Gang ans Obergericht verursacht bei Spiess-Hegglin ein Minus von 20’000 Franken

Die einzigen Gewinner sind die Anwälte.

Ein jüdischer Klassiker, etwas abgeändert: Jossele Moskowitsch ist die Flucht in die Schweiz gelungen. Jetzt steht er zum ersten Mal vor einer Selecta-Maschine. Jossele wirft sein ganzes Vermögen in die Maschine und drückt jedes Mal auf den Knopf für den Schwangerschaftstest maybe-baby. Seine Frau ruft entsetzt: «Jossele, was machst du für einen Stuss. Unser ganzes Geld!» Ihr Mann antwortet: «Schrei doch nicht so. Siehst du nicht, dass ich immer gewinne?»

Jolanda Spiess Hegglin hat auch gewonnen, so betrachtet sie das zumindest. Und so schreiben das auch ihr gleichgesinnte Journalisten. Es geht um das Urteil des Obergerichts Zug, I. Zivilabteilung, vom 18. August 2020 in Sachen Jolanda Spiess-Hegglin gegen Ringier AG betreffend Schutz der Persönlichkeit.

Ob sie wirklich richtig steht, sieht man, wenn das Licht angeht. Werfen wir darum den Scheinwerfer auf das Wichtigste, auf das Geld. Analysiert man das Obergerichtsurteil, sieht es schlecht aus für Spiess-Hegglin. Das Obergericht hiess nämlich die Berufung der Ringier AG teilweise gut und reduzierte die Höhe der Genugtuung von 20‘000 auf 10’000 Franken. Wegen den jährlich anfallenden Zinseszinsen (5%) seit dem 24.12. 2014 ist der Verlust sogar noch höher.

Weiterzug ans Bundesgericht noch offen

Das Obergericht auferlegte neu Spiess-Hegglin 1200 Franken an die Verfahrenskosten der 1. Instanz (Kantonsgericht). Auch die damalige Parteienentschädigung wurde von 21‘190 auf 12‘715 Franken gekürzt.

Das Berufungsverfahren bürdete Spiess-Hegglin aber neue Kosten auf: Die gerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens von 10‘000 Franken werden zu einem Fünftel (= 2‘000 Franken) Spiess-Hegglin auferlegt. Von Ringier erhält sie eine reduzierte Parteientschädigung von 7‘980 Franken.

Fassen wir zusammen: Das Urteil des Obergerichts führt bei Spiess-Hegglin Mindereinnahmen von 19’675 Franken: geringere Genugtuung, geringere Parteientschädigung, teilweise Kostenübernahme bei den Verfahrenskosten. Für die beiden langwierigen Prozesse kriegt Jolanda Spiess-Hegglin unter dem Strich: 27‘495 Franken. Man muss davon ausgehen, dass das nicht einmal die Anwaltskosten deckt.

Der Gang zum Bundesgericht steht beiden Parteien allerdings noch offen.

5 Kommentare
  1. Marianne Bolliger
    Marianne Bolliger sagte:

    Freude herrscht. Wer den Rappen nicht ehrt….. .Ringier hatte im Herbst freiwillig 150’000 Genugtuung + eine Enschuldigung mit 2-seitigem Interview geboten. Sprachrohr und PR Berater Hansi Voigt hat hier zu einem Veto gedrängt. Und bei der auch nur im Kassieren von Honoraren wirklich erfolgreichen Anwältin Zulauf klingelt weiterhin die Kasse. Allein eine unbedeutende Beschwerde beim Presserat hat die Klägerin über 7’000 Franken gekostet. An der Zuger Stadtheiligen hat Zulauf sicher schon mehrere Hunderttausend Franken verdient. Angefangen hat alles schon vor mehr als 4 Jahren. Da hat sie die Klage gegen die Weltwoche (Philipp Gut) vor Gericht begleitet. Von A-Z geschrieben hat den Strafantrag allerdings ein versierter ehemaliger Medienprofi und Jurist, der sein Mandat vorzeitig wegen Lügenmärchen der Auftraggeberin niedergelegt hat.

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  2. Beth Sager
    Beth Sager sagte:

    Die Anwältin Rena Zulauf scheint eine delikate Aufgabe zu haben, ihre impulsive Klientin unter Kontrolle halten zu können. Aus nichtigen Gründen via Twitter an einen unliebsamen Journalisten einen «Ars..loch des Monats» zu verteilen, ist ein ziemlicher no go. Vulgär in der Tat – und unsympathisch.

    Welche Häme ist auf alt Nationarat Geri Müller eingeprasselt, nach dieser merkwürdigen und peinlichen Selfie-Affaire. Er hat es ziemlich stoisch und ohne SELBSTMITLEID ertragen und Besserung gelobt. Chapeau.

    Die Dramaqueen wäre gut beraten, wenn sie ähnliche Schlüsse ziehen würde, wie es ihr Parteikollege Geri Müller auf souveräne Art tat.

    Zuletzt einen Auszug aus einem sehr berührenden Kommentar der «Organisation Vergissmeinnicht», die sich für Vergewaltigungsopfer einsetzt. Dieser Kommentar an die Frau Spiess-Hegglin gerichtet war kürzlich auf «Zackbum»:

    «Wir realen Opfer von Gewalt und Sexualstraftaten, weisen Sie in aller Deutlichkeit darauf hin, dass Sie nie ein Opfer von sexualisierter Gewalt wurden. Es bleibt uns nur die Bitte, dass Sie endlich aufhören, sich in einer Opferrolle zu suhlen».

    Voilà! 

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