Blattschuss: Lachappelle tritt zurück

Raiffeisen im Elend: Vincenz, Gisel, nun auch Guy Lachappelle. Was ist nur mit dem Führungspersonal dort los? Und mit den Medien?

Eigentlich sah es ganz gut für den VR-Präsidenten der Raiffeisen aus. Der Boss der drittgrössten Bank der Schweiz hatte drohende Schlagzeilen über sich niedergekämpft. Mit der Waffe der superprovisorischen Verfügung.

Guy Lachappelle erklärt seinen Rücktritt.

Damit wird präventiv eine Berichterstattung gerichtlich untersagt, wenn nur so ein «besonders schwerwiegender Schaden» abgewendet werden kann. Gemeint ist damit, dass die Wirkung der Veröffentlichung persönlichkeitsverletzender Aussagen, selbst wenn die nachher zurückgenommen werden müssen, nicht mehr wiedergutzumachen wäre. Selbst eine Gegendarstellung, eine Entschuldigung, eine Richtigstellung kann die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurückdrücken.

Deshalb muss der Betroffene – wenn er einen Richter davon überzeugt – die Möglichkeit haben, das präventiv zu verhindern. Superprovisorisch heisst dabei, dass die Gegenseite, ein Unikum in unserem Rechtsstaat, keine Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren. Das ist einem allfälligen ordentlichen Verfahren vorbehalten, das im Anschluss stattfinden muss.

Auch ZACKBUM ist mit diesem Themenbereich in Kontakt gekommen, mehr dürfen wir dazu nicht sagen. Aber Lachappelle selbst hat in einer gestern eilig anberaumten Pressekonferenz selbst die Insidern längst bekannten Vorkommnisse publik gemacht.

Eine Beziehung mit fatalen Folgen

Laut seiner Darstellung hatte Lachappelle im Jahr 2017 eine aussereheliche Beziehung. Nach deren schnellen Beendigung sei er von seiner Ex-Geliebten verfolgt worden. Die habe dann im August 2020 eine «wissenschaftliche Broschüre» über sogenannte «Toxic Leaders» veröffentlichen wollen, in der er sich als nur leicht verfremdetes Beispiel für ein solches Verhalten wiedererkannt habe. In der Psychologie verbirgt sich hinter diesem Modebegriff die sogenannte dunkle Tetrade, bestehend aus den (subklinischen) Persönlichkeitseigenschaften Narzissmus, Machiavellismus, Psychopathie und Sadismus. Die habe sich in jüngster Forschung als besonders geeignet erwiesen, um sozial unerwünschtes Verhalten vorauszusagen.

Deshalb habe er eine superprovisorische Verfügung dagegen erwirkt. Daraufhin sei seine Ex-Geliebte an den «SonntagsBlick» gelangt, der einen Artikel darüber plante. Auch diesen verhinderte er mit einer weiteren Superprovisorischen. Der SoBli beschwerte sich dann über einen angeblichen Vertrauensbruch, da Lachappelle den Inhalt eines vertraulichen Gesprächs mit dem SoBli als Begründung für seine Superprovisorische verwendet habe. Auch diesen Artikel nahm Ringier mit Ausdruck des Bedauerns wieder zurück.

Als Kollateralschäden gab es weitere Massnahmen gegen die Berichterstattung über diese ganze Affäre. Aber die Ex-Geliebte hatte noch einen weiteren Pfeil im Köcher. Laut NZZ erklärte Lachappelle an der Pressekonferenz:

«Er habe aber selbst einen «riesengrossen Fehler» gemacht, in dem er in seiner Zeit als Chef der Basler Kantonalbank seiner früheren Geliebten auf deren Bitte ein bankinternes Dokument zur digitalen Transformation zugestellt habe. Es sei unklug gewesen, dieses Dokument herauszugeben. Die Frau habe dieses E-Mail an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt geschickt, verbunden mit einer Strafanzeige. Auch Medien hätten das Mail erhalten.»

Damit wurde für ihn seine Position unhaltbar und er kündigte seinen Rücktritt per Ende Juli von sämtlichen Ämtern an: «Ich habe einen sehr grossen Fehler gemacht und werde ihn bitter bezahlen müssen, aber ich stehe dazu.»

Über den konkreten Fall hinaus ergeben sich einige Fragen allgemeiner Art. Zentral ist die Beurteilung, wo die schützenswerte Privatsphäre einer Person des öffentlichen Interesses aufhört. Eine aussereheliche Beziehung als solche oder jede Form privater Beziehungen ist sicherlich Privatsache.

Privatsphäre von Fall zu Fall

Ausser, es kommen weitere Umstände hinzu. So stolperte der erfolgreiche und ansonsten unbescholtene Raiffeisen-CEO Patrik Gisel über die Unterstellung, er habe mit einer Verwaltungsrätin von Raiffeisen eine intime Beziehung geführt – als sie noch im Amt war. Da sie dann gleichzeitig eine Aufsichtsfunktion über ihn gehabt hätte, wäre das zumindest problematisch gewesen. Obwohl Gisel darauf bestand, dass die Beziehung erst nach dem Rücktritt der Dame begonnen habe, stellte er sein Amt zur Verfügung.

Von all den Verwicklungen und Verquickungen von Privatem und Geschäftlichem bei Pierin Vincenz ganz zu schweigen. Dass es immer wieder Raiffeisen trifft, mag wohl Zufall sein; eine Konstante ist aber unübersehbar.

In allen drei Fällen war es der gleiche Journalist, der mit angefütterten Unterlagen an die Öffentlichkeit ging. Bei Vincenz nicht als Erster, bei Gisel als Einziger und genau im richtigen Moment vor einer GV, wodurch Hektik ausbrach und Gisel den Hut nehmen musste. Und nun bei Lachappelle, der alle vorherigen Publikationsversuche niederkämpfte.

Echt super? Arthur Rutishauser (rechts).

Vor allem bei diesem Fall stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln die Bewahrung der Privatsphäre verteidigt werden kann – und mit welcher Begründung in sie eingedrungen werden darf. Dass der Ständerat gerade die Hürde für die Erlangung einer Superprovisorischen niedriger gelegt hat, ist auch reiner Zufall, aber fatal.

Bedenkliche mediale Entwicklungen

Dass in allen drei Fällen die Unschuldsvermutung, die bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Urteils gelten sollte, bis zur völligen Lächerlichkeit vernichtet wurde, ist bedenklich.

Dass es sich bei allen drei Fällen bislang um blosse Anschuldigungen handelt – auch wenn Lachappelle fehlerhaftes Verhalten einräumt, ändert das nichts daran –, die dennoch zu gravierenden Konsequenzen führten, ist beunruhigend.

Dass sich die dünn und dumm gesparten Medien immer williger dazu hergeben, ohne die genauen Motive zu kennen, sich anonym – wie im Fall der Leaks und Papers – oder mit Absender anfüttern zu lassen, ist ihrem Ruf nicht zuträglich.

Gerade in der Grauzone zwischen vertretbarem öffentlichen Interesse an einer mächtigen Persönlichkeit und deren zu schützender Privatsphäre hat sich hier ein Kampffeld aufgetan, bei dem die Medien – Ankläger, Richter und Henker in einer Person – eine üble und anrüchige Rolle spielen. Ob es um den zu Unrecht beschädigten Ruf von Gunter Sachs selig, um die Vernichtung des Lebenswerks eines schweizerisch-angolanischen Geschäftsmanns geht, gegen den sich ebenfalls alle erhobenen Vorwürfe in Luft auflösten – oder um die drei Herren von Raiffeisen: immer wieder ist es der Oberchefredaktor von Tamedia, der seine Finger in der Affäre drin hat. Ebenfalls ein Fall von mangelnder Compliance, von fehlender Kontrolle.

1 Antwort
  1. Tim Meier
    Tim Meier sagte:

    Anfütterungen, Leaks und Papers führen zu Denkfaulheit. Die unerwartete schöne Bescherung an Informationen vernebelt die Sinne. Die Frage nach cui bono wird ingoriert wenn der vermeintliche Scoop in der Luft liegt.

    Antworten

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