defätismus und Übernahme von Feindpropaganda.

Dann wird Käppner noch teutonisch-geschmacklos: «In der seltsamen Logik des Ukraine-Berichts müsste man auch der Roten Armee, als sie 1942 Stalingrad gegen die Wehrmacht verteidigte, völkerrechtswidriges Verhalten vorwerfen. Obwohl noch Zivilisten in der Trümmerstadt waren, kämpften die sowjetischen Soldaten um jedes Haus. Was hätten sie sonst tun sollen

Worin besteht seine verkehrte Logik? Amnesty International hat einen Bericht über ukrainische Kriegsverbrechen veröffentlicht. Jeder, der ihn liest, hat keinen Zweifel daran, dass die aufgeführten Beispiele sorgfältig untersucht und belegt sind. Seine Zusammenfassung:

  • Wohngebiete, Schulen und Krankenhäuser dienen als Militärstützpunkte

  • Angriffe aus dicht besiedelten zivilen Gegenden provozieren Vergeltungsschläge

  • Diese Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht rechtfertigen allerdings nicht die wahllosen Angriffe Russlands mit zahllosen zivilen Opfern

AI untermauert diese Vorwürfe, was ausführlich zitiert werden muss:

«Zwischen April und Juli verbrachten Expert*innen von Amnesty International einige Wochen damit, russische Angriffe in den Regionen Charkiw und Mykolajiw und im Donbass zu untersuchen. Sie untersuchten Orte, an denen Angriffe stattgefunden hatten, sprachen mit Überlebenden, Zeug*innen und Angehörigen der Opfer, und führten Fernerkundungen und Waffenanalysen durch.

Bei diesen Untersuchungen fanden die Amnesty-Mitarbeiter*innen in 19 Städten und Dörfern dieser Regionen Belege dafür, dass ukrainische Truppen aus dicht besiedelten Wohngebieten heraus Angriffe durchführten und Stützpunkte in zivilen Gebäuden einrichteten. Das «Crisis Evidence Lab» von Amnesty International hat einige dieser Geschehnisse zusätzlich durch die Auswertung von Satellitenaufnahmen bestätigt.

Die meisten der als Stützpunkte genutzten Wohngebiete befanden sich mehrere Kilometer hinter der Front. Es wären tragfähige Alternativen verfügbar gewesen, die keine Gefahr für die Zivilbevölkerung bedeutet hätten – wie zum Beispiel nahegelegene Militärstützpunkte oder Waldstücke oder andere weiter entfernte Gebäude. In den von Amnesty International dokumentierten Fällen liegen keine Hinweise darauf vor, dass das ukrainische Militär die Zivilpersonen in den Wohngegenden aufgefordert oder dabei unterstützt hätte, Gebäude in der Nähe der Stützpunkte zu räumen. Dies bedeutet, dass nicht alle möglichen Vorkehrungen zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen wurden.»

Gleichzeitig stellt AI klar, wer der Aggressor und Verursacher des Krieges ist: «Bei der Abwehr des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs hat das ukrainische Militär wiederholt aus Wohngebieten heraus operiert und damit Zivilpersonen in Gefahr gebracht. … Gleichzeitig rechtfertigen die ukrainischen Verstöße in keiner Weise die vielen wahllosen Schläge des russischen Militärs mit zivilen Opfern, die wir in den vergangenen Monaten dokumentiert haben. Wahllose Angriffe, bei denen Zivilpersonen verletzt oder getötet werden, sind Kriegsverbrechen.»

Selbstverständlich hatte AI zuvor auch russische Kriegsverbrechen dokumentiert und kritisiert. Im Gegensatz zur Absurd-Logik des deutschen Demagogen Käppner gibt es keine guten oder schlechten, keine gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Kriegsverbrechen. Es gibt keine für die gute Sache, über die man daher schweigen muss, während man Kriegsverbrechen für die schlechte Sache anzuprangern hat.

Um in seiner Unsinns-Logik zu bleiben: die Massenvergewaltigungen durch Soldaten der Roten Armee während des Einmarschs ins Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg waren Kriegsverbrechen. Sie sind nicht entschuldbar, aber zumindest verständlich, wenn man bedenkt, welche unsäglichen Nazi-Verbrechen diese Soldaten sehen mussten, als sie von den Faschisten okkupierte Teile der Sowjetunion befreiten.

In Stalingrad verteidigte die Rote Armee tatsächlich Haus um Haus, sie wählte aber nicht absichtlich Schulen oder Krankenhäuser als Militärstützpunkte. Wer dieses Beispiel anführt, müsste zwangsweise von Wassili Grossmann «Leben und Schicksal» sowie «Stalingrad» lesen müssen. Denn der war da und hat’s aufgeschrieben. In einer Weise, die dem Leser das Herz beklemmt. Auf dass Käppner niemals mehr so geschmacklos über diese unsägliche Tragödie schreibe und überhaupt die Schnauze halte.

Mode-Porno in der «Vogue»

Es gibt Shabby* Chic und es gibt schäbige Kriegsmode.

Neues aus der Welt der Schönen: «Vogue» wird Porno. Das beweist eine Modestrecke aus der ukrainischen Hölle.

Eine Stylistin, zwei Assistenten, natürlich eine Make-up-Artistin, eine Friseuse fürs Haar, eine Produzentin, drei Fixer, also Möglichmacher, und dann noch die Star-Fotografin Anne Leibowitz. Das Modeblatt «Vogue» hat keinen Aufwand und keine Kosten gescheut, um schonungslos aus der Kriegshölle der Ukraine zu berichten. Es wurden aber nicht Verwundete geschminkt, Leichen frisiert oder fesche Uniformen stylisch aufgemotzt.

Nein, «Vogue» hebt Olena Selenska aufs Cover, die Gattin des ukrainischen Präsidenten. Das hat bei dem Blatt Tradition; vor einigen Jahren durfte auch mal Asma al Assad edel fotografiert über die Güte ihres Mannes, des syrischen Diktators Assad, schwadronieren. Kurz bevor Syrien zum Schlachthaus wurde.

In der Ukraine wird seit Ende Februar geschlachtet, aber Präsident Selenskij ist ja nicht Assad, sondern ein Held. Und an der Seite jedes Helden steht eine heldenhafte Gattin, logo. Also rollt «Vogue» überall ein Modeporträt der Gattin aus. Auf Englisch, Deutsch, Ukrainisch, in allen Weltsprachen.

Wunderbar illustriert mit geschmacklosen Fotos von Leibowitz. Olena vor Sandsäcken. Olena mit einer Gruppe ukrainischer Soldaten vor einem zerschossenen Flugzeugwrack. Olena Hand in Hand mit dem Präsidenten. Olena an den Präsidenten geschmiegt. Perfekt ausgeleuchtet, perfekt gekleidet, perfekt frisiert, das Make-up sitzt perfekt.

Wahrscheinlich wurden auch die Sandsäcke farblich assortiert, die Uniformen der Soldatinnen frisch aufgebügelt. Der Präsident trägt sein olivgrünes T-Shirt, sein Markenzeichen.

Screenshot aus der «Vogue».

Und was sagt Olena denn so? «Wir freuen uns auf den Sieg.» – «Ich bitte um Waffen», sagt  sie auch. Nicht für sich, denn Olena kämpft mehr mit den Waffen einer Frau. So schwärmt die Modeschreiberin:

«Während unserer beiden Gespräche in Kiew erweist sich Selenska als direkt, würdevoll, elegant, eine diskrete Förderin ukrainischen Designs. An einem Tag trägt sie eine ecrufarbene Seidenbluse mit einer schwarzen Samtschleife um den Hals und einen schwarzen, halblangen Rock, ihr aschblondes Haar zu einem lockeren Dutt hochgesteckt. Am nächsten Tag erscheint sie mit ausgestellten Jeans, robusten weißen Sneakern mit gelben und blauen Details – eine Anspielung auf die ukrainische Flagge.»

Dann wird die Autorin kurz völlig geschmacklos:

«Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass das Hemd denselben rostigen Farbton hat wie die ausgebrannten russischen Panzer»,

flötet sie.

Es gibt Betroffenheitspornos. Ein Journalist heuchelt Anteilnahme am Sterben eines Krebskranken. Es gibt Sozialpornos. Ein Reporter lebt eine Woche mit Obdachlosen auf der Strasse. Es gibt Politpornos. Ein Autor himmelt einen Regierenden an, der unter der schweren Last seiner Verantwortung nicht zusammenbricht.

Am widerlichsten sind allerdings Modepornos. Eine aufgebrezelte Präsidentengattin vor einem zerschossenen Flugzeug, umgeben von drei im goldenen Schnitt hindrapierten ukrainischen Soldatinnen? Leider sieht man unter den Helmen nicht, was die Friseuse hingezaubert hat, und schwarze Sonnenbrillen verdecken das Werk der Make-up-Artistin. Aber das ist ja auch nur Staffage. Gefasst unter dem hingefönten Haar schaut die Präsidentengattin in die Zukunft, leicht fröstelnd umfasst ihre Hand den Kragen des modisch langen Mantels. Dunkelblau, sicher Cashmere oder Merino-Wolle; leider gibt die «Vogue» keine Hinweise, wo die modebewusste Dame sich das Stück kaufen kann. Reinigungstipps wären auch erwünscht; kriegt man da Blutspritzer einfach so raus?

Wir sind schon eine leicht dekadente Gesellschaft. Wie es aber angeblich zurechnungsfähigen Redakteuren eines Fashionblatts einfallen kann, einen aufwendigen Modeporno in der Ukraine zu veranstalten, das hat schon etwas Spätrömisches. Das reizt nicht die Sinne, sondern löst Brechreiz aus.

 

*Auf Leserhinweis korrigiert.

Wumms: Cédric Wermuth

Der Dummschwätzer duckt sich weg.

In einem unseligen Triumvirat mit Balthasar Glättli und Bastian Giroud lässt der SP-Co-Präsident Wermuth keine Gelegenheit aus, in den Medien präsent zu bleiben. Jungstar Fabian Molina muss noch viel üben, um mitzuhalten.

Wer viel redet und fordert, dem fliegt das manchmal um die Ohren. So verkündete Wermuth im Rahmen seines Aufmerksamkeitsmanagements 2019:

«Flüge an Ziele, die in zehn bis zwölf Stunden mit dem Zug erreichbar sind, müssen künftig verboten werden.»

Das war für einen kurzen Lacher gut. Als Vielschwätzer hatte das Wermuth längst vergessen, als er für ein unscharfes Foto mit dem deutschen Wahlsieger Olaf Scholz mal kurz nach Berlin flog. Sei leider nicht anders gegangen, meinte der Verbotskünstler, denn solche Verbote gelten natürlich nur für die anderen.

Während die Zürcher SP sich nicht entblödet, fürs nächste Züri Fäscht Flugshow und Feuerwerk verbieten zu wollen, glüht ihr Bundesrat Alain Berset offenbar schon seit Jahren mit einem Privatflieger durch die Gegend. Während er offiziell die Ferien mit seiner Familie in der Schweiz verbringen will, hüpft er schnell mal nach Frankreich. Dummerweise kam er dabei einer militärischen Sperrzone zu nahe, wurde vom Himmel geholt und seine CO2-Bolzerei kam ans Tageslicht.

Das wäre nun für den SP-Co-Präsidenten eine Gelegenheit, Rückgrat zu beweisen und tapfer ein paar tieffliegende Tomaten für seinen Bundesrat abzufangen. Aber: Wermuth ist in den Ferien, zwar erreichbar, aber er duckt sich weg und reicht die heisse Kartoffel lieber an seine Co-Präsidentin weiter. Und die teilt mit, dass sie nichts mitzuteilen habe.

Wundert es noch jemanden, dass Politiker mit Journalisten darum wetteifern, wer am wenigsten glaubwürdig erscheint, am wenigsten Vertrauen verdient? Dummschwätzen, heucheln und schweigen, was für ein überzeugender Dreisprung.

Oligarch Blocher

Kleines Gedankenspiel als Anstoss für Recherchen.

Tamedia hat ein Recherchedesk. Die «Republik» fällt immer wieder mit Recherchestücken auf. Auch NZZ und CH Media, sogar die «Blick»-Gruppe tun gelegentlich das, was neben der Reportage zur Königsdisziplin im Journalismus gehört. Man wühlt sich durch Dokumente, geht Spuren nach, interviewt Auskunftspersonen, verlangt Einblicke und Zugang zu staatlichen Unterlagen.

Man leuchtet in Dunkelkammern, die vornehmste und wichtigste Aufgabe des Journalismus. Hier ist er noch vierte Gewalt. Hier kann er noch einen Unterschied zu autoritären Regimen mit Zensur machen. Also einen Unterschied zu Russland und der Ukraine, zum Beispiel. Allerdings wirft sich vor allem Tamedia, im Verbund mit vielen anderen Medien, häufig darauf, aus unbekannter Quelle zugespielte gestohlene Geschäftsunterlagen auszuwerten. Um dann Ankläger, Richter und Vollstrecker in einer Person zu spielen.

Leaks und Papers und andere trübe Quellen

Das sind die üblen Aspekte des falsch verstandenen Recherchierjournalismus. Oder aber, Spezialität der «Republik», man stapelt Aussagen anonymer, ehemaliger Mitarbeiter einer Firma aufeinander, unterlässt, der betroffenen Bude ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – und kräht Skandal. Bläst eine Mücke zum Elefanten auf, der dann schneller als ein angestochener Luftballon wieder zusammenschnurrt. So geschehen beim angeblichen Riesenskandal «Globe Garden». Und nicht nur dort.

Einen neuen Tiefpunkt erreichte diese Art von «Recherchierjournalismus» in einem Gewaltsriemen über eine Verschwörung angeblicher «Info-Krieger». Da gäbe es auch in der Schweiz ein «Netzwerk» rechter Medien und Publizisten, die gemeinsam Lügen, Verschwörungstheorien und Fake News produzierten. Über 30 angebliche Mitverschwörer wurden namentlich von der «Republik» aufgezählt, dazu ein rundes Dutzend Organe, die ebenfalls in dieses Kartell der dunklen Macht eingebunden seien. Allerdings: niemandem wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Keinem einzigen der namentlich erwähnten Personen oder Organe. Und lediglich mit einem einzigen angeblichen Vertreter dieser dunklen Mächte wurde gesprochen. Das ist wohl der Tiefpunkt des «Republik»-Journalismus, und wir warten gespannt, mit welchen Anstrengungen der noch unterboten werden könnte.

Gedankenspiel als Anstoss für Recherchen

Aber ZACKBUM will nicht nur kritisieren. Wir hätten auch einen konstruktiven Vorschlag. Aktuell, spannend, interessant. Machen wir dazu ein kleines Gedankenspiel. Dem alt Bundesrat, SVP-Granden und Milliardär Christoph Blocher fehlt nur eine Eigenschaft, um als Oligarch bezeichnet zu werden. Er gehört zweifellos ins Lager der Putin-Versteher, hat nichts dagegen, dass seine Tochter mit Russland geschäftet und die Aufnahme von Verhandlungen zwecks Beendigung des Ukrainekriegs fordert. Dazu ist er sagenhaft reich. Lediglich das Fehlen eines russischen Nachnamens bewahrt ihn wohl davor, auf eine Sanktionsliste der EU oder der USA zu geraten.

Nehmen wir aber mal an, sein Name stünde plötzlich auf einer solchen Liste. Wie die Namen von inzwischen Hunderten von Personen und Firmen. Das wäre doch Anlass genug, mit einer Recherche zwei banalen Fragen nachzugehen:

  1. Wie kommt man auf diese Sanktionslisten?

  2. Wie kann man sich dagegen wehren?

Ein paar kleine Hinweise. Es ist zum Beispiel bekannt, dass die US-Behörden sich auf Listen der reichsten Menschen der Welt umtun, wie sie beispielsweise vom Magazin «Forbes» geführt werden. Wer da vorkommt und einen russisch tönenden Nachnamen hat, hat eine gute Chance, sich plötzlich auf einer Sanktionsliste wiederzufinden. Das reicht als Begründung aus.

Es ist bekannt, dass in diesem Fall viele Regierungen dazu neigen, Immobilien oder Jachten als Symbol unverschämten Reichtums zu beschlagnahmen. Auch wenn die Besitzverhältnisse nicht wirklich geklärt sind. So reicht beispielsweise der Verdacht, dass eine Superjacht dem Kreml-Herrscher Putin gehören könnte, um sie zu requirieren.

Was machen Staaten mit beschlagnahmten Gütern?

Nun sind Staaten nicht dafür geeignet, ein Sammelsurium von Besitztümern zu verwalten. Alleine der Unterhalt einer grossen Jacht oder eines luxuriösen Anwesens kostet. Was soll also damit geschehen? Forderungen werden laut, dass diese Werte versteigert, verkauft werden sollen, damit man den Erlös dafür verwenden könne, den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen.

Da wäre die Recherche sinnvoll, wie sich solche Aktionen mit der Eigentumsgarantie und der Rechtsstaatlichkeit von zivilisierten Ländern vereinen lassen. Aufgrund welcher gesetzlicher Grundlage wird hier gehandelt? Wodurch wird sichergestellt, dass es sich nicht um willkürliche Aktionen handelt? Wie wird sichergestellt, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt? Denn es gibt Oligarchen, die sämtliche dieser Kriterien erfüllen – aber nicht sanktioniert werden. Wobei der Verdacht naheliegt, dass sie eine wichtige Rolle bei der anhaltenden Versorgung westlicher Staaten mit Rohstoffen aus Russland spielen.

Schliesslich: Wie bei von den USA geführten Listen angeblicher Unterstützer des Terrorismus erhebt sich hier die Frage, wie ein Betroffener sich rechtlich dagegen wehren kann. Denn es gehört zu den eisernen Prinzipien unseres Rechtsverständnisses, dass man sich immer gegen eine Sanktion zur Wehr setzen kann. Jede Massnahme, jede Verfügung muss eine Rechtsmittelbelehrung beinhalten. Selbst eine banale Parkbusse kommt mit dem Hinweis, innert welcher Frist man sich wie bei einer zuständigen Stelle gegen die Bezahlung wehren könne.

Der Rechtsweg als Garant gegen Willkür und Barbarei

Indem man den sogenannten Rechtsweg beschreitet. Also eine unabhängige gerichtliche Überprüfung verlangt. Das kann dauern und kostet Geld. Aber ohne diese Möglichkeit wären Willkür und staatlicher Macht keine Grenzen gesetzt. Innerhalb des Rechtsstaats ist vor allem die Möglichkeit, gegen staatliche Zwangsmaßnahmen Einsprache zu erheben, der fundamentale Unterschied zu Willkür und Barbarei.

Wo und wie ein Betroffener sich gegen den Entscheid wehren kann, ihn auf eine solche Sanktionsliste zu setzen, ist nicht bekannt. Es ist nicht bekannt, welches Gericht für eine Einsprache zuständig wäre. Das ist besonders im Fall des Rechtsstaats Schweiz beunruhigend. Denn die Schweiz führt bekanntlich keine eigenen Untersuchungen oder Überprüfungen durch, sondern übernimmt fraglos Sanktionslisten, die von der EU beschlossen wurden. Ohne Einblick in die Gründe, ohne Kenntnis der Motive. Ohne Hinterfragen, Analysieren, Abklären. Obwohl diese Sanktionen dramatische Auswirkungen auf die Betroffenen haben. Ihre Eigentumsgarantie wird aufgehoben. Sie verlieren schlagartig den Zugang zu Besitztümern, Vermögenswerten und Anlagen. Sind sie Besitzer von Firmen, verlieren sie die Kontrolle darüber.

Wer als Firmenbesitzer gegen Gesetze verstösst – oder zumindest in diesen Verdacht gerät –, hat ein ganzes Arsenal von Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Damit kann er sogar Sanktionen oder Bussen jahrelang hinauszögern, was sicherlich ein Ärgernis darstellt. Häufig ist es auch ungemein schwierig, persönliche Verantwortlichkeiten für grobe Fehler nachzuweisen. Deshalb ist – mit einer einzigen Ausnahme – noch nie ein Schweizer Banker persönlich haftbar gemacht worden. Obwohl hier schuldhaft Abermillionen und Milliarden verröstet wurden.

Individuell schuldhaftes Verhalten nachweisen

Aber schuldhaftes Verhalten individuell nachzuweisen, Haftbarkeit zu erstellen, das ist ungemein schwierig. Im Fall des Groundings der Swissair überschrieben einzelne der damaligen Verwaltungsräte ihre Besitztümer an Ehepartner oder Familienmitglieder. Nur für den Fall. Aber alle Versuche, persönliche Schuld nachzuweisen, Schadenersatz einzutreiben, endeten Jahre später mit Freisprüchen vor Gericht. Obwohl es offenkundig war, dass die Swissair auch mit gröbsten Managerfehlern in Grund und Boden gewirtschaftet wurde.

Aber reich, Russe, geschäftet irgendwie mit Russland, zahlt dort gar Steuern, da braucht es nur noch ein Foto, auf dem der Betroffene im gleichen Raum mit Gottseibeiuns Putin abgebildet wurde – und schon ist die Eigentumsgarantie aufgehoben, erfolgt Sanktion auf Verdacht. Rechtliches Gehör, Möglichkeit zur Gegenwehr gegenüber solch drakonischer Massnahmen? Unmöglich.

Das wäre doch ein Thema, das geradezu danach schreit, mit der geballten Recherchierkraft Schweizer Medien untersucht zu werden. Aber dieser Schrei verhallt offenbar ungehört. Kä Luscht, sagen da die Recherchegenies auf den Redaktionen. Passt nicht in unsere Narrative. Könnte Ärger geben und staatliche Behörden muff machen. In einem solch jämmerlichen Zustand befinden sich die Schweizer Medien. Sie üben Selbstzensur, da ist staatliche Zensur gar nicht nötig.

Richter Ratlos

Ungeheuerliches im Zürcher Obergericht.

Thomas Hasler vom «Tages-Anzeiger» ist ein sehr erfahrener Gerichtsreporter. Als solcher braucht er eine Akkreditierung am Gericht. Das ist der einzig vorstellbare Grund, wieso er nicht mit scharfen Worten eine Ungeheuerlichkeit kritisiert, die im Obergericht stattfand. Das gilt auch für Tom Felber von der NZZ, der ebenfalls schon im Titel ein skandalöses Zitat bringt: «Ein «Drittklass-Freispruch»».

Seien Sie nicht allzu stolz auf diese Urteilsbegründung …

Darum geht es: Das Bezirksgericht Meilen hatte im September 2020 über einen Mordfall geurteilt. Eine 73-jährige Ärztin war im August 2016 in ihrer Villa in Küsnacht zu Tode gekommen. Viele Indizien wiesen auf Mord hin, allerdings wurde die Obduktion der Leiche durch eine Schlamperei der Zürcher Rechtsmedizin viel zu spät durchgeführt, so dass Zweifel blieben.

Aber es gab genug Indizien, um einen heute 39-Jährigen wegen Mordes zu 19 Jahren zu verurteilen. Der aber schweigt bis heute eisern und teilte dem Gericht nur mit, dass er es nicht gewesen sei. Als Auftraggeberin des Tötungsdelikts geriet schnell die heute 48-jährige Tochter der Ärztin in Verdacht. Sie war damals drogenabhängig und stand in Gefahr, enterbt zu werden. Das brachte ihr vier Jahre Untersuchungshaft ein, in der auch sie immer ihre Unschuld beteuerte.

Sie war in der ersten Instanz freigesprochen worden und hatte eine Entschädigung von 200’000 Franken für die U- und Sicherheitshaft erhalten. Die Staatsanwaltschaft wollte das nicht so stehen lassen und forderte auch vor dem Obergericht eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren wegen Anstiftung zum Mord. Die Tochter soll dem damals mit ihr Liierten 300’000 Franken dafür versprochen haben.

Aber auch die zweite Instanz erkannte auf Freispruch. Im Zweifel für den Angeklagten, und die Indizien reichten nicht aus, um über jeden vernünftigen Zweifel erhaben den Mordauftrag zu beweisen. Das ist gerichtlicher Alltag.

Dann aber wurde es aschgrau: «Seien Sie nicht allzu stolz auf den 3.-Klass-Freispruch», zog der Gerichtspräsident Christoph Spiess vom Leder. Das Urteil sei auf Messers Schneide gestanden, was sich in einem 2:1-Mehrheitsentscheid für Freispruch ausgedrückt habe. Einmal in Fahrt, fuhr Spiess fort:

«Sie sind in den Fall verstrickt und haben mit dem Tod der Mutter zu tun. Aber wir wissen nicht wie.»

Es habe ein dichtes Indiziennetz gegeben, aber das sei leider nicht eindeutig gewesen.

Damit nicht genug der Philippika: Die Tochter habe eindeutig ein Motiv gehabt: «Sie werden freigesprochen, auch wenn Sie nicht sauber sind», donnert der Richter, als wolle er eine moderne Fassung des «zerbrochnen Krugs» geben. Deshalb sei es dem Gericht «schwergefallen», der Tochter 200’000 Franken Genugtuung zuzusprechen. Zustände wie am Dorfgericht von Richter Adam. Nur nicht so lustig.

In unserem Rechtsstaat gibt es für einen Angeklagten nach der Gerichtsverhandlung zwei Zustände. Schuldig oder nicht schuldig. Es gibt keine Schuld- oder Freisprüche erster, zweiter oder dritter Klasse. Laienbeobachter möchten gerne zwischen einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld und seinem kleinen Bruder «aus Mangel an Beweisen» oder wegen «im Zweifel für den Angeklagten» verschiedene Klassen unterscheiden.

Richter Spiess führt nebenbei das Sekretariat der «Schweizer Demokraten» und blödelte auch schon auf Tiktok herum:

Letztes Jahr erhob sich die Frage, ob Spiess sich damit der Würde seines Amtes angemessen verhalten habe. Hier kann man noch sagen, dass im Privaten schlechter Geschmack nicht strafbar ist. Auch etwas abseitige politische Orientierung ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Aber einen Freispruch mit dieser Begründung eigentlich in einen Schuldspruch verwandeln, das ist ein starkes Stück.

Denn eigentlich sagt Richter Gnadenlos: Sie sind’s gewesen, aber leider können wir’s Ihnen nicht nachweisen und müssen Sie contre coeur freisprechen. Dass Sie auch noch Geld kriegen, tut uns weh, als käme es aus unserem Portemonnaie.

Wildwest im Rechtsstaat – und keiner protestiert.