Die Sache mit den Sperrfristen

Prozesse sollten klaren Regeln folgen. Theoretisch.

Vorbei die Zeiten, als staatliche Untersuchungsorgane still und leise ihrer Arbeit nachgingen. Als Staatsanwälte ihre Anklageschriften nur bei nachweislich grossem öffentlichen Interesse mit einer Pressemitteilung ergänzten.

Oder Verfahrensparteien sich an gerichtlich festgelegte Sperrfristen für die Bekanntgabe eines Urteils hielten. Inzwischen haben alle Beteiligten an rechtlichen Auseinandersetzungen gelernt, dass Recht und Gericht eine Sache sind, der öffentliche Teil eines Prozesses die andere, nicht unwichtige.

Niemand will einem Richter unterstellen, dass er sich von der öffentlichen Meinung, von einer medialen Vorverurteilung beeinflussen liesse. Niemand kann ausschliessen, dass das nicht doch ab und an eine Rolle spielt.

Angefütterte Journalisten

Damit die Öffentlichkeit etwas erfährt, braucht es einen Multiplikator, normalerweise ein Journalist. Der lässt sich von einer Partei anfüttern und schluckt willig, weil er das als Ergebnis seiner überlegenen Recherchierkünste und als Primeur verkaufen kann.

Der redaktionelle Leiter von CH Media ist so ein Fall. Eigentlich hat Pascal Hollenstein einen Zweitjob als Sprachrohr für Jolanda Spiess-Hegglin gefunden. Er bekommt Vorabinformationen zugesteckt, weil er dann in ihrem Sinn versucht, die Meinung der Öffentlichkeit zu steuern.

Um genau das zu vermeiden, setzen Justizorgane Sperrfristen bei ihren Verlautbarungen. Damit alle Medien sozusagen gleichlange Spiesse haben in ihrer Berichterstattung. Aber leider sind solche Sperrfristen nicht mit Sanktionen bewehrt. Es ist zwar unanständig, unfein und unprofessionell, sie zu brechen, aber: so what?

So gelang es, die krachende und völlige Niederlage von Spiess-Hegglin vor dem Obergericht Zug in einen Sieg umzulügen, ein Meisterstück von Fake News.

Neuer Tiefpunkt der Unkultur

Noch verwerflicher ist es, wenn Untersuchungsbehörden immer wieder häppchenweise die Medien mit strikt vertraulichen internen Unterlagen und Dokumenten versorgen. Auch das greift leider immer mehr um sich.

Einen Tiefpunkt hat diese Unkultur im Fall Vincenz erreicht. Nachdem sich hier der ermittelnde Staatsanwalt mit Getöse, drakonischer U-Haft und grossmäuligen Ankündigungen selber unter Zugszwang gesetzt hatte, musste er nach der endlich erfolgten Haftentlassung der beiden Hauptbeschuldigten Gründe finden, wieso seine eigentlich schon als fast abgeschlossen bezeichnete Untersuchung sich in die Länge zog und zog und zog.

Zum einen wurden die Medien, in erster Linie Arthur Rutishauser von Tamedia, immer wieder mit Informationen aus «mit dem Fall befassten Quellen» angefüttert, dass die Anklageerhebung nun wirklich demnächst bevorstünde. Noch diesen Herbst, spätestens nächsten Frühling. Oder doch im kommenden Herbst.

Sperrfrist, na und?

Nach Wiederholungen bis zur Lächerlichkeit wurden zum anderen neue Begründungen gestreut. Es seien neue Straftatbestände aufgetaucht. Die Angeschuldigten verzögerten mit unstatthaften Anträgen die Untersuchung. Und immer wieder durfte ein «Recherchierjournalist» ein besonders abstossendes Dokument «finden». Eine Spesenabrechnung, nur mit einem Betrag und einer Unterschrift. Informationen über strikt vertrauliche Geschäftsbeziehungen, sogar über Kontobewegungen.

All das muss aus dem Kochtopf der Untersuchungsbehörde stammen, denn die Angeschuldigten haben sicherlich kein Interesse, das an die Medien durchzustechen. In letzter Not wurde dann noch erfunden, dass nun Verhandlungen über ein abgekürztes Verfahren mit Schuldeingeständnis und niedrigerer Strafe stattfänden.

Und als dann nach jahrelangem Bebrüten und Gegacker die Staatsanwaltschaft endlich zu Potte kam und die Anklageschrift einreichte, setzte sie natürlich genügend öffentliches Interesse voraus, um diese Tat mit einer Pressemitteilung zu veredeln. Selbstverständlich mit Sperrfrist.

Die Medien schlagen zu, bevor die Betroffenen informiert sind

Denn die Idee ist hier, dass es vielleicht nicht so toll wäre, wenn die Beschuldigten davon zuerst aus den Medien erfahren, bevor sie selbst die Anklage in den Händen halten. Diese Sperrfrist war auf vergangenen Dienstag, 11.30 Uhr, festgelegt. In roten Buchstaben, gelb unterlegt.

Am Montagnachmittag veröffentlichte der Finanzblog «Inside Paradeplatz» als Erster die Meldung über die Einreichung und über die neu aufgetauchten Straftatbestände, die angeklagt würden. Kurze Zeit später zog Arthur Rutishauser nach, er wollte wenigstens als Zweiter ins Ziel einlaufen, natürlich weit vor der Sperrfrist.

Danach war dann kein Halten mehr; es dürfte kein einziges Medium geben, dass wirklich bis 11.30 Uhr am Dienstag gewartet hat. Aber das war noch nicht alles. Nachdem die News der Anklageerhebung und der neuen Anschuldigungen verraucht war, musste nachgeladen werden.

Natürlich gilt immer die Unschuldsvermutung

Natürlich mit etwas, das nicht in der Pressemitteilung stand. Sonst wäre es ja kein Primeur. Den angelte sich dann der «Blick» und veröffentlichte als Erster das geforderte Strafmass von drakonischen sechs Jahren. Wobei natürlich alle sich seriös gebenden Medien nie vergessen, auf ein wichtiges Prinzip der Strafgerichtsbarkeit hinzuweisen: es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach der Devise: Du bist ein ganz schlimmer Finger, aber die Staatsanwaltschaft ist Dir auf die Schliche gekommen. Für Deine Untaten wirst Du im Gefängnis schmoren, so schrecklich sind die. Aber es gilt die Unschuldsvermutung.

Mit dieser Verluderung der journalistischen Sitten zeigen die Medien einmal mehr, dass ihre gravierenden Probleme nicht nur auf äussere Faktoren zurückzuführen sind. Sondern auch auf einen rasanten und selbstverschuldeten Vertrauensverlust. Das ist im Journalismus ein wirklich tödliches Virus, das kein Organ lange überlebt.

2 Kommentare
  1. Andreas Willy Rothenbühler
    Andreas Willy Rothenbühler sagte:

    Ohne Lukas Hässig wäre das Leben fad.
    Du glaubst nicht wie sich der Raiffeisen-Mitarbeiter heute Morgen freute, als ich ihm erzählte, seine Bank hätte Betten in Zürcher Bordellen bezahlt.
    Möchtest Du wirklich zurück zu den Zeiten von Otto Coninx und Otto Wanner?

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    • Beth Sager
      Beth Sager sagte:

      Bloss eine Frage der Orientierung:

      Haben sie diesen Kommentar auf dem richtigen Portal geschrieben, Herr Andreas Willy Rothenbühler?

      Denke, sie haben sich in der Hausnummer getäuscht.

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