H wie Hollenstein, H wie Heuchler

Die publizistische Leiter nach unten bei CH Media sieht den Splitter, aber den Balken nicht.

Natürlich ist es für Journalisten immer ein Genuss, auf hohem moralischen Ross sitzend, der Boulevard-Konkurrenz eine reinzuwürgen. Damit beschäftigt sich Pascal Hollenstein, wenn es über Jolanda Spiess-Hegglin gerade mal nichts zu berichten gibt. Denn sonst ist er dort eher ausgelastet, als Sprachrohr.

Nun geht es aber um etwas anderes. ««Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern», entrüstet sich Hollenstein. Endlich mal Gelegenheit, journalistische Aufklärungsarbeit zu leisten. Über «die wichtigsten Regeln im Journalismus». Trommelwirbel: «Bei Berichten über Straftaten ist auf die Opfer besonders Rücksicht zu nehmen.» Steigerung: «besonders bei Sexualdelikten». Nochmalige Steigerung: «Und in noch höherem Mass, wenn es um Kinder geht.»

Lehrer Lämpel steht nun auf den Zehenspitzen, den Warnfinger hoch in der Luft. Dann lässt er ihn, samt Stock, auf den «Blick» niedersausen. Der habe in einem Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern durch einen Pfarrer so berichtet, so recherchiert, dass dadurch die armen Kinder identifizierbar wurden; «es kam in der Schule zu Hänseleien und Mobbing».

Dennoch sei der «Blick» störrisch gewesen und habe eine Persönlichkeitsverletzung abgestritten. Bis dann endlich das Obergericht in Aarau «die Argumente des Ringier-Anwalts Punkt für Punkt zerpflückt». Schliesslich habe «Ringier Genugtuung für die Kinder» gespart. Also alles in allem: widerlich, aber typisch.

Aber nur dann, wenn man so ziemlich alles ausspart, was nicht zu dieser These passt. Vielleicht sollte Hollenstein mal nachschlagen, was auch zu den «wichtigsten Regeln» im Journalismus gehört. Nämlich, die Realität nicht so hinzuschnitzen, wie sie einem in den Kram passt.

Was nicht passt, wird passend gemacht. Regel à la Hollenstein

Fangen wir mal mit der Heuchelei an. Das Boulevard-Organ habe also rücksichtlos die Intimsphäre von Kindern verletzt. Wie das? Durch identifizierende Berichterstattung. Und was hatte das für Folgen? Die Kinder seien in der Schule gehänselt und gemobbt worden.

Nur Hollenstein weiss, wie das bei einer damals ungefähr 3-Jährigen möglich gewesen sein soll. Wenn die Schulpflicht im Aargau nicht schon so früh beginnt, ist das schlichtweg Unsinn. Dann behauptet Hollenstein, Ringier habe Genugtuung gespart. Insgesamt für vier Kinder wurde Genugtuung gefordert und in erster Instanz gewährt, darunter auch für diese Dreijährige. Also insgesamt 80’000 Franken, für ein Leiden, das jedenfalls bei ihr aus Altersgründen gar nicht vorhanden gewesen sein kann.

Dass dieser Betrag auf 40’000 Franken reduziert wurde, ist eine völlig richtige Entscheidung des Obergerichts. Nun ist Hollenstein zwar als furchtloser Kritiker solcher Boulevard-Methoden unterwegs. Aber er ist eigentlich von Beruf das publizistische Gewissen von CH Media, dafür steht er im Impressum sogar oberhalb des Oberchefredaktors Patrik Müller.

Also kann man doch sicherlich davon ausgehen, dass in seinem Medienhaus alles getan wurde, um eine identifizierende Berichterstattung zu vermeiden. Oder nicht?

So sieht eine nicht-identifizierende Berichterstattung à la Hollenstein aus

«Der 68-jährige Beschuldigte war in verschiedenen reformierten Kirchgemeinden als Pfarrer tätig gewesen, zuletzt mehrere Jahre in der Gemeinde D. im Bezirk F. Bis ins Jahr 2001 waltete er dort als Pfarrer für die reformierte Kirche. Laut Recherchen von Tele M1 soll der Beschuldigte Mitte der 80er- und 90er-Jahre auch in der Gemeinde R. als Pfarrer tätig gewesen sein. Der Beschuldigte soll mehrere Kinder und Jugendliche über Jahre sexuell missbraucht haben, darunter auch seine eigenen Enkelkinder.»

Ist das ein Zitat aus dem Boulevard-«Blick»? Aber nein, das ist ein Zitat aus den Organen, für die Hollenstein doch angeblich publizistische Verantwortung trägt. Offensichtlich ist es für ihn ausgeschlossen, dass man mit diesen Angaben den Pfarrer und seine Opfer identifizieren könnte.

Und dieser Text steht immer noch im Internet, während «Blick» die entsprechenden Artikel weisungsgemäss weiter anonymisiert hatte. Im Original aus dem Hause Hollenstein sind sämtliche Ortsangaben übrigens voll ausgeschrieben; wir haben sie, ohne den Anspruch zu erheben, ein publizistischer Leiter zu sein, durch Buchstaben ersetzt.

Für ihn ist es ein Musterbeispiel, wie man sich an die «wichtigste Regel» hält, die Rücksichtnahme bei Sexualdelikten, in die Kinder verwickelt sind. Aber wahrscheinlich meint Hollenstein auch, dass er als Vorbild bezüglich Moral, Anstand und Einhaltung von Regeln im Journalismus taugt.

Auch ein negatives Vorbild kann nützlich sein

Dabei hat er allerdings nur dialektisch gesehen recht: Er ist ein Vorbild für das meiste, was man im Journalismus ja nicht machen sollte. Angefangen bei abgründiger Heuchelei. Über Thesenjournalismus, dem sich die Wirklichkeit unterzuordnen hat. Bei dem alles weggelassen wird, was nicht dazu passt. Bis hin zu Versagen im eigenen Beritt, aber vom hohen Ross mit dem moralisch erhobenen Zeigefinger wackeln.

Unser Mitgefühl gilt den Journalisten, die bei CH Media arbeiten und es nicht wagen dürfen, dieses abschreckende Beispiel zu kritisieren. Das zudem mehrfacher Wiederholungstäter ist.

6 Kommentare
  1. Victor Brunner
    Victor Brunner sagte:

    Das Problem von publizistischen Leitern und JournalistenInnen: Amnesie! Was interessiert mich mein Quatsch von gestern heute.

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  2. Daniel Flückiger
    Daniel Flückiger sagte:

    Da ich keinen Zugriff auf alle Artikel habe eine Verständnissfrage. Im «Bote der Urschweiz» S.17 Inland, vom 22.4.2021 ist die Geschichte vollständig anonymisiert, die Rede von 20’000.- Entschädigung und für den Leser lediglich ersichtlich, dass Ringier eine lauwarme Entschuldigung lieferte. Der Entscheid des Obergerichtes betr. Genugtuung ist nicht nachvollziehbar. Wie ist dieser Artikel von Herrn Hollenstein einzuordnen?

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    • René Zeyer
      René Zeyer sagte:

      Red. Im Artikel von Hollenstein ist das der Fall. Im zitierten Artikel von CH Media damals wurde der Täter und seine Opfer mit Orts- und Zeitangaben mindestens so zweifelsfrei identifiziert wie beim «Blick». Deshalb ist auch nicht in erster Linie das Gerichtsurteil im Fokus. Sondern diese wirklich abgründige Heuchelei von Herrn H., dass er Ringier und «Blick» vom hohen moralischen Ross aus niedermacht – aber in seinem eigenen Verantwortungsbereich die genau gleiche Schweinerei passiert ist – ohne dass er eingegriffen oder sich zumindest auch dafür entschuldigt hätte.

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      • Daniel Flückiger
        Daniel Flückiger sagte:

        Besten Dank für die Antwort. Wie sagte einst ein junger Mann: «Ich finde, sich gelackmeiert fühlen, verhohnepiepelt, versäckelt, das sind sozusagen unsere Intimitäten die man doch für sich behalten sollte. Weil sie so fatal an die weinerlichen Weltschmerzgefühle junger Literaten erinnern, weil sie völlig unproduktiv sind, weil sie nicht Umdenken, Nachdenken, Neudenken provozieren, sondern diffus waberndes Bauchweh, höchstens. (…)» Gilt heute mehr denn je.

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  3. Vergissmeinnicht
    Vergissmeinnicht sagte:

    Wenn man sich vor Augen führt, wie oft der angeblich liebe Herr Sprachrohr die Persönlichkeitsrechte der unbescholtenen Familie H. missachtete, wird einem ganz übel! Ein gutes Gewissen ist bekanntlich ja ein sanftes Ruhekissen…

    Siehe Update: 18.12.2020
    https://vergiss-meinnicht.org/ueber-mich/

    Zitat: Auf die Forderung, das Institut müsse die bezahlten tausend Franken zurückfordern – eigentlich eine Selbstverständlichkeit angesichts des mit Steuergeldern finanzierten, wohl unrechtmässigen, sicher aber weitgehend nutzlosen Datenverkaufs – ging das Institut nicht ein. Hartmann hakte daraufhin beim Nationalfonds nach. Deren Leiterin Direktionsstab/Recht antwortete wie folgt:
    «Die erforderlichen Massnahmen mit Bezug zu den Daten von netzcourage.ch hat der SNF getroffen. Diese Daten dürfen nicht verwendet werden. Die Forschenden wurden deshalb angewiesen, die bei netzcourage.ch bezogenen Daten vollständig zu löschen, auch in den Fällen, wo Betroffene ihre Einwilligung zum Interview gegeben haben. Gemäss unserer rechtlichen Beurteilung hätte netzcourage.ch die Daten ohne Einwilligung gar nicht liefern dürfen. Insofern ist eine Datenrechtsverletzung von netzcourage.ch zu verantworten. Die Verwendung der Daten durch die Forschenden akzeptiert der SNF bei dieser Ausgangslage nicht, weshalb er jede weitere Verwendung abgebrochen hat.»
    https://schweizerzeit.ch/jolanda-liefert-fuer-tausend-franken-die-daten/

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